Für Mitarbeitende der Diakonie
Beschlüsse AVR (Archiv)
Archiv der Beschlüsse (AVR)
Hier finden Sie die Beschlüsse aus den Sitzungen der ARK Bayern und des Schlichtungsausschusses für den Geltungsbereich der AVR des vergangenen Jahres. Ältere Beschlüsse finden Sie unter folgenden Links:
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 12. Mai 2015 den folgenden Beschluss gefasst:
Arbeitsrechtsregelung zur Arbeitszeit bei Fortbildungen von Teilzeitmitarbeitenden (§ 16 AVR-Bayern)
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 12. Mai 2015 den folgenden Beschluss gefasst:
Arbeitsrechtsregelung Ergänzungen zur Eingruppierung und Kinder- und Jugendhilfe (§ 32, § 33, § 39, §§ 1 und 2 Anlage 4, Anlage 7a, § 2 Anlage 15 AVR-Bayern)
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 23. März 2015 die folgenden Beschlüsse gefasst:
1. Arbeitsrechtsregelung Beschäftigungszeit und Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz bzw. Teilzeit- und Befristungsgesetz (§ 6 AVR-Bayern)
2. Arbeitsrechtsregelung Urlaubsanspruch und Sonderurlaub (§§ 28, 31 AVRBayern)
3. Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Regelungen über die Eingruppierung und der Regelungen über die Jugendhilfe (Anlagen 2, 3, 3a, 3b, 4 AVR-Bayern)
Arbeitsrechtsregelung über eine ergänzende Leistung („Ballungsraumzulage“) für Dienstnehmer, Dienstnehmerinnen und Auszubildende (Anlage 15 AVR-Bayern)
Arbeitsrechtsregelung Beschäftigungszeit und Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz bzw. Teilzeit- und Befristungsgesetz (§ 6 AVR-Bayern)
Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Regelungen über die Eingruppierung und der Regelungen über die Jugendhilfe (Anlagen 2, 3, 3a, 3b, 4 AVR-Bayern)
Arbeitsrechtsregelung Urlaubsanspruch und Sonderurlaub (§§ 28, 31 AVR-Bayern)
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 15. Januar 2015 die folgenden Beschlüsse gefasst: 1. Arbeitsrechtsregelung über die Höhe des Familienbudgets nach Anlage 14 AVRBayern Hier: Klarstellung.
Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat im Umlaufverfahren vom 3. November 2014 gemäß § 2 Absatz 2 und § 3 des Kirchengesetzes über das Verfahren zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter im Dienst der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und ihres Diakonischen Werkes (Arbeitsrechtsregelungsgesetz – ARRG) folgende Arbeitsrechtsregelung beschlossen, die hiermit gemäß § 12 Absatz 1 ARRG veröffentlicht wird.
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die ARK Bayern am 22. April 2013 die folgenden Beschlüsse gefasst: Änderung §§20 und 28, Erhöhung der Grundentgelte