Für Mitarbeitende der Diakonie und Kirche
Alle Beschlüsse für AVR/DiVO
Beschlüsse der ARK für den Geltungsbereich der AVR sowie der DiVO
Hier finden Sie die Beschlüsse aus den Sitzungen der ARK Bayern und des Schlichtungsausschusses für den Geltungsbereich der AVR und der DiVO. Diese werden jeweils kurz nach der Sitzung veröffentlicht.
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern (Diakonie Bayern) hat die ARK Bayern am 27. April 2009 folgende Beschlüsse gefasst, die hier näher erläutert werden: 6. Arbeitsrechtsregelung zur Änderung und Ergänzung der AVR-Bayern
Für den Geltungsbereich der DiVO (Bereich der Landeskirche) hat die ARK Bayern am 27. April 2009 folgende Arbeitsrechtsregelung beschlossen: Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung (Dienstvertragsordnung – DiVO)
Für den Geltungsbereich der Kirchlichen Dienstvertragsordnung DiVO hat die ARK Bayern im März 2009 per Umlaufverfahren die folgenden zwei Beschlüsse gefasst: Entgelterhöhung und Gewährung einer Einmalzahlung im Geltungsbereich der Kirchlichen Dienstvertragsordnung (DiVO).
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern (Diakonie Bayern) hat die ARK Bayern im März 2009 per Umlaufverfahren zwei Beschlüsse gefasst, die im Folgenden erläutert werden: 1. Fünfte Arbeitsrechtsregelung zur Änderung und Ergänzung der AVR-Bayern: Erhöhung der Grundentgelte sowie der Praktikanten- und Ausbildungsvergütungen 2. Arbeitsrechtsregelung über eine Einmalzahlung für Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen im Bereich des Diakonischen Werkes Bayern im Mai 2009.
Die Kirchliche Dienstvertragsordnung (DiVO) in der Neufassung vom 7. Dezember 2007 (KABl 2008 Nr. 1 Sonderausgabe, ber. S. 209), geändert durch ARK-Beschluss vom 8. Mai 2008, veröffentlicht durch Bek vom 10. Juni 2008 (KABl S. 211), wird wie folgt geändert.
Auf ihrer Sitzung vom 24.11.2006 hatte die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern eine Arbeitsrechtsregelung über Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes Bayern (AVR-Bayern) beschlossen, die am 01.07.2007 in Kraft getreten ist. Zu diesen Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes Bayern wurde an die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern eine Vielzahl von sachlichen Änderungsvorschlägen herangetragen. In einer Arbeitsrechtsregelung, die am 15.09.2008 beschlossen wurde, hat die Arbeitsrechtliche Kommission viele dieser Vorschläge in die AVR-Bayern aufgenommen (vgl. § 1 der Arbeitsrechtsregelung vom 15.09.2008). Die Anlage 2 der AVR-Bayern – Eingruppierungsordnung – wurde neu gefasst; diese Neufassung enthält jedoch nur geringfügige sachliche Änderungen (vgl. § 2 der Arbeitsrechtsregelung). Des weiteren wurden die AVR-Bayern in verschiedenen Bestimmungen redaktionell berichtigt (vgl. § 3 der Arbeitsrechtsregelung).
Für den Geltungsbereich der DiVO (Bereich der Landeskirche) hat die ARK Bayern am 15. September 2008 folgende Beschlüsse gefasst, die im Folgenden näher erläutert werden:
1. Vollzug des Rundschreibens des Bayer. Finanzministeriums vom 12.06.2008; Funktionszulage für Beschäftigte im Schreibdienst
2. Vollzug des Rundschreibens des Bayer. Finanzministeriums vom 17.06.2008; leistungsbezogener Stufenaufstieg, Anhalten in der Stufe
3. Vollzug des Rundschreibens des Bayer. Finanzministeriums vom 16.07.2008; Wiederaufleben der Besitzstandszulage für Kinder nach Unterbrechung der Kindergeldzahlung
4. Garantiebetrag nach Höhergruppierung aus einer individuellen Endstufe
5. Stufenaufstieg zum 01.11.2008; Auslegung von § 6 Abs. 1 Satz 4 TVÜ-Länder
Änderungen der § 29 sowie § 46 der AVR-Bayern
Für den Geltungsbereich der DiVO (Bereich der Landeskirche) hat die ARK Bayern am 8. Mai 2008 folgende Beschlüsse gefasst, die im Folgenden näher erläutert werden:
1. Anlage 1 zu § 13 Abs. 1 der Dienstvertragsordnung in der bis zum 31.12.2007 geltenden Fassung (§ 60 Abs. 1 DiVO); Neufassung der Abschnitte 1, 2, 6 Teil III, und 10
2. Anlage 1 zu § 13 Abs. 1 der Dienstvertragsordnung in der bis zum 31.12.2007 geltenden Fassung (§ 60 Abs. 1 DiVO); Änderung des Abschnitts 9
3. Aussetzen von Höhergruppierungen von Beschäftigten mit individueller Zwischenstufe
4. Auslegung der Protokollerklärung zu § 11 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-Länder
5. Änderungen der Arbeitsrechtsregelung für Praktikanten und Praktikantinnen für Berufe des Sozial- und Erziehungsdienstes
6. Änderung der Sicherungsordnung
Änderung Anlage 2 sowie Ergänzung §40