Für Mitarbeitende der Diakonie und Kirche
Alle Beschlüsse für AVR/DiVO
Beschlüsse der ARK für den Geltungsbereich der AVR sowie der DiVO
Hier finden Sie die Beschlüsse aus den Sitzungen der ARK Bayern und des Schlichtungsausschusses für den Geltungsbereich der AVR und der DiVO. Diese werden jeweils kurz nach der Sitzung veröffentlicht.
Für den Geltungsbereich der Arbeitsvertragsrichtlinien Bayern (AVR-Bayern) hat die ARK Bayern am 14. Februar 2011 eine Arbeitsrechtsregelung beschlossen, in der die Festlegung der Arbeitszeit der einzelnen Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen in einem Dienstplan geregelt wird. Diese Arbeitsrechtsreglung hat folgenden Wortlaut.
Für den Geltungsbereich der Kirchlichen Dienstvertragsordnung DiVO hat die ARK Bayern am 14. Februar 2011 die folgenden Beschlüsse gefasst:
1. Änderung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung
2. Einführung eines Praxisjahres zur Berufseinführung für Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen
3. Ergänzende Fürsorgeleistung (sog. München- bzw. Ballungsraumzulage)
Für den Geltungsbereich der Kirchlichen Dienstvertragsordnung DiVO hat die ARK Bayern am 6. Oktober 2010 den folgenden Beschluss gefasst:
Änderung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern (Diakonie Bayern) hat die ARK Bayern am 21. Juni 2010 folgende Arbeitsrechtsregelung beschlossen, durch die die Möglichkeiten, aufgrund von § 40 Absatz 3 Unterabsatz 1 AVR-Bayern eine anteilige Jahressonderzahlung zu erhalten, erweitert wurden. Diese Arbeitsrechtsregelung hat folgenden Wortlaut.
Für den Geltungsbereich der Kirchlichen Dienstvertragsordnung DiVO hat die ARK Bayern am 21. Juni 2010 den folgenden Beschluss gefasst:
Änderung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung (DivO); Bezahlung der Leiterinnen und Leiter in Kindertagesstätten ab 70 und ab 130 Plätzen
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern (Diakonie Bayern) hat die ARK Bayern am 15. März 2010 folgende Arbeitsrechtsregelungen beschlossen, durch die die Grenzbeträge für die ergänzende Leistung ("Ballungsraumzulage") für Dienstnehmer, Dienstnehmerinnen und Auszubildende erhöht werden. Diese Arbeitsrechtsregelung hat folgenden Wortlaut.
Für den Geltungsbereich der DiVO (Bereich der Landeskirche) hat die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche am 30. September 2009 folgende Arbeitsrechtsregelung beschlossen: Änderung § 1 und 2
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern (Diakonie Bayern) hat die ARK Bayern am 30. September 2009 folgende Arbeitsrechtsregelungen beschlossen, die hier näher erläutert werden: § 7,3; §20,8; §28,5
Für den Geltungsbereich der DiVO (Bereich der Landeskirche) hat die ARK Bayern am 30. Juni 2009 folgendes beschlossen:
1. Änderung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung, insbesondere Eingruppierung der (stellvertretenden) Leitungen in Kindertagesstätten
2. Erzieherpraktikanten und Erzieherpraktikantinnen; Erhöhung der Bezüge
3. Ergänzende Leistung (München- bzw. Ballungsraumzulage)
4. Altersteilzeit-Arbeitsverhältnisse; auslaufende Regelung
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern (Diakonie Bayern) hat die ARK Bayern am 30. Juni 2009 folgende Arbeitsrechtsregelungen beschlossen, die hier näher erläutert werden: a) Arbeitsrechtsregelung über eine ergänzende Leistung („Ballungsraumzulage“) für Dienstnehmer/Dienstnehmer und Auszubildende (Anlage 15)