Für Mitarbeitende der Diakonie

Beschlüsse AVR (Archiv)

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Aufhebung der Regelungen über Bewährungsaufstiege, Tätigkeitsaufstiege, Lebensaltersstufen, Fallgruppenbewährungsaufstiege und Fallgruppenaufstiege

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat auf ihrer Sitzung am 11.10.2006 eine Arbeitsrechtsregelung beschlossen, nach der die Regelungen über Bewährungsaufstiege, Tätigkeitsaufstiege, Lebensaltersstufen, Fallgruppenbewährungsaufstiege und Fallgruppenaufstiege in den im Bereich des Diakonischen Werk Bayern geltenden Arbeitsvertragsrichtlinien zum 01.01.2007 außer Kraft gesetzt werden.

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Kompensation der Übernahme des Dienstnehmeranteils an der KZVK in Höhe von 1,0 v. H. durch die Dienstgeber mit Wirkung vom 01.01.2006

Die Mitarbeitenden von Kirche und Diakonie beteiligen sich seit Beginn 2006 nicht mehr mit 1 % an dem Pflichtbeitrag der Dienstgeber zur Altersversorgung, weil die Dienstgeber deren Eigenbeteiligung an der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse Darmstadt (KZVK) voll übernommen haben.