Tarifabschluss der Länder wird für den Raum der Kirche übernommen. Ab April mehr Geld für kirchlich Beschäftigte

Tarifabschluss der Länder wird für den Raum der Kirche übernommen. Ab April mehr Geld für kirchlich Beschäftigte

 

München, 01.02.2024 Bereits im Dezember 2023 haben sich Länder und Gewerkschaften auf Tariferhöhungen für die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst geeinigt (TV-L). Die in Bayern für Kirche und Diakonie zuständige Kommission hat nun beschlossen, diese Erhöhungen auch für die Angestellten der Evangelisch-Lutherischen Kirche zu übernehmen. Konkret bedeutet dies unter anderem ein Inflationsausgleich in Höhe von insgesamt 3.000 € in 2024 sowie Tarifsteigerungen im November 2024 und April 2025.

 

Neben der Einmalzahlung von 2.280 Euro im April dieses Jahres erhalten Vollzeitbeschäftigte in der ELKB von Mai bis Oktober 2024 zusätzlich monatlich 120,- € als Inflationsausgleich; Teilzeitbeschäftigte erhalten entsprechend anteilige Summen. In der Summe entsprechen diese Zahlungen der Inflationsausgleichsprämie im TV-L in Höhe von 3.000 Euro.Zum 1. November 2024 werden die Entgelte für die kirchlich Beschäftigten weiterhin pauschal um 200 Euro erhöht, ehe dann im April 2025 eine weitere Tarifsteigerung um 5,5 Prozent erfolgt. Auszubildende erhalten im April 2024 eine Einmalzahlung von 1.200 €, in den Monaten Mai bis Oktober 2024 50,- Euro pro Monat zusätzlich. Ihre Bezüge erhöhen sich ab November 2024 um 100 € und ab April 2025 um weitere 50 €. Für alle gilt:Das Arbeitsverhältnis muss am 30. Januar 2024 bestanden haben und die Beschäftigten müssen an mindestens einem Tag zwischen dem 01. November 2023 und dem 29. Januar 2024 Anspruch auf Entgelt haben.

 

Die Arbeitsrechtliche Kommission, zuständig für Löhne und Gehälter in Kirche und Diakonie in Bayern, hat damit im Wesentlichen den Tarifabschluss der Länder für die Angestellten der Kirche nachvollzogen, wie dies bereits in der Vergangenheit der Fall war. Die Regelungen treten allerdings um einige Monate zeitversetzt in Kraft. Für diese etwas verzögerte Übernahme waren einige Vorteile der kirchlichen Tarife ins Feld geführt worden: Anders als im TV-L ist die Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“) bei der evangelischen Kirche nicht eingefroren, sondern wird jeweils dynamisch angeglichen. Hinzukommt eine für die Mitarbeitenden beitragsfreie Zusatzversorgung sowie ein zusätzlicher Feiertag (Buß- und Bettag). 

 

Für den Sprecher der Dienstgeberseite, Oberkirchenrat Dr. Nikolaus Blum, ist die Entscheidung der ARK ein klares Zeichen: „Trotz deutlich rückläufiger Kirchensteuereinnahmen haben wir den Abschluss für den TV-L übernommen. Damit wollen wir die Wettbewerbsfähigkeit der kirchlichen Einrichtungen erhalten und den Mitarbeitenden unsere Wertschätzung zum Ausdruck bringen.“ Für die Dienstnehmer kommentiert deren Sprecher Klaus Klemm: „Die Verhandlungen waren schwierig, aber vertrauensvoll. Es ist trotz der komplexen Rahmenbedingungen ein wirklich guter Abschluss. Die evangelische Kirche bleibt damit ein verlässlicher Arbeitgeber.“ 

 

Für die Mitarbeitenden der Diakonie in Bayern hatte die ARK bereits im Juli 2023 die Beschlüsse der Verhandlungen für den Öffentlichen Dienst (TVöD) nachvollzogen.

 

Die ARK Bayern ist das oberste Tarifgremium für die Evangelisch-Lutherische Kirche und ihrer Diakonie in Bayern. Ihre Entscheidungen betreffen derzeit rund 130.000  Mitarbeitende. Die Kommission besteht aus 16 unabhängigen Mitgliedern. Sie ist paritätisch besetzt mit je vier Vertreterinnen und Vertretern der Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst, der Mitarbeitenden im diakonischen Dienst, der kirchlichen Körperschaften und der Träger diakonischer Einrichtungen sowie deren Stellvertretungen. Die Arbeitsrechtliche Kommission beschließt insbesondere Regelungen zu Abschluss und Inhalt von Arbeitsverträgen und ist für das Aushandeln von Entgelten zuständig. Die Beschlüsse der ARK sind verbindlich und wirken normativ.