Die Arbeitsrechtliche Kommission (ARK) befasst sich mit allen Fragen des Arbeitsrechts für über 94.000 Beschäftigte bei Landeskirche und Diakonie in Bayern. Ihre 16 ehrenamtlichen Mitglieder verhandeln das kirchliche Arbeitsrecht nach dem Grundsatz der Dienstgemeinschaft zwischen Dienstnehmern und Dienstgebern. Die ARK ist daher wesentlicher Bestandteil des „Dritten Weges“.
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ARK Aktuell
Die neuesten Nachrichten und Beschlüsse der ARK Bayern
Nürnberg, 8. Juli 2020. Die Gehälter der Mitarbeitenden der bayerischen Diakonie steigen ab 1. Januar 2021 deutlich an: Sie erhalten monatlich bis zu 2,1 Prozent mehr Gehalt. „Planungssicherheit für Mitarbeitende, aber auch für Träger und Einrichtungen in unsicheren Zeiten, war ein zentrales Ziel bei den Tarifverhandlungen in der Kommission“, so der Vorsitzende der Dienstgeberseite, Dr. Günther Bauer. „Dienstnehmer und Dienstgeber mussten sich in schwierigen Verhandlungen deutlich aufeinander zubewegen.“
Nürnberg, 27. Mai 2020 Erzieherinnen und Erzieher sowie Mitarbeitende im Sozialdienst der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern bekommen zukünftig deutlich mehr Gehalt – und das rückwirkend zum 1. Januar 2020. Das hat die für die Gehälter der kirchlichen Angestellten zuständige Arbeitsrechtliche Kommission jetzt beschlossen. So verdient die Leitung einer Kindertagesstätte der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern mit mindestens 100 Plätzen in der Endstufe 6 zukünftig 4.960 €, bislang waren es 4.694 €.
Dass es erst einer Pandemie bedarf, um den Mitarbeitenden in den Krankenhäusern, der Alten- und Behindertenhilfe und der Rettungsdienste die schon längst überfällige Anerkennung zukommen zu lassen ist traurig - doch endlich steht die Arbeit dieser Menschen im Mittelpunkt unserer Gesellschaft und ein jeder spürt wie wichtig und tragend diese Berufsgruppen sind. Aufgrund der Krise und der dadurch entstandenen Mehrbelastung für die Mitarbeitenden im Gesundheits- und Pflegesektor hat die bayerische Staatsregierung beschlossen für Pflegekräfte in Krankenhäusern, Alten- Pflege-Behinderteneinrichtungen, Reha-Kliniken sowie für die Rettungssanitäter, Rettungsassistenten und Notfallsanitäter einen einmaligen Corona-Bonus in Höhe von 300,00 Euro für Teilzeitkräfte und 500,00 Euro für Vollzeitkräfte auszubezahlen.
Nürnberg/München, 3. April 2020 Nicht nur Applaus, sondern eine spürbare finanzielle Anerkennung für systemrelevante Berufe hat die Arbeitsrechtlichen Kommission von Kirche und Diakonie in Bayern (ARK) jetzt gefordert. Der Vorsitzende, Dr. Günther Bauer: „Wenn Erzieher, Erzieherinnen, Mitarbeitende in der Pflege dem Bundestag standing ovations Wert sind, sollte diese Wertschätzung am Monatsende auch auf dem Konto spürbar sein.“ Bauer schlägt darum eine steuerliche Entlastung in Höhe von 500 Euro monatlich für die soziale Berufe vor, die in der Zeit von Corona durch ihre Arbeit mit Klienten und Klientinnen besonderen Belastungen ausgesetzt sind. Dazu zählen neben Mitarbeitenden in der Alten - und Krankenhilfe die aus der Kinder- und Jugend sowie der Behinderten- und Wohnungslosenhilfe.
Nürnberg, 4. März 2020 Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat die Zulage für die Diakonie-Mitarbeitenden im Großraum München weiter präzisiert. Dies betrifft insbesondere den Finanzierungsvorbehalt sowie den Wirksamkeitszeitpunkt. Seit Januar 2020 bekommen Mitarbeitende in und um München zum Teil deutlich mehr Geld. Die Zulagen können bis zu 270,- im Monat betragen; hinzukommen weitere Zulagen, die bis zu 50 Euro pro Kind betragen können. Dies hatte die ARK bereits im Dezember 2019 beschlossen.