Für Mitarbeitende der Diakonie
Beschlüsse AVR (Archiv)
Archiv der Beschlüsse (AVR)
Hier finden Sie die Beschlüsse aus den Sitzungen der ARK Bayern und des Schlichtungsausschusses für den Geltungsbereich der AVR des vergangenen Jahres. Ältere Beschlüsse finden Sie unter folgenden Links:
Für den Geltungsbereich der Arbeitsvertragsrichtlinien Bayern (AVR-Bayern) hat die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern am 2. März 2012 verschiedene Änderungen und Ergänzungen der AVR-Bayern beschlossen. Diese Änderungen und Ergänzungen beziehen sich
- auf § 16 Absatz 8 AVR-Bayern (geteilter Dienst als Schichtarbeit)
- § 28 Absatz 5 Unterabsatz 3 AVR-Bayern (Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz und dem Jugendarbeitsschutzgesetz sowie Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen aufgrund krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit)
- die Anlage 20 zu den AVR-Bayern (Arbeitsbedingungen für Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen an Bildschirmarbeitsplätzen), die gestrichen wird.
Diese Änderungen und Ergänzungen der AVR-Bayern sind in der 11. Arbeitsrechtsregelung zur Änderung und Ergänzung der AVR-Bayern zusammengefasst. Sie hat folgenden Wortlaut.
Für den Geltungsbereich der Arbeitsvertragsrichtlinien Bayern (AVR-Bayern) hat die ARK Bayern am 25. Oktober 2011 ...
● ... verschiedene Änderungen und Ergänzungen der AVR-Bayern beschlossen. Diese Änderungen und Ergänzungen beziehen sich auf die Anlage 7 der AVR-Bayern (Abschluss einer Dienstvereinbarung aufgrund einer wirtschaftlichen Notlage), die Änderung des Dienstplans (§ 16 Absatz 6a Unterabsatz 1 Satz 5 und 6 AVR-Bayern) und § 50 AVR-Bayern (Vermögenswirksame Leistungen); sie sind in der 10. Arbeitsrechtsregelung zur Änderung und Ergänzung der AVR-Bayern zusammengefasst.
● ... beschlossen, dass die Einmalzahlung gemäß § 1 Unterabsatz 2 der 9. Arbeitsrechtsregelung zur Änderung und Ergänzung der AVR-Bayern – Erhöhung der Grundentgelte – anstatt im Januar 2012 auch im Dezember 2011 ausbezahlt werden kann.
Die Arbeitsrechtsregelungen haben folgenden Wortlaut.
Für den Geltungsbereich der Arbeitsvertragsrichtlinien Bayern (AVR-Bayern) hat die ARK Bayern am 28. Juni 2011 folgende Beschlüsse gefasst:
● Erhöhung der Ausbildungsvergütungen und der Vergütungen der Praktikanten und Praktikatinnen zum 1. Juli 2011 und zum 1. Januar 2012
● Erhöhung der Grenzbeträge in der Anlage 15 der AVR-Bayern – Ergänzende Leistung ("Ballungsraumzulage") – für Dienstnehmer, Dienstnehmerinnen und Auszubildende
● Begrenzung der Gewährung des Krankengeldzuschusses innerhalb eines Kalenderjahres
● Änderung (Ergänzung) der Anlage 5 – Dienstvertrag – der AVR-Bayern
● Änderung von § 29 AVR-Bayern – Zusatzurlaub für Nachtarbeit
● Neufassung des § 15 Absatz 6 AVR-Bayern
Für den Geltungsbereich der Arbeitsvertragsrichtlinien Bayern (AVR-Bayern) hat die ARK Bayern am 31. März 2011 folgende Beschlüsse gefasst:
- eine allgemeine Erhöhung des Grundentgelts der AVR-Bayern für alle Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen ab 01. Juli 2011 um 2%,
- eine allgemeine Erhöhung des Grundentgelts der AVR-Bayern für alle Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen ab 01. Januar 2012 um weitere 2% und
- eine Einmalzahlung in Höhe von 360,00 Euro im Januar 2012.
Für den Geltungsbereich der Arbeitsvertragsrichtlinien Bayern (AVR-Bayern) hat die ARK Bayern am 14. Februar 2011 eine Arbeitsrechtsregelung beschlossen, in der die Festlegung der Arbeitszeit der einzelnen Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen in einem Dienstplan geregelt wird. Diese Arbeitsrechtsreglung hat folgenden Wortlaut.
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern (Diakonie Bayern) hat die ARK Bayern am 21. Juni 2010 folgende Arbeitsrechtsregelung beschlossen, durch die die Möglichkeiten, aufgrund von § 40 Absatz 3 Unterabsatz 1 AVR-Bayern eine anteilige Jahressonderzahlung zu erhalten, erweitert wurden. Diese Arbeitsrechtsregelung hat folgenden Wortlaut.
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern (Diakonie Bayern) hat die ARK Bayern am 15. März 2010 folgende Arbeitsrechtsregelungen beschlossen, durch die die Grenzbeträge für die ergänzende Leistung ("Ballungsraumzulage") für Dienstnehmer, Dienstnehmerinnen und Auszubildende erhöht werden. Diese Arbeitsrechtsregelung hat folgenden Wortlaut.
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern (Diakonie Bayern) hat die ARK Bayern am 30. September 2009 folgende Arbeitsrechtsregelungen beschlossen, die hier näher erläutert werden: § 7,3; §20,8; §28,5
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern (Diakonie Bayern) hat die ARK Bayern am 30. Juni 2009 folgende Arbeitsrechtsregelungen beschlossen, die hier näher erläutert werden: a) Arbeitsrechtsregelung über eine ergänzende Leistung („Ballungsraumzulage“) für Dienstnehmer/Dienstnehmer und Auszubildende (Anlage 15)
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern (Diakonie Bayern) hat die ARK Bayern am 27. April 2009 folgende Beschlüsse gefasst, die hier näher erläutert werden: 6. Arbeitsrechtsregelung zur Änderung und Ergänzung der AVR-Bayern