Für Mitarbeitende der Diakonie und Kirche
Alle Beschlüsse für AVR/DiVO
Beschlüsse der ARK für den Geltungsbereich der AVR sowie der DiVO
Hier finden Sie die Beschlüsse aus den Sitzungen der ARK Bayern und des Schlichtungsausschusses für den Geltungsbereich der AVR und der DiVO. Diese werden jeweils kurz nach der Sitzung veröffentlicht.
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 12. Oktober 2016 den folgenden Beschluss gefasst: Arbeitsrechtsregelung zum Entgeltbegriff
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 12. Oktober 2016 den folgenden Beschluss gefasst: Arbeitsrechtsregelung Höhergruppierung
Für den Geltungsbereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat die ARK Bayern am 19. Juli 2016 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Kirchliche Dienstvertragsordnung (DiVO)
2. Arbeitsrechtsregelung über den Dienst der Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen (ARR KM neu)
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 19. Juli 2016 die folgenden Beschlüsse gefasst: § 1 Die ab 1. Mai 2017 geltende Entgelttabelle der Anlage 3 der AVR-Bayern erhält folgende Fassung: Entgelttabelle ab 01.05.2017
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 19. Juli 2016 den folgenden Beschluss gefasst: Amtliche Anmerkung zur Klarstellung der Anmerkung 18 Buchstabe b) der Anlage 2 AVR-Bayern
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 19. Juli 2016 den folgenden Beschluss gefasst: Arbeitsrechtsregelung zur Übertragung der Pauschalversteuerung bei geringfügigen Beschäftigungen auf die Mitarbeitenden (§ 33 AVR-Bayern)
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 19. Juli 2016 den folgenden Beschluss gefasst: § 1 Die ab 1. Mai 2017 geltende Entgelttabelle der Anlage 3 der AVR-Bayern erhält folgende Fassung: Entgelttabelle ab 01.05.2017
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 19. Juli 2016 den folgenden Beschluss gefasst: Klarstellung zur Überleitung in der Jugendhilfe zum 1. Juli 2016
Für den Geltungsbereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat die ARK Bayern am 6. Mai 2016 folgenden Beschluss gefasst:
Anlage 7 (Anlage zu § 9a der Kirchlichen Dienstvertragsordnung) Sonderregelung für Leitungen von Kindertagesstätten, Leitungen von Kindertagesstätten für behinderte Menschen; Erzieher und Erzieherinnen, Kinderpfleger und Kinderpflegerinnen
Entgelttabelle für Mitarbeitende, die in der Entgeltordnung zu TVL ,Anlage 1, Teil II, Nrn. 20.2 und 20.6 eingruppiert sind Leitungen von Kindertagesstätten; ErzieherInnen, KinderpflegerInnen