Für Mitarbeitende der Diakonie
Beschlüsse AVR (Archiv)
Archiv der Beschlüsse (AVR)
Hier finden Sie die Beschlüsse aus den Sitzungen der ARK Bayern und des Schlichtungsausschusses für den Geltungsbereich der AVR des vergangenen Jahres. Ältere Beschlüsse finden Sie unter folgenden Links:
Arbeitsrechtsregelung über eine ergänzende Leistung („Ballungsraumzulage“) für Dienstnehmer, Dienstnehmerinnen und Auszubildende (Anlage 15 AVR-Bayern)
Arbeitsrechtsregelung Beschäftigungszeit und Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz bzw. Teilzeit- und Befristungsgesetz (§ 6 AVR-Bayern)
Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Regelungen über die Eingruppierung und der Regelungen über die Jugendhilfe (Anlagen 2, 3, 3a, 3b, 4 AVR-Bayern)
Arbeitsrechtsregelung Urlaubsanspruch und Sonderurlaub (§§ 28, 31 AVR-Bayern)
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 15. Januar 2015 die folgenden Beschlüsse gefasst: 1. Arbeitsrechtsregelung über die Höhe des Familienbudgets nach Anlage 14 AVRBayern Hier: Klarstellung.
Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat im Umlaufverfahren vom 3. November 2014 gemäß § 2 Absatz 2 und § 3 des Kirchengesetzes über das Verfahren zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter im Dienst der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und ihres Diakonischen Werkes (Arbeitsrechtsregelungsgesetz – ARRG) folgende Arbeitsrechtsregelung beschlossen, die hiermit gemäß § 12 Absatz 1 ARRG veröffentlicht wird.
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die ARK Bayern am 22. April 2013 die folgenden Beschlüsse gefasst: Änderung §§20 und 28, Erhöhung der Grundentgelte
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die ARK Bayern am 18. Dezember 2012 die folgenden Beschlüsse gefasst:
1. Jahressonderzahlung
2. Arbeitsrechtsregelung über eine ergänzende Leistung („Ballungsraumzulage“) für Dienstnehmer, Dienstnehmerinnen und Auszubildende (Anlage 15 zu den AVR-Bayern)
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die ARK Bayern am 25. Oktober 2012 die folgenden Beschlüsse gefasst:
1. § 5 AVR-Bayern Besondere Dienstpflichten hier: neuer Absatz 4 „Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses in der Kinder- und Jugendhilfe“
2. Ergänzung von § 12 AVR-Bayern
3. Änderung von Dienstverträgen; Anlagen 5b, 5d und 5e AVR-Bayern
Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat am 16. Mai 2012 eine Arbeitsrechtsregelung beschlossen, nach der die Regelung über die Tragung der Kosten von Fort- und Weiterbildungen der Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen durch den Dienstgeber bzw. die Dienstgeberin (§ 7 Absatz 1 AVR-Bayern) geändert wird. Diese Arbeitsrechtsregelung hat folgenden Wortlaut.