Arbeitsrechtliche Kommission präzisiert Münchenzulage für Diakoniemitarbeitende. Außerdem: Kirchlich-diakonisches Tarifwerk fit für die Generalistik

Nürnberg, 4. März 2020 Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat die Zulage für die Diakonie-Mitarbeitenden im Großraum München weiter präzisiert. Dies betrifft insbesondere den Finanzierungsvorbehalt sowie den Wirksamkeitszeitpunkt. Seit Januar 2020 bekommen Mitarbeitende in und um München zum Teil deutlich mehr Geld. Die Zulagen können bis zu 270,- im Monat betragen; hinzukommen weitere Zulagen, die bis zu 50 Euro pro Kind betragen können. Dies hatte die ARK bereits im Dezember 2019 beschlossen.

Voraussetzung für die Erhöhte Ballungsraumzulage ist laut Beschluss der ARK nun eindeutig einerseits, dass  die örtlichen Gebietskörperschaften ebenfalls eine entsprechende Zulage zahlen, und andererseits, dass eindeutig die Refinanzierung durch die Kostenträger - in der Regel die jeweiligen Kommunen - sichergestellt ist.

Ebenfalls verdeutlicht hat die ARK die Zulagenregelung für die unterschiedlichen Gehaltsgruppen. So erhalten Beschäftige die Münchenzulagen bis zur Gehaltsgruppe E9 seit dem 1. Januar 2020, Mitarbeitende höherer Gehaltsgruppen erhalten sie je nach Arbeitsfeld entweder ebenfalls zum 1. Januar 2020 oder erst zum 1. Juli 2020 oder sogar erst zum 1. Januar 2021 - die entsprechende Refinanzierung vorausgesetzt.

Mit ihrem Beschluss präzisiert die Arbeitsrechtliche Kommission einen Beschluss aus dem Dezember 2019. Er war zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten, hatte jedoch bei einigen Trägern in der betroffenen Region zu Verunsicherungen geführt, ob und unter welchen Bedingen Mitarbeitende von der erhöhten Zulage profitieren sollten.

Für die generalistische Pflegeausbildung, die seit dem 1. Januar 2020 gilt, hat die Kommission zudem das kirchlich-diakonische Tarifwerk, die „Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR)“ fit gemacht. Mit einer eigenen Anlage zu den (AVR) sowie einem Musterausbildungsvertrag hat die ARK so die Voraussetzung dafür geschaffen, dass auch in der Diakonie die generalistische Pflegeausbildung beginnen kann. Mit der generalistischen Ausbildung sollen die bisher getrennten Ausbildungszweige Alten- und Krankenpflege verbunden werden. Auf Zustimmung der ARK stößt zudem das geplante neue Präventionsgesetz der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, das den Schutz vor sexualisierter Gewalt verbessern soll.

Die ARK Bayern ist das oberste Tarifgremium für Evangelisch-Lutherische Kirche und Diakonie in Bayern. Ihre Entscheidungen betreffen deren derzeit rund 117.000 Mitarbeitende. Von der Ballungsraumzulage sind mehr als 10 % der Mitarbeitenden betroffen. Die ARK besteht aus 16 unabhängigen Mitgliedern. Sie ist paritätisch besetzt mit je vier Vertreterinnen und Vertretern der Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst, der Mitarbeitenden im diakonischen Dienst, der kirchlichen Körperschaften und der Träger diakonischer Einrichtungen. Sie beschließt insbesondere Regelungen zu Abschluss und Inhalt von Arbeitsverträgen und ist für das Aushandeln von Entgelten zuständig. Die Beschlüsse der ARK sind verbindlich und wirken normativ.