Die Arbeitsrechtliche Kommission (ARK) befasst sich mit allen Fragen des Arbeitsrechts für über 94.000 Beschäftigte bei Landeskirche und Diakonie in Bayern. Ihre 16 ehrenamtlichen Mitglieder verhandeln das kirchliche Arbeitsrecht nach dem Grundsatz der Dienstgemeinschaft zwischen Dienstnehmern und Dienstgebern. Die ARK ist daher wesentlicher Bestandteil des „Dritten Weges“.
Nürnberg, 8. 03. 2022 Noch vor einem Tarifabschluss im Marburger Bund hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern (ARK Bayern) Tatsachen geschaffen und eine Corona-Sonderzahlung für bei der Diakonie beschäftigte Ärztinnen und Ärzte beschlossen. Damit soll eine Gleichbehandlung der Mitarbeitenden im Geltungsbereich der Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR Bayern) erreicht werden.
München, 13. Januar 2022 Mitarbeitende im Geltungsbereich der kirchlichen Dienstvertragsordnung (DiVO) bekommen ab dem 1. Januar 2023 2,8 Prozent mehr Gehalt sowie spätestens im März 2022 eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro. Auch Auszubildende und dual Studierende erhalten analog zum Beschluss der Länder ab 1. Januar 2023 bis zu 70,- Euro mehr im Monat. Auszubildende und Berufspraktikant*innen erhalten einen Bonus von 650,- Euro; gleiches gilt für Erzieherpraktikant*innen. Zudem wird die vereinfachte Kurzarbeit bis zum 31.12.2022 verlängert.