Für Mitarbeitende der Diakonie

Beschlüsse AVR (Archiv)

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Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 18. Dezember 2012 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern

Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die ARK Bayern am 18. Dezember 2012 die folgenden Beschlüsse gefasst:

1. Jahressonderzahlung

2. Arbeitsrechtsregelung über eine ergänzende Leistung („Ballungsraumzulage“) für Dienstnehmer, Dienstnehmerinnen und Auszubildende (Anlage 15 zu den AVR-Bayern)

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Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 25. Oktober 2012 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern

Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die ARK Bayern am 25. Oktober 2012 die folgenden Beschlüsse gefasst:

1. § 5 AVR-Bayern Besondere Dienstpflichten hier: neuer Absatz 4 „Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses in der Kinder- und Jugendhilfe“

2. Ergänzung von § 12 AVR-Bayern

3. Änderung von Dienstverträgen; Anlagen 5b, 5d und 5e AVR-Bayern

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Arbeitsrechtsregelung über eine Änderung von § 7 AVR-Bayern – Fort- und Weiterbildung

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat am 16. Mai 2012 eine Arbeitsrechtsregelung beschlossen, nach der die Regelung über die Tragung der Kosten von Fort- und Weiterbildungen der Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen durch den Dienstgeber bzw. die Dienstgeberin (§ 7 Absatz 1 AVR-Bayern) geändert wird. Diese Arbeitsrechtsregelung hat folgenden Wortlaut.

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Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 2. März 2012 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern

Für den Geltungsbereich der Arbeitsvertragsrichtlinien Bayern (AVR-Bayern) hat die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern am 2. März 2012 verschiedene Änderungen und Ergänzungen der AVR-Bayern beschlossen. Diese Änderungen und Ergänzungen beziehen sich

- auf § 16 Absatz 8 AVR-Bayern (geteilter Dienst als Schichtarbeit)

- § 28 Absatz 5 Unterabsatz 3 AVR-Bayern (Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz und dem Jugendarbeitsschutzgesetz sowie Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen aufgrund krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit)

- die Anlage 20 zu den AVR-Bayern (Arbeitsbedingungen für Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen an Bildschirmarbeitsplätzen), die gestrichen wird.

Diese Änderungen und Ergänzungen der AVR-Bayern sind in der 11. Arbeitsrechtsregelung zur Änderung und Ergänzung der AVR-Bayern zusammengefasst. Sie hat folgenden Wortlaut.

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Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 25. Oktober 2011 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern

Für den Geltungsbereich der Arbeitsvertragsrichtlinien Bayern (AVR-Bayern) hat die ARK Bayern am 25. Oktober 2011 ...

● ... verschiedene Änderungen und Ergänzungen der AVR-Bayern beschlossen. Diese Änderungen und Ergänzungen beziehen sich auf die Anlage 7 der AVR-Bayern (Abschluss einer Dienstvereinbarung aufgrund einer wirtschaftlichen Notlage), die Änderung des Dienstplans (§ 16 Absatz 6a Unterabsatz 1 Satz 5 und 6 AVR-Bayern) und § 50 AVR-Bayern (Vermögenswirksame Leistungen); sie sind in der 10. Arbeitsrechtsregelung zur Änderung und Ergänzung der AVR-Bayern zusammengefasst.

● ... beschlossen, dass die Einmalzahlung gemäß § 1 Unterabsatz 2 der 9. Arbeitsrechtsregelung zur Änderung und Ergänzung der AVR-Bayern – Erhöhung der Grundentgelte – anstatt im Januar 2012 auch im Dezember 2011 ausbezahlt werden kann.

Die Arbeitsrechtsregelungen haben folgenden Wortlaut.

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Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 28. Juni 2011 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern

Für den Geltungsbereich der Arbeitsvertragsrichtlinien Bayern (AVR-Bayern) hat die ARK Bayern am 28. Juni 2011 folgende Beschlüsse gefasst:

● Erhöhung der Ausbildungsvergütungen und der Vergütungen der Praktikanten und Praktikatinnen zum 1. Juli 2011 und zum 1. Januar 2012

● Erhöhung der Grenzbeträge in der Anlage 15 der AVR-Bayern – Ergänzende Leistung ("Ballungsraumzulage") – für Dienstnehmer, Dienstnehmerinnen und Auszubildende

● Begrenzung der Gewährung des Krankengeldzuschusses innerhalb eines Kalenderjahres

● Änderung (Ergänzung) der Anlage 5 – Dienstvertrag – der AVR-Bayern

● Änderung von § 29 AVR-Bayern – Zusatzurlaub für Nachtarbeit

● Neufassung des § 15 Absatz 6 AVR-Bayern

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Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 31. März 2011 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern

Für den Geltungsbereich der Arbeitsvertragsrichtlinien Bayern (AVR-Bayern) hat die ARK Bayern am 31. März 2011 folgende Beschlüsse gefasst:

- eine allgemeine Erhöhung des Grundentgelts der AVR-Bayern für alle Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen ab 01. Juli 2011 um 2%,

- eine allgemeine Erhöhung des Grundentgelts der AVR-Bayern für alle Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen ab 01. Januar 2012 um weitere 2% und

- eine Einmalzahlung in Höhe von 360,00 Euro im Januar 2012.

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Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 14. Februar 2011 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern

Für den Geltungsbereich der Arbeitsvertragsrichtlinien Bayern (AVR-Bayern) hat die ARK Bayern am 14. Februar 2011 eine Arbeitsrechtsregelung beschlossen, in der die Festlegung der Arbeitszeit der einzelnen Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen in einem Dienstplan geregelt wird. Diese Arbeitsrechtsreglung hat folgenden Wortlaut.

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Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 21. Juni 2010 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern

Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern (Diakonie Bayern) hat die ARK Bayern am 21. Juni 2010 folgende Arbeitsrechtsregelung beschlossen, durch die die Möglichkeiten, aufgrund von § 40 Absatz 3 Unterabsatz 1 AVR-Bayern eine anteilige Jahressonderzahlung zu erhalten, erweitert wurden. Diese Arbeitsrechtsregelung hat folgenden Wortlaut.

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Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 15. März 2010 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern

Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern (Diakonie Bayern) hat die ARK Bayern am 15. März 2010 folgende Arbeitsrechtsregelungen beschlossen, durch die die Grenzbeträge für die ergänzende Leistung ("Ballungsraumzulage") für Dienstnehmer, Dienstnehmerinnen und Auszubildende erhöht werden. Diese Arbeitsrechtsregelung hat folgenden Wortlaut.