Für Mitarbeitende der Diakonie und Kirche
Alle Beschlüsse für AVR/DiVO
Beschlüsse der ARK für den Geltungsbereich der AVR sowie der DiVO
Hier finden Sie die Beschlüsse aus den Sitzungen der ARK Bayern und des Schlichtungsausschusses für den Geltungsbereich der AVR und der DiVO. Diese werden jeweils kurz nach der Sitzung veröffentlicht.
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 12. Mai 2015 die folgenden Beschlüsse gefasst:
1. Arbeitsrechtsregelung zur Arbeitszeit bei Fortbildungen von Teilzeitmitarbeitenden (§ 16 AVR-Bayern)
2. Arbeitsrechtsregelung Ergänzungen zur Eingruppierung und Kinder- und Jugendhilfe (§ 32, § 33, § 39, §§ 1 und 2 Anlage 4, Anlage 7a, § 2 Anlage 15 AVRBayern)
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 12. Mai 2015 den folgenden Beschluss gefasst:
Arbeitsrechtsregelung zur Arbeitszeit bei Fortbildungen von Teilzeitmitarbeitenden (§ 16 AVR-Bayern)
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 12. Mai 2015 den folgenden Beschluss gefasst:
Arbeitsrechtsregelung Ergänzungen zur Eingruppierung und Kinder- und Jugendhilfe (§ 32, § 33, § 39, §§ 1 und 2 Anlage 4, Anlage 7a, § 2 Anlage 15 AVR-Bayern)
Für den Geltungsbereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat die ARK Bayern am 23. März 2015 folgenden Beschluss gefasst:
Die Kirchliche Dienstvertragsordnung (DiVO) in der Neufassung vom 7. Dezember 2007 (KABl 2008 Nr. 1 Sonderausgabe, ber. S. 209), zuletzt geändert durch ARKBeschluss vom 15. Januar 2015 (KABl S. XY), wird wie folgt geändert.
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 23. März 2015 die folgenden Beschlüsse gefasst:
1. Arbeitsrechtsregelung Beschäftigungszeit und Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz bzw. Teilzeit- und Befristungsgesetz (§ 6 AVR-Bayern)
2. Arbeitsrechtsregelung Urlaubsanspruch und Sonderurlaub (§§ 28, 31 AVRBayern)
3. Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Regelungen über die Eingruppierung und der Regelungen über die Jugendhilfe (Anlagen 2, 3, 3a, 3b, 4 AVR-Bayern)
Arbeitsrechtsregelung über eine ergänzende Leistung („Ballungsraumzulage“) für Dienstnehmer, Dienstnehmerinnen und Auszubildende (Anlage 15 AVR-Bayern)
Arbeitsrechtsregelung Beschäftigungszeit und Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz bzw. Teilzeit- und Befristungsgesetz (§ 6 AVR-Bayern)
Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Regelungen über die Eingruppierung und der Regelungen über die Jugendhilfe (Anlagen 2, 3, 3a, 3b, 4 AVR-Bayern)
Arbeitsrechtsregelung Urlaubsanspruch und Sonderurlaub (§§ 28, 31 AVR-Bayern)
Für den Geltungsbereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat die ARK Bayern am folgende Beschlüsse gefasst:
1. Änderung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung (DiVO; RS 650)
2. Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Arbeitsrechtsregelung über den Dienst der Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen (ARR KM)