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Für Mitarbeitende der Diakonie und Kirche

Alle Beschlüsse für AVR/DiVO

Beschlüsse der ARK für den Geltungsbereich der AVR sowie der DiVO

Hier finden Sie die Beschlüsse aus den Sitzungen der ARK Bayern und des Schlichtungsausschusses für den Geltungsbereich der AVR und der DiVO. Diese werden jeweils kurz nach der Sitzung veröffentlicht.

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Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 25. Oktober 2011 für den Geltungsbereich der DiVO

Für den Geltungsbereich der Kirchlichen Dienstvertragsordnung DiVO hat die ARK Bayern am 25. Oktober 2011 die folgenden Beschlüsse gefasst:

I. Änderung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung

II. Änderungsvertrag Nr. 3 zum TV-L vom 10. März 2011

III. Änderungsvertrag Nr. 3 zum Überleitungstarifvertrag der Länder (TVÜ-Länder) vom 10. März 2011

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Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 28. Juni 2011 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern

Für den Geltungsbereich der Arbeitsvertragsrichtlinien Bayern (AVR-Bayern) hat die ARK Bayern am 28. Juni 2011 folgende Beschlüsse gefasst:

● Erhöhung der Ausbildungsvergütungen und der Vergütungen der Praktikanten und Praktikatinnen zum 1. Juli 2011 und zum 1. Januar 2012

● Erhöhung der Grenzbeträge in der Anlage 15 der AVR-Bayern – Ergänzende Leistung ("Ballungsraumzulage") – für Dienstnehmer, Dienstnehmerinnen und Auszubildende

● Begrenzung der Gewährung des Krankengeldzuschusses innerhalb eines Kalenderjahres

● Änderung (Ergänzung) der Anlage 5 – Dienstvertrag – der AVR-Bayern

● Änderung von § 29 AVR-Bayern – Zusatzurlaub für Nachtarbeit

● Neufassung des § 15 Absatz 6 AVR-Bayern

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Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 28. Juni 2011 für den Geltungsbereich der DiVO

Für den Geltungsbereich der Kirchlichen Dienstvertragsordnung DiVO hat die ARK Bayern am 28. Juni 2011 die folgenden Beschlüsse gefasst:

I. Änderung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung

II. Änderung der Arbeitsrechtsregelung über den Dienst der Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen

III. Änderung der Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Arbeitsrechtsregelung über eine ergänzende Leistung

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Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 31. März 2011 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern

Für den Geltungsbereich der Arbeitsvertragsrichtlinien Bayern (AVR-Bayern) hat die ARK Bayern am 31. März 2011 folgende Beschlüsse gefasst:

- eine allgemeine Erhöhung des Grundentgelts der AVR-Bayern für alle Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen ab 01. Juli 2011 um 2%,

- eine allgemeine Erhöhung des Grundentgelts der AVR-Bayern für alle Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen ab 01. Januar 2012 um weitere 2% und

- eine Einmalzahlung in Höhe von 360,00 Euro im Januar 2012.

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Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 31. März 2011 für den Geltungsbereich der DiVO

Für den Geltungsbereich der Kirchlichen Dienstvertragsordnung DiVO hat die ARK Bayern am 31. März 2011 Folgendes beschlossen: Der im März erzielte Tarifabschluss der Länder wird für den Bereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, ihrer Kirchengemeinden, ihrer Gesamtkirchengemeinden, ihrer Dekanatsbezirke und ihrer sonstigen Körperschaften, ihrer Anstalten und Stiftungen sowie ihrer Einrichtungen übernommen.

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Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 14. Februar 2011 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern

Für den Geltungsbereich der Arbeitsvertragsrichtlinien Bayern (AVR-Bayern) hat die ARK Bayern am 14. Februar 2011 eine Arbeitsrechtsregelung beschlossen, in der die Festlegung der Arbeitszeit der einzelnen Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen in einem Dienstplan geregelt wird. Diese Arbeitsrechtsreglung hat folgenden Wortlaut.

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Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 14. Februar 2011 für den Geltungsbereich der DiVO

Für den Geltungsbereich der Kirchlichen Dienstvertragsordnung DiVO hat die ARK Bayern am 14. Februar 2011 die folgenden Beschlüsse gefasst:

1. Änderung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung

2. Einführung eines Praxisjahres zur Berufseinführung für Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen

3. Ergänzende Fürsorgeleistung (sog. München- bzw. Ballungsraumzulage)

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Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 6. Oktober 2010 für den Geltungsbereich der DiVO

Für den Geltungsbereich der Kirchlichen Dienstvertragsordnung DiVO hat die ARK Bayern am 6. Oktober 2010 den folgenden Beschluss gefasst:

Änderung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung

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Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 21. Juni 2010 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern

Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern (Diakonie Bayern) hat die ARK Bayern am 21. Juni 2010 folgende Arbeitsrechtsregelung beschlossen, durch die die Möglichkeiten, aufgrund von § 40 Absatz 3 Unterabsatz 1 AVR-Bayern eine anteilige Jahressonderzahlung zu erhalten, erweitert wurden. Diese Arbeitsrechtsregelung hat folgenden Wortlaut.

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Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 21. Juni 2010 für den Geltungsbereich der DiVO

Für den Geltungsbereich der Kirchlichen Dienstvertragsordnung DiVO hat die ARK Bayern am 21. Juni 2010 den folgenden Beschluss gefasst:

Änderung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung (DivO); Bezahlung der Leiterinnen und Leiter in Kindertagesstätten ab 70 und ab 130 Plätzen