Gehaltserhöhung und Corona-Prämie für Mitarbeitende der bayerischen Diakonie. ARK Bayern beschließt Entgelte für 2022

Im Einzelnen sieht der Beschluss eine lineare Erhöhung von 1,8 Prozent zum 1. April 2022 für alle Mitarbeitende der Diakonie in Bayern vor. Bestandteil des Beschlusses ist zudem ein einmaliger Bonus in Höhe von 250,- Euro („Corona-Prämie“) für Mitarbeitende, die zwischen dem 1.Oktober 2021 und dem 31.März 2022 bei der Diakonie beschäftigt waren. Ausgezahlt werden soll die einmalige Prämie im März 2022.

Die Gehaltsgruppen E4 bis E6 sowie E8 und E9 , die in den Bereichen Pflege, Betreuung, Erziehung und Integration tätig sind, erhalten zudem ab dem 1. Juli 2022 eine monatliche Zulage in Höhe von 60,- Euro. Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge in der Diakonie werden auch weiterhin von den Dienstgebern getragen.

Konkret bedeutet der Beschluss der ARK für Mitarbeitende in der Gehaltsgruppe E8 – dazu zählen Pflegekräfte, Erzieher und Erzieherinnen, aber auch Ergotherapeuten und -therapeutinnen – eine Gehaltssteigerung von 3.076 Euro auf 3.132 Euro im Monat (Eingangsstufe 1), in der höchsten Erfahrungsstufe verdienen Mitarbeitende in dieser Gehaltsgruppe 3.708 Euro statt wie bislang 3.642 Euro im Monat. Für Mitarbeitende in der Gehaltsgruppe E4 - etwa Hilfskräfte in der Pflege - bedeutet der Beschluss eine Steigerung von 2.170 Euro auf 2.209 Euro (Eingangsstufe 1) und von 2.509 auf 2.554 (Stufe 5). Ab dem 1. Juli 2022 kommt dann für die genannten Gehaltsgruppen noch die Zulage von 60 Euro hinzu, von der nach Angaben der ARK dann etwa 50% aller Mitarbeitenden des bayerischen Diakonie profitieren werden.

Aus Sicht des Dienstgebervertreters in der ARK, Dr. Günther Bauer, geht der Beschluss weit über das hinaus, was angesichts der Refinanzierung diakonischer Arbeit anfangs möglich schien. „Es wird immer wieder vergessen: Jede Gehaltserhöhung muss die Diakonie mit den Kostenträgern aushandeln und auch auf dem Sozialmarkt durchsetzen.“ Dies gelte sowohl für die linearen Erhöhungen als auch für die Corona-Prämie. Dabei handele sich Bauer zufolge zudem um eine wirkliche Prämie: „Während die Träger von Einrichtungen, die nach dem Tarif des öffentlichen Dienstes bezahlen, mit ihrem Corona-Bonus im vergangenen Jahr eine ausgesetzte Tariferhöhung kompensiert haben, ist unsere Sonderzahlung ein echter Bonus“. Mitarbeitende der Diakonie in Bayern würden vom aktuellen Beschluss darum doppelt profitieren - durch die Entgelterhöhung und die Sonderzahlung.Berücksichtigen müsse man zudem , dass die Dienstgeber nicht nur die Gehaltssteigerungen, sondern auch die steigenden Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge finanzieren müssen. Addiere man Lohnsteigerung, Zulage und Corona-Prämie, so ergebe sich laut Bauer eine prozentuale Steigerung zwischen 2,1% (E14) und 5,32% (E4). „Das kann sich wirklich sehen lassen.“

Zufrieden zeigt sich auch die Dienstnehmerseite. „Natürlich sind wir mit höheren Erwartungen in die Verhandlungen gegangen - insbesondere, was die Corona-Prämie angeht“, beschreibt Klaus Klemm für die Dienstnehmer das Verhandlungsergebnis. Man wisse aber auch, welchem Refinanzierungsdruck die diakonischen Träger ausgesetzt seien. „Kaum ein Träger kann eine Prämie einfach mal so finanzieren. Insofern ist ein Ergebnis in dieser Höhe ein Kompromiss, der die Lage der Träger berücksichtigt, aber auch die außergewöhnlichen Leistungen der Kolleginnen und Kollegen im vergangenen Jahr honoriert.“ Für die Dienstnehmer hätten die unteren Lohngruppen im Mittelpunkt der Verhandlungen gestanden. „Es freut uns, dass wir für sie ein besonders gutes Ergebnis erzielen konnten.“ Zufrieden zeigte sich Klemm auch darüber, dass die betriebliche Altersvorsorge für die Mitarbeitenden weiterhin beitragsfrei sei. „In fast allen anderen Tarifwerken müssen sich die Mitarbeitende an den Kosten für die betriebliche Altersvorsorge beteiligen. Wir sind stolz darauf, dass dies in der Diakonie Bayern auch im kommenden Jahr nicht so ist.“

 

Die ARK Bayern ist das oberste Tarifgremium für die Evangelisch-Lutherische Kirche und ihre Diakonie in Bayern. Ihre Entscheidungen betreffen derzeit rund 117.000 Mitarbeitende. Die ARK besteht aus 16 unabhängigen Mitgliedern. Sie ist paritätisch besetzt mit je vier Vertreterinnen und Vertretern der Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst, der Mitarbeitenden im diakonischen Dienst, der kirchlichen Körperschaften und der Träger diakonischer Einrichtungen. Sie beschließt insbesondere Regelungen zu Abschluss und Inhalt von Arbeitsverträgen und ist für das Aushandeln von Entgelten zuständig. Die Beschlüsse der ARK sind verbindlich und wirken normativ.