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Für Mitarbeitende der Diakonie

Beschlüsse AVR (Archiv)

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Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 14. Februar 2011 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern

Für den Geltungsbereich der Arbeitsvertragsrichtlinien Bayern (AVR-Bayern) hat die ARK Bayern am 14. Februar 2011 eine Arbeitsrechtsregelung beschlossen, in der die Festlegung der Arbeitszeit der einzelnen Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen in einem Dienstplan geregelt wird. Diese Arbeitsrechtsreglung hat folgenden Wortlaut.

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Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 21. Juni 2010 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern

Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern (Diakonie Bayern) hat die ARK Bayern am 21. Juni 2010 folgende Arbeitsrechtsregelung beschlossen, durch die die Möglichkeiten, aufgrund von § 40 Absatz 3 Unterabsatz 1 AVR-Bayern eine anteilige Jahressonderzahlung zu erhalten, erweitert wurden. Diese Arbeitsrechtsregelung hat folgenden Wortlaut.

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Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 15. März 2010 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern

Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern (Diakonie Bayern) hat die ARK Bayern am 15. März 2010 folgende Arbeitsrechtsregelungen beschlossen, durch die die Grenzbeträge für die ergänzende Leistung ("Ballungsraumzulage") für Dienstnehmer, Dienstnehmerinnen und Auszubildende erhöht werden. Diese Arbeitsrechtsregelung hat folgenden Wortlaut.

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Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 30. September 2009 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern

Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern (Diakonie Bayern) hat die ARK Bayern am 30. September 2009 folgende Arbeitsrechtsregelungen beschlossen, die hier näher erläutert werden: § 7,3; §20,8; §28,5

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Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 30. Juni 2009 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern

Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern (Diakonie Bayern) hat die ARK Bayern am 30. Juni 2009 folgende Arbeitsrechtsregelungen beschlossen, die hier näher erläutert werden: a) Arbeitsrechtsregelung über eine ergänzende Leistung („Ballungsraumzulage“) für Dienstnehmer/Dienstnehmer und Auszubildende (Anlage 15)

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Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 27. April 2009 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern

Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern (Diakonie Bayern) hat die ARK Bayern am 27. April 2009 folgende Beschlüsse gefasst, die hier näher erläutert werden: 6. Arbeitsrechtsregelung zur Änderung und Ergänzung der AVR-Bayern

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Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 19. März 2009 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern

Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern (Diakonie Bayern) hat die ARK Bayern im März 2009 per Umlaufverfahren zwei Beschlüsse gefasst, die im Folgenden erläutert werden: 1. Fünfte Arbeitsrechtsregelung zur Änderung und Ergänzung der AVR-Bayern: Erhöhung der Grundentgelte sowie der Praktikanten- und Ausbildungsvergütungen 2. Arbeitsrechtsregelung über eine Einmalzahlung für Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen im Bereich des Diakonischen Werkes Bayern im Mai 2009.

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Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 15. September 2008 3. Arbeitsrechtsregelung zur Änderung und Ergänzung der AVR-Bayern

Auf ihrer Sitzung vom 24.11.2006 hatte die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern eine Arbeitsrechtsregelung über Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes Bayern (AVR-Bayern) beschlossen, die am 01.07.2007 in Kraft getreten ist. Zu diesen Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes Bayern wurde an die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern eine Vielzahl von sachlichen Änderungsvorschlägen herangetragen. In einer Arbeitsrechtsregelung, die am 15.09.2008 beschlossen wurde, hat die Arbeitsrechtliche Kommission viele dieser Vorschläge in die AVR-Bayern aufgenommen (vgl. § 1 der Arbeitsrechtsregelung vom 15.09.2008). Die Anlage 2 der AVR-Bayern – Eingruppierungsordnung – wurde neu gefasst; diese Neufassung enthält jedoch nur geringfügige sachliche Änderungen (vgl. § 2 der Arbeitsrechtsregelung). Des weiteren wurden die AVR-Bayern in verschiedenen Bestimmungen redaktionell berichtigt (vgl. § 3 der Arbeitsrechtsregelung).

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Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 08.05.2008 zu den AVR-Bayern

Änderungen der § 29 sowie § 46 der AVR-Bayern

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Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 16.12.2008 zu den AVR-Bayern

Änderung Anlage 2 sowie Ergänzung §40