Die Arbeitsrechtliche Kommission (ARK) befasst sich mit allen Fragen des Arbeitsrechts für über 94.000 Beschäftigte bei Landeskirche und Diakonie in Bayern. Ihre 16 ehrenamtlichen Mitglieder verhandeln das kirchliche Arbeitsrecht nach dem Grundsatz der Dienstgemeinschaft zwischen Dienstnehmern und Dienstgebern. Die ARK ist daher wesentlicher Bestandteil des „Dritten Weges“.
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ARK Aktuell
Die neuesten Nachrichten und Beschlüsse der ARK Bayern
Nürnberg, 26.05.2021 Nebenamtliche Kirchenmusiker und -musikerinnen erhalten zukünftig mehr Geld, wenn sie am Wochenende proben. Dies hat die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ARK) jetzt beschlossen. So werden anders als bislang nebenamtliche Kirchenmusiker für Proben am Wochenende zukünftig nicht mehr nur pauschal bezahlt, sondern für die gesamte Dauer der Probe. Dies gilt etwa für Chorproben, die oftmals über ein gesamtes Wochenende stattfinden. Zudem werden auch die Präsenz bei Besprechungen teilweise und - als Folge der Coronapandemie immer wichtiger - die Vorbereitung digitaler Angebote entsprechend der realen Arbeitszeit bezahlt. Ferner hat der Dienstgeber künftig für Vertretungen zu sorgen, Sitzungen und Besprechungen sind im Benehmen zwischen Pfarramt und Kirchenmusiker festzusetzen.
Nürnberg, 31.03.2021 Ohne Einigung über einen möglichen Corona-Bonus in Kirche und Diakonie sind die Verhandlungen in der Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK) zu Ende gegangen. Der Vorschlag der Dienstnehmerseite, die mit Corona verbundenen Arbeitsbelastungen durch eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 500 Euro sowie einen zusätzlichen freien Tag auszugleichen, fand in der Kommission nach langen Verhandlungen keine Mehrheit. „In den Einrichtungen von Kirche und Diakonie ist im letzten Jahr sicher Außergewöhnliches geleistet worden“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der ARK, Dr. Günther Bauer. „Wir müssen jedoch einen Weg finden, der auch die angespannte Situation der Dienstgeber berücksichtigt.“ Denn Corona habe auch wirtschaftliche Folgen - eine allgemeine Corona-Prämie, wie sie bei Trägern gezahlt würde, die an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) gebunden sind, sei darum nicht möglich. Beim TVöD wurde die Tariflücke 2020 durch eine Einmalzahlung, genannt Corona-Prämie, geschlossen.
Nürnberg, 8. Juli 2020. Die Gehälter der Mitarbeitenden der bayerischen Diakonie steigen ab 1. Januar 2021 deutlich an: Sie erhalten monatlich bis zu 2,1 Prozent mehr Gehalt. „Planungssicherheit für Mitarbeitende, aber auch für Träger und Einrichtungen in unsicheren Zeiten, war ein zentrales Ziel bei den Tarifverhandlungen in der Kommission“, so der Vorsitzende der Dienstgeberseite, Dr. Günther Bauer. „Dienstnehmer und Dienstgeber mussten sich in schwierigen Verhandlungen deutlich aufeinander zubewegen.“
Nürnberg, 27. Mai 2020 Erzieherinnen und Erzieher sowie Mitarbeitende im Sozialdienst der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern bekommen zukünftig deutlich mehr Gehalt – und das rückwirkend zum 1. Januar 2020. Das hat die für die Gehälter der kirchlichen Angestellten zuständige Arbeitsrechtliche Kommission jetzt beschlossen. So verdient die Leitung einer Kindertagesstätte der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern mit mindestens 100 Plätzen in der Endstufe 6 zukünftig 4.960 €, bislang waren es 4.694 €.
Dass es erst einer Pandemie bedarf, um den Mitarbeitenden in den Krankenhäusern, der Alten- und Behindertenhilfe und der Rettungsdienste die schon längst überfällige Anerkennung zukommen zu lassen ist traurig - doch endlich steht die Arbeit dieser Menschen im Mittelpunkt unserer Gesellschaft und ein jeder spürt wie wichtig und tragend diese Berufsgruppen sind. Aufgrund der Krise und der dadurch entstandenen Mehrbelastung für die Mitarbeitenden im Gesundheits- und Pflegesektor hat die bayerische Staatsregierung beschlossen für Pflegekräfte in Krankenhäusern, Alten- Pflege-Behinderteneinrichtungen, Reha-Kliniken sowie für die Rettungssanitäter, Rettungsassistenten und Notfallsanitäter einen einmaligen Corona-Bonus in Höhe von 300,00 Euro für Teilzeitkräfte und 500,00 Euro für Vollzeitkräfte auszubezahlen.