Für Mitarbeitende der Diakonie

Beschlüsse AVR (Archiv)

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Beschluss der Arbeitsrechtsrechtlichen Kommission vom 23. März 2015

Arbeitsrechtsregelung über eine ergänzende Leistung („Ballungsraumzulage“) für Dienstnehmer, Dienstnehmerinnen und Auszubildende (Anlage 15 AVR-Bayern)

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Beschluss der Arbeitsrechtsrechtlichen Kommission vom 23. März 2015

Arbeitsrechtsregelung Beschäftigungszeit und Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz bzw. Teilzeit- und Befristungsgesetz (§ 6 AVR-Bayern)

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Beschluss der Arbeitsrechtsrechtlichen Kommission vom 23. März 2015

Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Regelungen über die Eingruppierung und der Regelungen über die Jugendhilfe (Anlagen 2, 3, 3a, 3b, 4 AVR-Bayern)

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Beschluss der Arbeitsrechtsrechtlichen Kommission vom 23. März 2015

Arbeitsrechtsregelung Urlaubsanspruch und Sonderurlaub (§§ 28, 31 AVR-Bayern)

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Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 15. Januar 2015 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern

Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 15. Januar 2015 die folgenden Beschlüsse gefasst: 1. Arbeitsrechtsregelung über die Höhe des Familienbudgets nach Anlage 14 AVRBayern Hier: Klarstellung.

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Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der AVR-Bayern – Erhöhung der Grundentgelte und Ausbildungsvergütungen ab 1. April 2015 –

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat im Umlaufverfahren vom 3. November 2014 gemäß § 2 Absatz 2 und § 3 des Kirchengesetzes über das Verfahren zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter im Dienst der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und ihres Diakonischen Werkes (Arbeitsrechtsregelungsgesetz – ARRG) folgende Arbeitsrechtsregelung beschlossen, die hiermit gemäß § 12 Absatz 1 ARRG veröffentlicht wird.

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Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 22. April 2013 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern

Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die ARK Bayern am 22. April 2013 die folgenden Beschlüsse gefasst: Änderung §§20 und 28, Erhöhung der Grundentgelte

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Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 18. Dezember 2012 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern

Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die ARK Bayern am 18. Dezember 2012 die folgenden Beschlüsse gefasst:

1. Jahressonderzahlung

2. Arbeitsrechtsregelung über eine ergänzende Leistung („Ballungsraumzulage“) für Dienstnehmer, Dienstnehmerinnen und Auszubildende (Anlage 15 zu den AVR-Bayern)

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Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 25. Oktober 2012 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern

Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die ARK Bayern am 25. Oktober 2012 die folgenden Beschlüsse gefasst:

1. § 5 AVR-Bayern Besondere Dienstpflichten hier: neuer Absatz 4 „Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses in der Kinder- und Jugendhilfe“

2. Ergänzung von § 12 AVR-Bayern

3. Änderung von Dienstverträgen; Anlagen 5b, 5d und 5e AVR-Bayern

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Arbeitsrechtsregelung über eine Änderung von § 7 AVR-Bayern – Fort- und Weiterbildung

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat am 16. Mai 2012 eine Arbeitsrechtsregelung beschlossen, nach der die Regelung über die Tragung der Kosten von Fort- und Weiterbildungen der Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen durch den Dienstgeber bzw. die Dienstgeberin (§ 7 Absatz 1 AVR-Bayern) geändert wird. Diese Arbeitsrechtsregelung hat folgenden Wortlaut.