Für Mitarbeitende der Diakonie und Kirche

Alle Beschlüsse für AVR/DiVO

Beschlüsse der ARK für den Geltungsbereich der AVR sowie der DiVO

Hier finden Sie die Beschlüsse aus den Sitzungen der ARK Bayern und des Schlichtungsausschusses für den Geltungsbereich der AVR und der DiVO. Diese werden jeweils kurz nach der Sitzung veröffentlicht.

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Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 26. Januar 2017 für den Geltungsbereich der DiVO

Für den Geltungsbereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat die ARK Bayern am 26. Januar 2017 folgende Beschlüsse gefasst:

1. Änderung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung

2. Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Arbeitsrechtsregelung über den Dienst der Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen (ARR KM neu)

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Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 26. Januar 2017 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern

Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 26. Januar 2017 den folgenden Beschluss gefasst: Arbeitsrechtsregelung zur Anpassung an § 309 BGB (Textform)

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Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 12. Oktober 2016 für den Geltungsbereich der DiVO

§ 1 Die Kirchliche Dienstvertragsordnung (DiVO) in der Neufassung vom 7. Dezember 2007 (KABl 2008 Nr. 1 Sonderausgabe, ber. S. 209), zuletzt geändert durch ARK-Beschluss vom 19. Juli 2016 (KABl S. 221), wird wie folgt geändert:

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eschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 12. Oktober 2016 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern

Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 12. Oktober 2016 die folgenden Beschlüsse gefasst:

A. Arbeitsrechtsregelung zur Ausschlussfrist gemäß § 54 AVR-Bayern

B. Arbeitsrechtsregelung zum Entgeltbegriff

C. Arbeitsrechtsregelung zur Bereitschaftsdienstregelung bei Teilzeitmitarbeitenden

D. Arbeitsrechtsregelung Höhergruppierung

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Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 12. Oktober 2016 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern

Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 12. Oktober 2016 den folgenden Beschluss gefasst: Arbeitsrechtsregelung zur Ausschlussfrist gemäß § 54 AVR-Bayern

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Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 12. Oktober 2016 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern

Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 12. Oktober 2016 den folgenden Beschluss gefasst: Arbeitsrechtsregelung zum Entgeltbegriff

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Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 12. Oktober 2016 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern

Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 12. Oktober 2016 den folgenden Beschluss gefasst: Arbeitsrechtsregelung Höhergruppierung

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Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 19. Juli 2016 für den Geltungsbereich der DiVO

Für den Geltungsbereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat die ARK Bayern am 19. Juli 2016 folgende Beschlüsse gefasst:

1. Kirchliche Dienstvertragsordnung (DiVO)

2. Arbeitsrechtsregelung über den Dienst der Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen (ARR KM neu)

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Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 19. Juli 2016 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern

Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 19. Juli 2016 die folgenden Beschlüsse gefasst: § 1 Die ab 1. Mai 2017 geltende Entgelttabelle der Anlage 3 der AVR-Bayern erhält folgende Fassung: Entgelttabelle ab 01.05.2017

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Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 19. Juli 2016 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern

Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 19. Juli 2016 den folgenden Beschluss gefasst: Amtliche Anmerkung zur Klarstellung der Anmerkung 18 Buchstabe b) der Anlage 2 AVR-Bayern