Die Arbeitsrechliche Kommission Bayern (ARK)
Arbeiten und Verdienen bei Diakonie und Kirche
Aktuelles aus der ARK
Konfessionsanforderungen neu geregelt. ARK Bayern beschließt neue Arbeitsrechtsregelung zur beruflichen Mitarbeit in Kirche und Diakonie
Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ARK) hat die Anforderungen an die berufliche Mitarbeit in Kirche und Diakonie neu gefasst. Der Beschluss vom 21. Mai 2026 regelt, wann für privatrechtlich Beschäftigte eine Kirchenmitgliedschaft erforderlich ist und welche Loyalitätsanforderungen für Mitarbeitende gelten. Die neue Arbeitsrechtsregelung tritt zum 1. Juli 2026 in Kraft.
In den nächsten zwei Jahren 5,8 Prozent mehr Gehalt
Deutliches Plus für Mitarbeitende der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern ab 1. Mai 2026 München, 18. März 2026 – Die Mitarbeitenden der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern erhalten zum 1. Mai deutlich
Arbeitsrechtliche Kommission neu konstituiert. Gremium entscheidet über Löhne und Gehälter von 130.000 Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie
Nürnberg, 28. 10. 2025 Die Mitglieder der Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK) für die Wahlperiode von Oktober 2025 – September 2029 stehen fest. In ihrer konstituierenden Sitzung für die kommenden vier Jahre wurden die Mitglieder des Gremiums, das über Löhne und Gehälter in Kirche und Diakonie für die etwa 130.000 Mitarbeitenden von evangelischer Kirche und Diakonie in Bayern entscheidet, offiziell berufen.