Skip to content

Für Mitarbeitende der Diakonie

Beschlüsse AVR (Archiv)

Icon
Prozessvereinbarungen zur Übernahme von Tarifveränderungen im TV–L Bayern, zur Unterbreitung eines Vorschlags für eine einheitliche Behandlung der Mitarbeitenden von Kirche und Diakonie in Kindertagesstätten und zur Erarbeitung einer Arbeitsrechtsregelung zum Familienbudget.

Im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über die neuen AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern auf ihrer Sitzung vom 24.11.2006 verschiedene Prozessvereinbarungen zum weiteren Verfahren bei der Umsetzung der neuen Arbeitsvertragsrichtlinien getroffen. Diese Prozessvereinbarungen betreffen die Übernahme von Tarifveränderungen im TV–L Bayern durch die Arbeitsrechtliche Kommission, die Unterbreitung eines Vorschlags für eine einheitliche Behandlung der Mitarbeitenden von Kirche und Diakonie in Kindertagesstätten durch die Fachgruppe Diakonie der Kommission und die Erarbeitung einer Arbeitsrechtsregelung zum Familienbudget ebenfalls durch die Fachgruppe Diakonie; sie haben folgenden Wortlaut:

Icon
Arbeitsrechtsregelung über eine Einmalzahlung für das Jahr 2006

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat auf ihrer Sitzung am 11.10.2006 eine Arbeitsrechtsregelung beschlossen, nach der im Dezember 2006 die Auszubildenden, die Schülerinnen und Schüler, die nach Maßgabe des Krankenpflegegesetzes, des Altenpflegegesetzes oder des Hebammengesetzes ausgebildet werden, und die Praktikantinnen und Praktikanten eine Einmalzahlung in Höhe von 100,-- Euro erhalten; die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, von bestimmten Ausnahmen abgesehen, erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 150,-- Euro.

Icon
Aufhebung der Regelungen über Bewährungsaufstiege, Tätigkeitsaufstiege, Lebensaltersstufen, Fallgruppenbewährungsaufstiege und Fallgruppenaufstiege

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat auf ihrer Sitzung am 11.10.2006 eine Arbeitsrechtsregelung beschlossen, nach der die Regelungen über Bewährungsaufstiege, Tätigkeitsaufstiege, Lebensaltersstufen, Fallgruppenbewährungsaufstiege und Fallgruppenaufstiege in den im Bereich des Diakonischen Werk Bayern geltenden Arbeitsvertragsrichtlinien zum 01.01.2007 außer Kraft gesetzt werden.

Icon
Kompensation der Übernahme des Dienstnehmeranteils an der KZVK in Höhe von 1,0 v. H. durch die Dienstgeber mit Wirkung vom 01.01.2006

Die Mitarbeitenden von Kirche und Diakonie beteiligen sich seit Beginn 2006 nicht mehr mit 1 % an dem Pflichtbeitrag der Dienstgeber zur Altersversorgung, weil die Dienstgeber deren Eigenbeteiligung an der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse Darmstadt (KZVK) voll übernommen haben.