Für Mitarbeitende der Diakonie und Kirche
Alle Beschlüsse für AVR/DiVO
Beschlüsse der ARK für den Geltungsbereich der AVR sowie der DiVO
Hier finden Sie die Beschlüsse aus den Sitzungen der ARK Bayern und des Schlichtungsausschusses für den Geltungsbereich der AVR und der DiVO. Diese werden jeweils kurz nach der Sitzung veröffentlicht.
Für den Geltungsbereich der Kirchlichen Dienstvertragsordnung DiVO hat die ARK Bayern am 28. Juni 2011 die folgenden Beschlüsse gefasst:
I. Änderung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung
II. Änderung der Arbeitsrechtsregelung über den Dienst der Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen
III. Änderung der Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Arbeitsrechtsregelung über eine ergänzende Leistung
Für den Geltungsbereich der Arbeitsvertragsrichtlinien Bayern (AVR-Bayern) hat die ARK Bayern am 31. März 2011 folgende Beschlüsse gefasst:
- eine allgemeine Erhöhung des Grundentgelts der AVR-Bayern für alle Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen ab 01. Juli 2011 um 2%,
- eine allgemeine Erhöhung des Grundentgelts der AVR-Bayern für alle Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen ab 01. Januar 2012 um weitere 2% und
- eine Einmalzahlung in Höhe von 360,00 Euro im Januar 2012.
Für den Geltungsbereich der Kirchlichen Dienstvertragsordnung DiVO hat die ARK Bayern am 31. März 2011 Folgendes beschlossen: Der im März erzielte Tarifabschluss der Länder wird für den Bereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, ihrer Kirchengemeinden, ihrer Gesamtkirchengemeinden, ihrer Dekanatsbezirke und ihrer sonstigen Körperschaften, ihrer Anstalten und Stiftungen sowie ihrer Einrichtungen übernommen.
Für den Geltungsbereich der Arbeitsvertragsrichtlinien Bayern (AVR-Bayern) hat die ARK Bayern am 14. Februar 2011 eine Arbeitsrechtsregelung beschlossen, in der die Festlegung der Arbeitszeit der einzelnen Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen in einem Dienstplan geregelt wird. Diese Arbeitsrechtsreglung hat folgenden Wortlaut.
Für den Geltungsbereich der Kirchlichen Dienstvertragsordnung DiVO hat die ARK Bayern am 14. Februar 2011 die folgenden Beschlüsse gefasst:
1. Änderung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung
2. Einführung eines Praxisjahres zur Berufseinführung für Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen
3. Ergänzende Fürsorgeleistung (sog. München- bzw. Ballungsraumzulage)
Für den Geltungsbereich der Kirchlichen Dienstvertragsordnung DiVO hat die ARK Bayern am 6. Oktober 2010 den folgenden Beschluss gefasst:
Änderung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern (Diakonie Bayern) hat die ARK Bayern am 21. Juni 2010 folgende Arbeitsrechtsregelung beschlossen, durch die die Möglichkeiten, aufgrund von § 40 Absatz 3 Unterabsatz 1 AVR-Bayern eine anteilige Jahressonderzahlung zu erhalten, erweitert wurden. Diese Arbeitsrechtsregelung hat folgenden Wortlaut.
Für den Geltungsbereich der Kirchlichen Dienstvertragsordnung DiVO hat die ARK Bayern am 21. Juni 2010 den folgenden Beschluss gefasst:
Änderung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung (DivO); Bezahlung der Leiterinnen und Leiter in Kindertagesstätten ab 70 und ab 130 Plätzen
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern (Diakonie Bayern) hat die ARK Bayern am 15. März 2010 folgende Arbeitsrechtsregelungen beschlossen, durch die die Grenzbeträge für die ergänzende Leistung ("Ballungsraumzulage") für Dienstnehmer, Dienstnehmerinnen und Auszubildende erhöht werden. Diese Arbeitsrechtsregelung hat folgenden Wortlaut.
Für den Geltungsbereich der DiVO (Bereich der Landeskirche) hat die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche am 30. September 2009 folgende Arbeitsrechtsregelung beschlossen: Änderung § 1 und 2