Für Mitarbeitende der Diakonie
Beschlüsse AVR (Archiv)
Archiv der Beschlüsse (AVR)
Hier finden Sie die Beschlüsse aus den Sitzungen der ARK Bayern und des Schlichtungsausschusses für den Geltungsbereich der AVR des vergangenen Jahres. Ältere Beschlüsse finden Sie unter folgenden Links:
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 27. Februar 2020 den folgenden Beschluss gefasst:
Redaktionelle Anpassungen an die Jugendhilferegelung (§§ 32, 33, 36, 39, 49a AVRBayern)
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 2. Dezember 2019 den folgenden Beschluss gefasst:
Neuregelung der Ballungsraumzulagen (Anlage 15 AVR-Bayern)
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 7. November 2019 den folgenden Beschluss gefasst:
Redaktionelle Korrektur (§ 43 AVR-Bayern)
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 7. November 2019 den folgenden Beschluss gefasst:
Neufassung der Jugendhilferegelung (Anlage 4 AVR-Bayern)
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 24. Juli 2019 den folgenden Beschluss gefasst:
Erzieher- und Vorpraktikant*innenvergütung (Abschnitt A. II. Anlage 16 AVR-Bayern)
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 3. Juli 2019 den folgenden Beschluss gefasst:
Entgeltrunde 2020 im Bereich der AVR-Bayern (Anlagen 3, 16, 17 AVR-Bayern)
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 3. Juli 2019 den folgenden Beschluss gefasst:
Entgelterhöhung für Ärztinnen und Ärzte (Anlage 3a AVR-Bayern)
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 10. Mai 2019 den folgenden Beschluss gefasst:
Anhebung der Ballungsraumzulage (Anlage 15 AVR-Bayern)
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 10. Mai 2019 den folgenden Beschluss gefasst:
Erweiterung der Entgeltumwandlung (§ 49a AVR-Bayern)
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 10. Mai 2019 den folgenden Beschluss gefasst:
Sonderregelung für § 16e und § 16i SGB II (§ 3 und Anlage 18 AVR-Bayern)