Arbeitsrechtliche Kommission neu konstituiert. Gremium entscheidet zukünftig über Löhne und Gehälter von 117.000 Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie.

Nürnberg, 11.11.2021 Mit einem Gottesdienst vor der ersten regulären Sitzung wurden in Nürnberg jetzt die neuen Mitglieder der Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK) Bayern in ihr Amt eingeführt. Das neu zusammengesetzte Gremium entscheidet in den kommenden vier Jahren unter anderem über Löhne und Gehälter für die etwa 117.000 Mitarbeitenden von evangelischer Kirche und Diakonie in Bayern.

Für die Amtsperiode 2021 bis 2025 der ARK neu berufen wurden Kerstin Dölling (München) für die Dienstnehmer im diakonischen Dienst, Dr. Matthias Heidler (Augustinum/München) und Gabriele Rubenbauer (Stadtmission/Nürnberg) für die Dienstgeberseite der Diakonie, Nina Hauenstein (Diakonie Bayreuth), Markus Noll (Gesamtkirchenverwaltung/Hof) für die Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst, für die Dienstgeberseite Kirche Florian Baier (Kirchengemeindeamt/München), Tanja Keller (Synodalin/Arbeitsgericht Regensburg) sowie Karl Georg Haubelt (Synodaler/Hochschullehrer Amberg). Den Vorsitz übernimmt im Jahr 2022 turnusmäßig Oberkirchenrat Dr. Nikolaus Blum (ELKB), stellvertretender Vorsitzender ist Joachim Laupenmühlen (Gesamtkirchenverwaltung Würzburg).

Sie finden alle Mitglieder der Arbeitsrechtlichen Kommission sowie ihre Stellvertretungen auf der Website der ARK Bayern unter www.ark-bayern.de

Die ARK Bayern ist das oberste Tarifgremium für die Evangelisch-Lutherische Kirche und ihre Diakonie in Bayern. Ihre Entscheidungen betreffen derzeit rund 117.000 Mitarbeitende. Die Kommission besteht aus 16 unabhängigen Mitgliedern. Sie ist paritätisch besetzt mit je vier Vertreterinnen und Vertretern der Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst, der Mitarbeitenden im diakonischen Dienst, der kirchlichen Körperschaften und der Träger diakonischer Einrichtungen sowie deren Stellvertretungen. Die Arbeitsrechtliche Kommission beschließt insbesondere Regelungen zu Abschluss und Inhalt von Arbeitsverträgen und ist für das Aushandeln von Entgelten zuständig. Die Beschlüsse der ARK sind verbindlich und wirken normativ.