Die Arbeitsrechtliche Kommission (ARK) befasst sich mit allen Fragen des Arbeitsrechts für über 94.000 Beschäftigte bei Landeskirche und Diakonie in Bayern. Ihre 16 ehrenamtlichen Mitglieder verhandeln das kirchliche Arbeitsrecht nach dem Grundsatz der Dienstgemeinschaft zwischen Dienstnehmern und Dienstgebern. Die ARK ist daher wesentlicher Bestandteil des „Dritten Weges“.
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ARK Aktuell
Die neuesten Nachrichten und Beschlüsse der ARK Bayern
Die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern richtet sich an alle Mitarbeitenden in Diakonie und Kirche in Bayern und dankt ihnen für ihren außerordentlichen Einsatz in der Corona-Pandemie. Durch sie ist Kirche nahe bei den Menschen, auch da, wo andere Abstand halten oder halten müssen. Dafür sind wir ihnen dankbar. Durch ihre diakonische Arbeit erleben Menschen in existenziellen Notlagen wichtige Unterstützung und Hilfe.
Nürnberg, 11.11.2021 Mit einem Gottesdienst vor der ersten regulären Sitzung wurden in Nürnberg jetzt die neuen Mitglieder der Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK) Bayern in ihr Amt eingeführt. Das neu zusammengesetzte Gremium entscheidet in den kommenden vier Jahren unter anderem über Löhne und Gehälter für die etwa 117.000 Mitarbeitenden von evangelischer Kirche und Diakonie in Bayern.
Nürnberg, 9.7.2021 Eine Corona-Prämie in Höhe von einmalig 250,- Euro sowie knapp 2% mehr Lohn - damit können die etwa 97.000 Mitarbeitenden der Diakonie in Bayern im kommenden Jahr rechnen. Mitarbeitende in der Pflege, Betreuung, Erziehung und Integration erhalten zudem ab Juli 2022 zum Teil eine monatliche Zulage in Höhe von 60,- Euro. Dies hat die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ARK) beschlossen und damit die Entgelte für das kommende Jahr festgelegt.
Nürnberg, 26.05.2021 Nebenamtliche Kirchenmusiker und -musikerinnen erhalten zukünftig mehr Geld, wenn sie am Wochenende proben. Dies hat die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ARK) jetzt beschlossen. So werden anders als bislang nebenamtliche Kirchenmusiker für Proben am Wochenende zukünftig nicht mehr nur pauschal bezahlt, sondern für die gesamte Dauer der Probe. Dies gilt etwa für Chorproben, die oftmals über ein gesamtes Wochenende stattfinden. Zudem werden auch die Präsenz bei Besprechungen teilweise und - als Folge der Coronapandemie immer wichtiger - die Vorbereitung digitaler Angebote entsprechend der realen Arbeitszeit bezahlt. Ferner hat der Dienstgeber künftig für Vertretungen zu sorgen, Sitzungen und Besprechungen sind im Benehmen zwischen Pfarramt und Kirchenmusiker festzusetzen.
Nürnberg, 31.03.2021 Ohne Einigung über einen möglichen Corona-Bonus in Kirche und Diakonie sind die Verhandlungen in der Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK) zu Ende gegangen. Der Vorschlag der Dienstnehmerseite, die mit Corona verbundenen Arbeitsbelastungen durch eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 500 Euro sowie einen zusätzlichen freien Tag auszugleichen, fand in der Kommission nach langen Verhandlungen keine Mehrheit. „In den Einrichtungen von Kirche und Diakonie ist im letzten Jahr sicher Außergewöhnliches geleistet worden“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der ARK, Dr. Günther Bauer. „Wir müssen jedoch einen Weg finden, der auch die angespannte Situation der Dienstgeber berücksichtigt.“ Denn Corona habe auch wirtschaftliche Folgen - eine allgemeine Corona-Prämie, wie sie bei Trägern gezahlt würde, die an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) gebunden sind, sei darum nicht möglich. Beim TVöD wurde die Tariflücke 2020 durch eine Einmalzahlung, genannt Corona-Prämie, geschlossen.