Willkommen

Die Arbeitsrechtliche Kommission (ARK) befasst sich mit allen Fragen des Arbeitsrechts für über 94.000 Beschäftigte bei Landeskirche und Diakonie in Bayern. Ihre 16 ehrenamtlichen Mitglieder verhandeln das kirchliche Arbeitsrecht nach dem Grundsatz der Dienstgemeinschaft zwischen Dienstnehmern und Dienstgebern. Die ARK ist daher wesentlicher Bestandteil des „Dritten Weges“.

 

 

 

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Gehaltsrechner der Diakonie Bayern
Bildrechte Diakonie Bayern

 

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ARK Aktuell

 

Die neuesten Nachrichten und Beschlüsse der ARK Bayern

 

Nürnberg 13.02.2023 Zulagen bis zu 180 Euro im Monat sowie zwei zusätzliche Regenerationstage erhalten Mitarbeitende im Sozial- und Erziehungsdienst der Evangelischen Kirche in Bayern ab dem 1. Juli 2023. Mit diesem Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK) erhalten die Mitarbeitenden der Kirche nun weitere Zusatzleistungen, die den im öffentlichen Dienst der kommunalen Träger (TVöD) gewährten entsprechen. „Wir steigern damit als Dienstgeber unsere Attraktivität weiter“, bewertet der Vorsitzende der Fachgruppe Kirche in der ARK, Klaus Klemm, die Entscheidung der Kommission.
Nürnberg, 7. Dezember 2022 Mitarbeitende der Diakonie Bayern im Ballungsraum München erhalten weiterhin monatlich bis 270 Euro mehr Gehalt. Die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern (ARK Bayern) hat jetzt die Verlängerung der ursprünglich bis Ende 2022 geltenden Ballungsraumregelung beschlossen; sie gilt nun zunächst bis Ende 2024. Demnach gibt es neben der „allgemeinen Ballungsraumzulage“ in Höhe von 135,- Euro monatlich weiterhin eine ergänzende „erhöhte Ballungsraumzulage“ in gleicher Höhe. Hinzukommen weitere Zulagen für Kinder, die bis zu 50,- Euro im Monat pro Kind betragen können.
Nürnberg, 17. Juni 2022 Die Mitarbeitenden der Diakonie Bayern können ab dem kommenden Jahr mit deutlich mehr Gehalt rechnen. Die Arbeitsrechtliche Kommission (ARK) hat für 2023 Steigerungen um bis zu 8,6 Prozent beschlossen. Für Mitarbeitende im Schichtdienst wurden ebenfalls deutliche Verbesserungen vereinbart, so dass etwa das sogenannte „Holen aus dem Frei“ - also die kurzfristige Übernahme von Diensten wegen dem Ausfall einer Kollegin oder eines Kollegen – zukünftig mit einem Zuschlag vergütet wird.

Nürnberg, 8. 03. 2022 Noch vor einem Tarifabschluss im Marburger Bund hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern (ARK Bayern) Tatsachen geschaffen und eine Corona-Sonderzahlung für bei der Diakonie beschäftigte Ärztinnen und Ärzte beschlossen. Damit soll eine Gleichbehandlung der Mitarbeitenden im Geltungsbereich der Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR Bayern) erreicht werden.

München, 13. Januar 2022 Mitarbeitende im Geltungsbereich der kirchlichen Dienstvertragsordnung (DiVO) bekommen ab dem 1. Januar 2023 2,8 Prozent mehr Gehalt sowie spätestens im März 2022 eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro. Auch Auszubildende und dual Studierende erhalten analog zum Beschluss der Länder ab 1. Januar 2023 bis zu 70,- Euro mehr im Monat. Auszubildende und Berufspraktikant*innen erhalten einen Bonus von 650,- Euro; gleiches gilt für Erzieherpraktikant*innen. Zudem wird die vereinfachte Kurzarbeit bis zum 31.12.2022 verlängert.