Für Mitarbeitende der Diakonie

Beschlüsse AVR (Archiv)

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Ergänzung der Anlage 2 AVR-Bayern

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern- vertreten durch die Fachgruppe Diakonie gem. § 10b Abs. 2 ARRG- hat am 23. Januar 2024 gemäß § 2 Abs. 2 und § 3 des Kirchengesetzes über das Verfahren zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter im Dienst der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und ihres Diakonischen Werkes (Arbeitsrechtsregelungsgesetz – ARRG) vom 30. März 1977 (KABl S. 95), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 1. Dezember 2019 (KABl 2020 S. 5), folgende Arbeitsrechtsregelung beschlossen, die hiermit gemäß § 12 Abs. 1 ARRG veröffentlicht wird:

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Änderung von § 1 Abs. 3 Abschnitt I Anlage 11 AVR-Bayern

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat am 20. Februar 2024 gemäß § 2 Abs. 2 und § 3 des Kirchengesetzes über das Verfahren zur Rege-lung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter im Dienst der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und ihres Diakonischen Werkes (Arbeitsrechtsregelungsgesetz – ARRG) vom 30. März 1977 (KABl S. 95), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 1. Dezember 2019 (KABl 2020 S. 5), folgende Arbeitsrechtsregelung beschlossen, die hiermit gemäß § 12 Abs. 1 ARRG veröffentlicht wird:

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Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 12. Oktober 2016 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern

Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 12. Oktober 2016 den folgenden Beschluss gefasst: Arbeitsrechtsregelung zur Bereitschaftsdienstregelung bei Teilzeitmitarbeitenden

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Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 15. November 2023 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern

Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayernvertreten durch die Fachgruppe Diakonie gem. § 10b Abs. 2 ARRG- am 15. November 2023 den folgenden Beschluss gefasst:

Ergänzung der Anlage 3 AVR-Bayern auf Grund der Sechsten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (Sechste Pflegearbeitsbedingungenverordnung- 6. PflegeArbbV)

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Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern im Umlaufverfahren vom 02. August 2023 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern

Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayernvertreten durch die Fachgruppe Diakonie gem. § 10b Abs. 2 ARRG- im Umlaufverfahren vom 02. August 2023 den folgenden Beschluss gefasst:

Ergänzung der Anlage 2 AVR-Bayern, Anpassung der §§ 32, 33, 36 und Anlage 15 AVRBayern und Schaffung einer Anlage 3b AVR-Bayern

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Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 13. Juli 2023 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern

Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission am 13. Juli 2023 den folgenden Beschluss gefasst:

Anpassung von § 26 Abs. 2 AVR-Bayern

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Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 13. Juli 2023 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern

Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission am 13. Juli 2023 den folgenden Beschluss gefasst:

Entgeltrunde 2023 im Bereich der AVR-Bayern (Anlage 3a AVR-Bayern)

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Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 13. Juli 2023 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern

Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission am 13. Juli 2023 den folgenden Beschluss gefasst:

Entgeltrunde 2024 im Bereich der AVR-Bayern (Anlagen 3, 4, 16, 16a, 17 AVR-Bayern)

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Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 13. Juli 2023 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern

Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 13. Juli 2023 für den Geltungsbereich der AVRBayern

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Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 13. Juli 2023 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern

Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission am 13. Juli 2023 den folgenden Beschluss gefasst:

Gewährung einer Sonderzahlung zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise Entgelterhöhung für die Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen der Anlage 10 i.V.m. Anlage 3a der AVR-Bayern (ARR Inflationsausgleich Ärzte und Ärztinnen)