1.300 € Corona-Sonderzahlung und 2,8 Prozent mehr Gehalt: Deutliches Plus für Mitarbeitende der Evangelisch-Lutherischen Kirche

München, 13. Januar 2022 Mitarbeitende im Geltungsbereich der kirchlichen Dienstvertragsordnung (DiVO) bekommen ab dem 1. Januar 2023 2,8 Prozent mehr Gehalt sowie spätestens im März 2022 eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro. Auch Auszubildende und dual Studierende erhalten analog zum Beschluss der Länder ab 1. Januar 2023 bis zu 70,- Euro mehr im Monat. Auszubildende und Berufspraktikant*innen erhalten einen Bonus von 650,- Euro; gleiches gilt für Erzieherpraktikant*innen. Zudem wird die vereinfachte Kurzarbeit bis zum 31.12.2022 verlängert. Dies hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern (ARK) jetzt beschlossen. Das Gremium entscheidet nach kirchlichem Arbeitsrecht über Löhne und Gehälter bei Kirche und Diakonie.

 

Damit können sich die Mitarbeitenden der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern über einen Tarifabschluss freuen, der dem Grunde nach dem Tarifvertrag für die Angestellten der Länder vom November 2021 entspricht. „Mit ihrem Beschluss orientiert sich die ARK Bayern für die DiVO weiterhin am TV-L als Leittarif“, kommentiert Oberkirchenrat Dr. Nikolaus Blum, Vorsitzender der ARK, das Verhandlungsergebnis. Es freue ihn, dass es trotz der angespannten kirchlichen Haushaltslage möglich gewesen sei, die Leistungen der kirchlich Beschäftigten in den vergangenen beiden Jahren mit einer Sonderzahlung zu honorieren.. „Die Kirche ist  eine attraktive Arbeitgeberin  - mit diesem Abschluss zeigen wir deutlich, dass es neben der sinnvollen inhaltlichen Arbeit auch gute ‚weltliche‘ Gründe gibt, bei uns zu arbeiten.“

 

Für die Mitarbeitenden der Diakonie hatte die ARK bereits im Juli vergangenen Jahres eine Sonderzahlung sowie eine Entgelterhöhung ab dem 1. April 2022 beschlossen. „Die Corona-Sonderzahlung für Mitarbeitende der Diakonie in Höhe von 250,- Euro fällt auf den ersten Blick zwar deutlich geringer aus“, erklärt Joachim Laupenmühlen, der die Mitarbeitenden im diakonischen Dienst in der ARK vertritt. „Die dafür früher in Kraft tretende Entgelterhöhung kompensiert diese jedoch wieder - zumal sich eine tarifliche Entgeltsteigerung anders als eine Einmalzahlung dauerhaft auf das Gehaltsniveau auswirkt.“ Die Abschlüsse für Kirche und Diakonie seien damit durchaus vergleichbar. Es sei der ARK wichtig gewesen, deutlich zu machen: „Kirche und Diakonie gehören zusammen. Das schlägt sich auch in den Beschlüssen der ARK nieder.“

 

Darüberhinaus hat die ARK die Möglichkeit der erleichterten Kurzarbeit analog zu den staatlichen Regelungen für die Einrichtungen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und des Diakonischen Werkes Bayern um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2022 verlängert.

 

Die ARK Bayern ist das oberste Tarifgremium für die Evangelisch-Lutherische Kirche und ihre Diakonie in Bayern. Ihre Entscheidungen betreffen derzeit rund 117.000 Mitarbeitende. Die ARK besteht aus 16 unabhängigen Mitgliedern. Sie ist paritätisch besetzt mit je vier Vertreterinnen und Vertretern der Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst, der Mitarbeitenden im diakonischen Dienst, der kirchlichen Körperschaften und der Träger diakonischer Einrichtungen. Sie beschließt insbesondere Regelungen zu Abschluss und Inhalt von Arbeitsverträgen und ist für das Aushandeln von Entgelten zuständig. Die Beschlüsse der ARK sind verbindlich und wirken normativ.