Corona-Sonderzahlung auch für Ärztinnen und Ärzte. ARK Bayern ermöglicht Bonus noch vor Abschluss im Marburger Bund

Nürnberg, 8. 03. 2022 Noch vor einem Tarifabschluss im Marburger Bund hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern (ARK Bayern) Tatsachen geschaffen und eine Corona-Sonderzahlung für bei der Diakonie beschäftigte Ärztinnen und Ärzte beschlossen. Damit soll eine Gleichbehandlung der Mitarbeitenden im Geltungsbereich der Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR Bayern) erreicht werden.

Die ARK Bayern greift mit dieser Entscheidung einem Tarifabschluss für Ärztinnen und Ärzte in Deutschland vor: Die Entgelte für Ärztinnen und Ärzte, die bei der Diakonie in Bayern beschäftigt sind, orientieren sich an den Abschlüssen des Marburger Bundes. Bislang haben sich hier die Tarifparteien jedoch noch nicht auf die Zahlung eines steuerfreien Corona-Sonderzahlung einigen können, so dass auch Ärzte und Ärztinnen im Geltungsbereich der AVR Bayern nach bisheriger Beschlusslage keine solche Sonderzahlung erhalten konnten. Da die Möglichkeit dieser steuerbegünstigten Zahlung Stand heute zum 31. März 2022 endet und danach eine derartige Sonderzahlung nicht mehr möglich ist, hat die ARK Bayern mit ihrem Beschluss nun Fakten geschaffen. Sie will damit eine Gleichbehandlung der nach AVR bezahlten Beschäftigten in Bayern erreichen. Bei einer Vollzeitbeschäftigung beträgt die Höhe der beschlossenen Sonderzahlung 250,- Euro.

 

Die ARK Bayern ist das oberste Tarifgremium für die Evangelisch-Lutherische Kirche und ihre Diakonie in Bayern. Ihre Entscheidungen betreffen derzeit rund 117.000 Mitarbeitende. Die ARK besteht aus 16 unabhängigen Mitgliedern. Sie ist paritätisch besetzt mit je vier Vertreterinnen und Vertretern der Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst, der Mitarbeitenden im diakonischen Dienst, der kirchlichen Körperschaften und der Träger diakonischer Einrichtungen. Sie beschließt insbesondere Regelungen zu Abschluss und Inhalt von Arbeitsverträgen und ist für das Aushandeln von Entgelten zuständig. Die Beschlüsse der ARK sind verbindlich und wirken normativ.