Für Mitarbeitende der Diakonie
Beschlüsse AVR (Archiv)
Archiv der Beschlüsse (AVR)
Hier finden Sie die Beschlüsse aus den Sitzungen der ARK Bayern und des Schlichtungsausschusses für den Geltungsbereich der AVR des vergangenen Jahres. Ältere Beschlüsse finden Sie unter folgenden Links:
Redaktionelle Anpassung der Anlage 5e AVR-Bayern
Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat am 04. Juni 2024 gemäß § 2 Abs. 2 und § 3 des Kirchengesetzes über das Verfahren zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter im Dienst der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und ihres Diakonischen Werkes (Arbeitsrechtsregelungsgesetz – ARRG) vom 30. März 1977 (KABl S. 95), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 1. Dezember 2019 (KABl 2020 S. 5), folgende Arbeitsrechtsregelung beschlossen, die hiermit gemäß § 12 Abs. 1 ARRG veröffentlicht wird:
Einfügung einer Anlage 17 II a Regelung der Ausbildung in praxisintegrierten Ausbildungsgängen zum Erzieher/ zur Erzieherin und zum Heilerziehungspfleger/ zur Heilerziehungspflegerin
Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat am 04. Juni 2024 gemäß § 2 Abs. 2 und § 3 des Kirchengesetzes über das Verfahren zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter im Dienst der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und ihres Diakonischen Werkes (Arbeitsrechtsregelungsgesetz – ARRG) vom 30. März 1977 (KABl S. 95), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 1. Dezember 2019 (KABl 2020 S. 5), folgende Arbeitsrechtsregelung beschlossen, die hiermit gemäß § 12 Abs. 1 ARRG veröffentlicht wird:
Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern- vertreten durch die Fachgruppe Diakonie gem. § 10b Abs. 2 ARRG- hat am 23. Januar 2024 gemäß § 2 Abs. 2 und § 3 des Kirchengesetzes über das Verfahren zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter im Dienst der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und ihres Diakonischen Werkes (Arbeitsrechtsregelungsgesetz – ARRG) vom 30. März 1977 (KABl S. 95), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 1. Dezember 2019 (KABl 2020 S. 5), folgende Arbeitsrechtsregelung beschlossen, die hiermit gemäß § 12 Abs. 1 ARRG veröffentlicht wird:
Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat am 20. Februar 2024 gemäß § 2 Abs. 2 und § 3 des Kirchengesetzes über das Verfahren zur Rege-lung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter im Dienst der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und ihres Diakonischen Werkes (Arbeitsrechtsregelungsgesetz – ARRG) vom 30. März 1977 (KABl S. 95), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 1. Dezember 2019 (KABl 2020 S. 5), folgende Arbeitsrechtsregelung beschlossen, die hiermit gemäß § 12 Abs. 1 ARRG veröffentlicht wird:
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 12. Oktober 2016 den folgenden Beschluss gefasst: Arbeitsrechtsregelung zur Bereitschaftsdienstregelung bei Teilzeitmitarbeitenden
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayernvertreten durch die Fachgruppe Diakonie gem. § 10b Abs. 2 ARRG- am 15. November 2023 den folgenden Beschluss gefasst:
Ergänzung der Anlage 3 AVR-Bayern auf Grund der Sechsten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (Sechste Pflegearbeitsbedingungenverordnung- 6. PflegeArbbV)
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayernvertreten durch die Fachgruppe Diakonie gem. § 10b Abs. 2 ARRG- im Umlaufverfahren vom 02. August 2023 den folgenden Beschluss gefasst:
Ergänzung der Anlage 2 AVR-Bayern, Anpassung der §§ 32, 33, 36 und Anlage 15 AVRBayern und Schaffung einer Anlage 3b AVR-Bayern
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission am 13. Juli 2023 den folgenden Beschluss gefasst:
Anpassung von § 26 Abs. 2 AVR-Bayern
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission am 13. Juli 2023 den folgenden Beschluss gefasst:
Entgeltrunde 2023 im Bereich der AVR-Bayern (Anlage 3a AVR-Bayern)
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission am 13. Juli 2023 den folgenden Beschluss gefasst:
Entgeltrunde 2024 im Bereich der AVR-Bayern (Anlagen 3, 4, 16, 16a, 17 AVR-Bayern)