Für Mitarbeitende der Diakonie und Kirche
Alle Beschlüsse für AVR/DiVO
Beschlüsse der ARK für den Geltungsbereich der AVR sowie der DiVO
Hier finden Sie die Beschlüsse aus den Sitzungen der ARK Bayern und des Schlichtungsausschusses für den Geltungsbereich der AVR und der DiVO. Diese werden jeweils kurz nach der Sitzung veröffentlicht.
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 19. Oktober 2015 die folgenden Beschlüsse gefasst:
A. Arbeitsrechtsregelung zur Tarifrunde 2016 – Änderung der Ärztevergütung gemäß Anlage 3a AVR-Bayern
B. Arbeitsrechtsregelung zur Tarifrunde 2016 – Tarifsteigerung für PraktikantInnen und Auszubildende gemäß Anlage 16 Abschnitt A. I, Anlage 17 AVR-Bayern
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 19. Oktober 2015 den folgenden Beschluss gefasst:
Arbeitsrechtsregelung zur Tarifrunde 2016 – Änderung der Ärztevergütung gemäß Anlage 3a AVR-Bayern
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 19. Oktober 2015 die folgenden Beschlüsse gefasst:
Arbeitsrechtsregelung zur Tarifrunde 2016 – Tarifsteigerung für PraktikantInnen und Auszubildende gemäß Anlage 16 Abschnitt A. I, Anlage 17 AVR-Bayern
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 19. Oktober 2015 die folgenden Beschlüsse gefasst:
Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der ergänzenden Leistung („Ballungsraumzulage“) für Dienstnehmer, Dienstnehmerinnen und Auszubildende gemäß Anlage 15 AVR-Bayern
Für den Geltungsbereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat die ARK Bayern am 21. Juli 2015 folgenden Beschluss gefasst:
§ 1 Die Arbeitsrechtsregelung über die Vergütung der vor Beginn oder während ihrer Schul- oder Hochschulausbildung tätigen Praktikanten und Praktikantinnen (PraktVergütARR) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Dezember 1991 (KABl 1992 S. 30, ber. S. 55), zuletzt geändert durch Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 21. März 2014, veröffentlicht durch Bekanntmachung vom 4. April 2014 (KABl S. 161), wird wie folgt geändert...
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 21. Juli 2015 die folgenden Beschlüsse gefasst:
1. Arbeitsrechtsregelung zur Praktikantenvergütung gemäß Abschnitt A. II Anlage 16 AVR-Bayern
2. Arbeitsrechtsregelung zur Jahressonderzahlung gemäß § 40 Absatz 4 AVRBayern
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 21. Juli 2015 den folgenden Beschluss gefasst:
Arbeitsrechtsregelung zur Jahressonderzahlung gemäß § 40 Absatz 4 AVR-Bayern
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 21. Juli 2015 den folgenden Beschluss gefasst:
Arbeitsrechtsregelung zur Praktikantenvergütung gemäß Abschnitt A. II Anlage 16 AVR-Bayern
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 21. Juli 2015 den folgenden Beschluss gefasst:
Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission zur Tarifrunde 2016
Für den Geltungsbereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat die ARK Bayern am 12. Mai 2015 folgenden Beschluss gefasst:
Der Tarifabschluss der Länder wird für den Bereich der ELKB dem Grunde nach ab 01.04.2015 (2,1 %) und ab 01.04.2016 (2,3 %, mindestens aber 75 EUR) übernommen. Ein Arbeitnehmerbeitrag zur Evangelischen Zusatzversorgungskasse Kassel (EZVK) wird nicht erhoben.