Für Mitarbeitende der Diakonie und Kirche
Alle Beschlüsse für AVR/DiVO
Beschlüsse der ARK für den Geltungsbereich der AVR sowie der DiVO
Hier finden Sie die Beschlüsse aus den Sitzungen der ARK Bayern und des Schlichtungsausschusses für den Geltungsbereich der AVR und der DiVO. Diese werden jeweils kurz nach der Sitzung veröffentlicht.
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 7. März 2016 die folgenden Beschlüsse gefasst:
A. Arbeitsrechtsregelung zur Anpassung der Arbeitsrechtsregelung Beendigung des Dienstverhältnisses (§ 15 AVR-Bayern)
B. Arbeitsrechtsregelung zur Anpassung bei der Treueleistung (§ 46 AVR-Bayern)
C. Arbeitsrechtsregelung zur Ergänzung der Arbeitsrechtsregelung über den Abschluss einer Dienstvereinbarung aufgrund einer wirtschaftlichen Notlage (Anlage 7 AVR-Bayern)
D. Arbeitsrechtsregelung
- zur Änderung der Entgelttabelle in Anlage 3 der AVR-Bayern (§ 1),
- zur Tarifsteigerung 2016 (§ 2) und
- zur Überleitung sowie zur Aufhebung der Kinder- und Jugendhilferegelung in Anlage 3b und Anlage 4 der AVR-Bayern und zur Eingruppierungsordnung in Anlage 2 der AVR-Bayern (insbesondere KinderpflegerInnenzulage) (§ 3)
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 7. März 2016 den folgenden Beschluss gefasst:
Arbeitsrechtsregelung zur Anpassung der Arbeitsrechtsregelung Beendigung des Dienstverhältnisses (§ 15 AVR-Bayern)
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 7. März 2016 den folgenden Beschluss gefasst:
Arbeitsrechtsregelung zur Anpassung bei der Treueleistung (§ 46 AVR-Bayern)
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 7. März 2016 den folgenden Beschluss gefasst:
Arbeitsrechtsregelung zur Ergänzung der Arbeitsrechtsregelung über den Abschluss einer Dienstvereinbarung aufgrund einer wirtschaftlichen Notlage (Anlage 7 AVRBayern)
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 7. März 2016 den folgenden Beschluss gefasst:
Arbeitsrechtsregelung
- zur Änderung der Entgelttabelle in Anlage 3 der AVR-Bayern (§ 1),
- zur Tarifsteigerung 2016 (§ 2) und
- zur Überleitung sowie zur Aufhebung der Kinder- und Jugendhilferegelung in Anlage 3b und Anlage 4 der AVR-Bayern und zur Eingruppierungsordnung in Anlage 2 der AVR-Bayern (insbesondere KinderpflegerInnenzulage) (§ 3)
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 7. März 2016 den folgenden Beschluss gefasst:
Arbeitsrechtsregelung zur Anpassung bei der Treueleistung (§ 46 AVR-Bayern)
Für den Geltungsbereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat die ARK Bayern am 21. Januar 2016 folgende beiden Beschlüsse gefasst:
1. Arbeitsrechtsregelung über den Dienst der Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen (ARR KM)
2. Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Arbeitsrechtsregelung über eine ergänzende Leistung an Mitarbeiter, Mitarbeiterinnen und Auszubildende der EvangelischLutherischen Kirche in Bayern, ihrer (Gesamt-) Kirchengemeinden, Dekanatsbezirke und sonstigen Körperschaften, ihrer Anstalten und Stiftungen sowie ihrer Einrichtungen und Dienste (ARR-EL); Ballungsraumzulage
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 21. Januar 2016 die folgenden Beschlüsse gefasst:
A. Arbeitsrechtsregelung redaktionelle Anpassung Jahressonderzahlung § 40 AVRBayern
B. Arbeitsrechtsregelung Klarstellungen zu Anmerkung 18 der Anlage 2 AVRBayern
C. Arbeitsrechtsregelung Anpassung Musterdienstvertrag in Anlage 5 AVR-Bayern
D. Arbeitsrechtsregelung Urlaub PraktikantInnen und Auszubildende (Anlage 16 Abschnitt A. I und A. II und Anlage 17 AVR-Bayern)
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 21. Januar 2016 den folgenden Beschluss gefasst:
Arbeitsrechtsregelung Klarstellungen zu Anmerkung 18 der Anlage 2 AVR-Bayern
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 21. Januar 2016 den folgenden Beschluss gefasst:
Arbeitsrechtsregelung redaktionelle Anpassung Jahressonderzahlung § 40 AVR-Bayern