Für Mitarbeitende der Diakonie

Beschlüsse AVR (Archiv)

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Kompensation der Übernahme des Dienstnehmeranteils an der KZVK in Höhe von 1,0 v. H. durch die Dienstgeber mit Wirkung vom 01.01.2006

Die Mitarbeitenden von Kirche und Diakonie beteiligen sich seit Beginn 2006 nicht mehr mit 1 % an dem Pflichtbeitrag der Dienstgeber zur Altersversorgung, weil die Dienstgeber deren Eigenbeteiligung an der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse Darmstadt (KZVK) voll übernommen haben.