Vorsitzwechsel in der Arbeitsrechtlichen Kommission von Kirche und Diakonie. Außerdem: Weiterhin mehr Geld in Ballungsräumen

Nürnberg, 7. Dezember 2022 Mitarbeitende der Diakonie Bayern im Ballungsraum München erhalten weiterhin monatlich bis 270 Euro mehr Gehalt. Die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern (ARK Bayern) hat jetzt die Verlängerung der ursprünglich bis Ende 2022 geltenden Ballungsraumregelung beschlossen; sie gilt nun zunächst bis Ende 2024. Demnach gibt es neben der „allgemeinen Ballungsraumzulage“ in Höhe von 135,- Euro monatlich weiterhin eine ergänzende „erhöhte Ballungsraumzulage“ in gleicher Höhe. Hinzukommen weitere Zulagen für Kinder, die bis zu 50,- Euro im Monat pro Kind betragen können.

Voraussetzung für Zahlung der Ballungsraumzulagen bleibt weiterhin, dass die jeweilige örtliche Gebietskörperschaft eine entsprechende Zulage gewährt, wie dies in München und Umgebung der Fall ist. 

Auch Teilnehmende im Sozialpädagogischen Einführungsjahr (SEJ) verdienen zukünftig besser: Im Raum von Kirche und Diakonie Bayern erhalten sie ab 2023 mindestens 620,- Euro monatlich. Damit wurde die Vergütung in Kirche und Diakonie dem Bundesausbildungsgesetz gleichgestellt. Entsprechend erhalten Praktikantinnen und Praktikanten, die ihr Praktikum 2021 begonnen haben, 570,- Euro monatlich bzw. 585,- Euro, wenn das Praktikum 2022 begonnen wurde. 

In ihrer letzten Sitzung in diesem Jahr wählte die ARK zudem turnusgemäß ihre neuen Vorsitzenden. Joachim Laupenmühlen leitet als Vorsitzender die ARK bis Ende September 2023; OKR Dr. Nikolaus Blum wurde zum Stellvertreter gewählt. Turnusgemäß wechselt der Vorsitz jährlich zwischen Dienstnehmer- und Dienstgeberseite.

Beide betonten nach ihrer Wahl die Schwierigkeit der anstehenden Tarifverhandlungen, aber auch das große Interesse an gemeinsamen Lösungen. „Die Preisentwicklung der letzten beiden Jahre wird sich in den Verhandlungsergebnissen widerspiegeln müssen - zumal andere Tarifpartner hier bereits deutlich vorgelegt haben“, so Joachim Laupenmühlen. Er wisse aber auch, dass jeder Abschluss durch die Dienstgeber in Verhandlungen mit den Kostenträgern bzw. durch den von Einsparungen geprägten Kirchenhaushalt sichergestellt werden müsse.

„Wir werden darum mehr denn je auf ein gutes Miteinander im Dritten Weg angewiesen sein“, kommentiert Nikolaus Blum die kommenden Verhandlungen. „Nicht nur im Ringen um gute Abschlüsse, sondern insbesondere dann, wenn es darum geht, die Systemrelevanz der kirchlichen und diakonischen Arbeit deutlich zu machen und die Kostenträger zu einer besseren Refinanzierung zu bewegen. Das kann nur gemeinsam gelingen.“

 

Die ARK Bayern ist das oberste Tarifgremium für die Evangelisch-Lutherische Kirche und ihre Diakonie in Bayern. Ihre Entscheidungen betreffen derzeit rund 117.000 Mitarbeitende. Die Kommission besteht aus 16 unabhängigen Mitgliedern. Sie ist paritätisch besetzt mit je vier Vertreterinnen und Vertretern der Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst, der Mitarbeitenden im diakonischen Dienst, der kirchlichen Körperschaften und der Träger diakonischer Einrichtungen sowie deren Stellvertretungen. Die Arbeitsrechtliche Kommission beschließt insbesondere Regelungen zu Abschluss und Inhalt von Arbeitsverträgen und ist für das Aushandeln von Entgelten zuständig. Die Beschlüsse der ARK sind verbindlich und wirken normativ.