Für Mitarbeitende der Diakonie und Kirche
Alle Beschlüsse für AVR/DiVO
Beschlüsse der ARK für den Geltungsbereich der AVR sowie der DiVO
Hier finden Sie die Beschlüsse aus den Sitzungen der ARK Bayern und des Schlichtungsausschusses für den Geltungsbereich der AVR und der DiVO. Diese werden jeweils kurz nach der Sitzung veröffentlicht.
Für den Geltungsbereich der Kirchlichen Dienstvertragsordnung DiVO hat die ARK Bayern am 21. Juni 2010 den folgenden Beschluss gefasst:
Änderung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung (DivO); Bezahlung der Leiterinnen und Leiter in Kindertagesstätten ab 70 und ab 130 Plätzen
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern (Diakonie Bayern) hat die ARK Bayern am 15. März 2010 folgende Arbeitsrechtsregelungen beschlossen, durch die die Grenzbeträge für die ergänzende Leistung ("Ballungsraumzulage") für Dienstnehmer, Dienstnehmerinnen und Auszubildende erhöht werden. Diese Arbeitsrechtsregelung hat folgenden Wortlaut.
Für den Geltungsbereich der DiVO (Bereich der Landeskirche) hat die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche am 30. September 2009 folgende Arbeitsrechtsregelung beschlossen: Änderung § 1 und 2
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern (Diakonie Bayern) hat die ARK Bayern am 30. September 2009 folgende Arbeitsrechtsregelungen beschlossen, die hier näher erläutert werden: § 7,3; §20,8; §28,5
Für den Geltungsbereich der DiVO (Bereich der Landeskirche) hat die ARK Bayern am 30. Juni 2009 folgendes beschlossen:
1. Änderung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung, insbesondere Eingruppierung der (stellvertretenden) Leitungen in Kindertagesstätten
2. Erzieherpraktikanten und Erzieherpraktikantinnen; Erhöhung der Bezüge
3. Ergänzende Leistung (München- bzw. Ballungsraumzulage)
4. Altersteilzeit-Arbeitsverhältnisse; auslaufende Regelung
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern (Diakonie Bayern) hat die ARK Bayern am 30. Juni 2009 folgende Arbeitsrechtsregelungen beschlossen, die hier näher erläutert werden: a) Arbeitsrechtsregelung über eine ergänzende Leistung („Ballungsraumzulage“) für Dienstnehmer/Dienstnehmer und Auszubildende (Anlage 15)
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern (Diakonie Bayern) hat die ARK Bayern am 27. April 2009 folgende Beschlüsse gefasst, die hier näher erläutert werden: 6. Arbeitsrechtsregelung zur Änderung und Ergänzung der AVR-Bayern
Für den Geltungsbereich der DiVO (Bereich der Landeskirche) hat die ARK Bayern am 27. April 2009 folgende Arbeitsrechtsregelung beschlossen: Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung (Dienstvertragsordnung – DiVO)
Für den Geltungsbereich der Kirchlichen Dienstvertragsordnung DiVO hat die ARK Bayern im März 2009 per Umlaufverfahren die folgenden zwei Beschlüsse gefasst: Entgelterhöhung und Gewährung einer Einmalzahlung im Geltungsbereich der Kirchlichen Dienstvertragsordnung (DiVO).
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern (Diakonie Bayern) hat die ARK Bayern im März 2009 per Umlaufverfahren zwei Beschlüsse gefasst, die im Folgenden erläutert werden: 1. Fünfte Arbeitsrechtsregelung zur Änderung und Ergänzung der AVR-Bayern: Erhöhung der Grundentgelte sowie der Praktikanten- und Ausbildungsvergütungen 2. Arbeitsrechtsregelung über eine Einmalzahlung für Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen im Bereich des Diakonischen Werkes Bayern im Mai 2009.