Für Mitarbeitende der Diakonie und Kirche
Alle Beschlüsse für AVR/DiVO
Beschlüsse der ARK für den Geltungsbereich der AVR sowie der DiVO
Hier finden Sie die Beschlüsse aus den Sitzungen der ARK Bayern und des Schlichtungsausschusses für den Geltungsbereich der AVR und der DiVO. Diese werden jeweils kurz nach der Sitzung veröffentlicht.
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 5. Juli 2018 den folgenden Beschluss gefasst:
Urlaubserhöhung für Auszubildende und Praktikanten/innen (Abschnitt A. I. und II. der Anlage 16 sowie Anlage 17 AVR-Bayern)
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 5. Juli 2018 den folgenden Beschluss gefasst:
Verlängerung Altersteilzeitordnung (Anlage 22a AVR-Bayern)
Für den Geltungsbereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat die ARK Bayern am 5. Juli 2018 folgende Beschlüsse gefasst:
I a. Selbstverpflichtung gemäß § 6 Absatz 5 Arbeitsrechtsregelung Berufliche Mitarbeit (ARR Berufl. Mitarbeit; RS 840)
II. Änderung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung (DiVO; RS 650)
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 12. April 2018 den folgenden Beschluss gefasst:
Entgeltrunde 2019 im Bereich der AVR-Bayern (Anlagen 3, 16, 17 AVR-Bayern)
Für den Geltungsbereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat die ARK Bayern am 25. Januar 2018 folgende Beschlüsse gefasst: Änderung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 25. Januar 2018 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Anpassung von § 12 AVR-Bayern
2. Ergänzung in § 16 Abs. 3 AVR-Bayern bzgl. § 7 Abs. 2a ArbZG
3. Änderung der Arbeitsrechtsregelung für Ärztinnen und Ärzte (Anlage 10 AVRBayern)
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 25. Januar 2018 den folgenden Beschluss gefasst:
Anpassung von § 12 AVR-Bayern
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 25. Januar 2018 den folgenden Beschluss gefasst: Ergänzung in § 16 Abs. 3 AVR-Bayern bzgl. § 7 Abs. 2a ArbZG
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 23. Oktober 2017 den folgenden Beschluss gefasst:
Arbeitsrechtsregelung zur Loyalitätserklärung (Anhang zu Anlage 5 AVR-Bayern)
In ihrer Sitzung vom 23. Oktober 2017 hat die ARK Bayern die "Leitlinien diakonischen Handelns" zustimmend zur Kenntnis genommen.