Skip to content

Für Mitarbeitende der Diakonie und Kirche

Alle Beschlüsse für AVR/DiVO

Beschlüsse der ARK für den Geltungsbereich der AVR sowie der DiVO

Hier finden Sie die Beschlüsse aus den Sitzungen der ARK Bayern und des Schlichtungsausschusses für den Geltungsbereich der AVR und der DiVO. Diese werden jeweils kurz nach der Sitzung veröffentlicht.

Icon
Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 15. September 2008 3. Arbeitsrechtsregelung zur Änderung und Ergänzung der AVR-Bayern

Auf ihrer Sitzung vom 24.11.2006 hatte die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern eine Arbeitsrechtsregelung über Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes Bayern (AVR-Bayern) beschlossen, die am 01.07.2007 in Kraft getreten ist. Zu diesen Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes Bayern wurde an die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern eine Vielzahl von sachlichen Änderungsvorschlägen herangetragen. In einer Arbeitsrechtsregelung, die am 15.09.2008 beschlossen wurde, hat die Arbeitsrechtliche Kommission viele dieser Vorschläge in die AVR-Bayern aufgenommen (vgl. § 1 der Arbeitsrechtsregelung vom 15.09.2008). Die Anlage 2 der AVR-Bayern – Eingruppierungsordnung – wurde neu gefasst; diese Neufassung enthält jedoch nur geringfügige sachliche Änderungen (vgl. § 2 der Arbeitsrechtsregelung). Des weiteren wurden die AVR-Bayern in verschiedenen Bestimmungen redaktionell berichtigt (vgl. § 3 der Arbeitsrechtsregelung).

Icon
Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirchen in Bayern vom 15. September 2008 für den Geltungsbereich der DiVO

Für den Geltungsbereich der DiVO (Bereich der Landeskirche) hat die ARK Bayern am 15. September 2008 folgende Beschlüsse gefasst, die im Folgenden näher erläutert werden:

1. Vollzug des Rundschreibens des Bayer. Finanzministeriums vom 12.06.2008; Funktionszulage für Beschäftigte im Schreibdienst

2. Vollzug des Rundschreibens des Bayer. Finanzministeriums vom 17.06.2008; leistungsbezogener Stufenaufstieg, Anhalten in der Stufe

3. Vollzug des Rundschreibens des Bayer. Finanzministeriums vom 16.07.2008; Wiederaufleben der Besitzstandszulage für Kinder nach Unterbrechung der Kindergeldzahlung

4. Garantiebetrag nach Höhergruppierung aus einer individuellen Endstufe

5. Stufenaufstieg zum 01.11.2008; Auslegung von § 6 Abs. 1 Satz 4 TVÜ-Länder

Icon
Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 08.05.2008 zu den AVR-Bayern

Änderungen der § 29 sowie § 46 der AVR-Bayern

Icon
Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirchen in Bayern vom 8. Mai 2008 für den Geltungsbereich der DiVO

Für den Geltungsbereich der DiVO (Bereich der Landeskirche) hat die ARK Bayern am 8. Mai 2008 folgende Beschlüsse gefasst, die im Folgenden näher erläutert werden:

1. Anlage 1 zu § 13 Abs. 1 der Dienstvertragsordnung in der bis zum 31.12.2007 geltenden Fassung (§ 60 Abs. 1 DiVO); Neufassung der Abschnitte 1, 2, 6 Teil III, und 10

2. Anlage 1 zu § 13 Abs. 1 der Dienstvertragsordnung in der bis zum 31.12.2007 geltenden Fassung (§ 60 Abs. 1 DiVO); Änderung des Abschnitts 9

3. Aussetzen von Höhergruppierungen von Beschäftigten mit individueller Zwischenstufe

4. Auslegung der Protokollerklärung zu § 11 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-Länder

5. Änderungen der Arbeitsrechtsregelung für Praktikanten und Praktikantinnen für Berufe des Sozial- und Erziehungsdienstes

6. Änderung der Sicherungsordnung

Icon
Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 16.12.2008 zu den AVR-Bayern

Änderung Anlage 2 sowie Ergänzung §40

Icon
Arbeitsrechtsregelung über eine Erhöhung des Grundentgeltes und der Ausbildungsvergütungen im Bereich des Diakonischen Werkes Bayern um 2,9 v.H. Zum 01.04.2008

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat auf ihrer Sitzung am 23.11.2007 für den Bereich des Diakonischen Werkes Bayern eine Erhöhung des Grundentgeltes und der Ausbildungsvergütungen um 2,9 % zum 01.04.2008 beschlossen. Die entsprechende Arbeitsrechtsregelung hat folgenden Wortlaut.

Icon
Arbeitsrechtsregelung über eine Einmalzahlung für das Jahr 2008 im Geltungsbereich der AVRBayern

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat auf ihrer Sitzung am 23.11.2007 für den Bereich des Diakonischen Werkes Bayern die Gewährung einer Einmalzahlung in Höhe von 150,-- Euro beschlossen. Die entsprechende Arbeitsrechtsregelung hat folgenden Wortlaut.

Icon
Arbeitsrechtsregelung über eine ergänzende Leistung ("Ballungsraumzulage") für Dienstnehmer, Dienstnehmerinnen und Auszubildende (Anlage 15 zu den AVR-Bayern)

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat auf ihrer Sitzung am 23.11.2007 für den Bereich des Diakonischen Werkes Bayern eine Arbeitsrechtsregelung über eine ergänzende Leistung ("Ballungsraumzulage") für Dienstnehmer, Dienstnehmerinnen und Auszubildende als neue Anlage 15 zu den AVR-Bayern beschlossen. Diese Arbeitsrechtsregelung hat folgenden Wortlaut.

Icon
Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirchen in Bayern vom 23. November 2007 für den Geltungsbereich der DiVO

Für den Geltungsbereich der DiVO (Bereich der Landeskirche) hat die ARK Bayern am 23. November 2007 folgende Beschlüsse gefasst:

1. Neufassung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung

2. Neufassung der Arbeitsrechtsregelung über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Auszubildenden

3. Arbeitsrechtsregelung über eine ergänzende Leistung an Mitarbeitende (Stadt- und Umlandbereich München)

4. Sonderzuwendung 2007

Icon
Neufassung der DiVO in Anlehnung an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L), In-Kraft-Treten: 1. Januar 2008

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ARK) hat auf ihrer Sitzung am 25. Juli 2007 in Nürnberg einstimmig beschlossen, dass sich das Arbeitsrecht für die privatrechtlich beschäftigten Mitarbeitenden der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern künftig am Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) und dem Überleitungstarifvertrag der Länder (TVÜ-Länder) orientieren wird.