Für Mitarbeitende der Diakonie und Kirche
Alle Beschlüsse für AVR/DiVO
Beschlüsse der ARK für den Geltungsbereich der AVR sowie der DiVO
Hier finden Sie die Beschlüsse aus den Sitzungen der ARK Bayern und des Schlichtungsausschusses für den Geltungsbereich der AVR und der DiVO. Diese werden jeweils kurz nach der Sitzung veröffentlicht.
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern fasst die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 14.06.2022 den folgenden Beschluss:
Neufassung der Bereitschaftsdienst- und Rufbereitschaftsdienstregelungen zzgl. Vertretungszuschlag und Schichtzulage (§§ 16, 38 und Anlage 11 AVR-Bayern)
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission am 14. Juni 2022 den folgenden Beschluss gefasst:
Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Ausschlussfristen nach § 54 AVR-Bayern
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission am 14. Juni 2022 den folgenden Beschluss gefasst:
Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Ausschlussfristen in Vertragsmustern der Anlage 5 AVR-Bayern
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission am 14. Juni 2022 den folgenden Beschluss gefasst:
Arbeitsrechtsregelung zur redaktionellen Anpassung des § 33 Abs. 1 AVR-Bayern
Für den Geltungsbereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat die ARK Bayern am 14. Juni 2022 folgende Beschlüsse gefasst:
I. Die Kirchliche Dienstvertragsordnung (DiVO) wird wie folgt geändert:
II. Arbeitsrechtsregelung über Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen (ARR dSK)
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommissionvertreten durch die Fachgruppe Diakonie gem. § 10b Abs. 2 ARRG - am 03. März 2022 den folgenden Beschluss gefasst:
Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Anlage 23 AVR-Bayern
Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und die Fachgruppe Verfasste Kirche haben am 1. und 15. Februar 2022 gemäß § 2 Abs. 2 und § 3 des Kirchengesetzes über das Verfahren zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter im Dienst der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und ihres Diakonischen Werkes (Arbeitsrechtsregelungsgesetz – ARRG) vom 30. März 1977 (KABl S. 95), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 1. Dezember 2019 (KABl 2020 S. 5), folgende Arbeitsrechtsregelung beschlossen, die hiermit gemäß § 12 Abs. 1 ARRG veröffentlicht wird.
Für den Geltungsbereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat die ARK Bayern am 1. Januar 2022 folgenden Beschluss gefasst:
Die Arbeitsrechtsregelung über die betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung (ARR BetrAV - RS 792) wird wie folgt geändert.
Für den Geltungsbereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat die ARK Bayern am 11. Januar 2022 folgende Beschlüsse gefasst: I. Corona-Sonderzahlung März 2022 und Entgelterhöhung ab 1. Januar 2023 Der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Länder vom 29. November 20211 wird im Bereich der ELKB (Fachgruppe Verfasste Kirche) mit den kirchenspezifischen Besonderheiten dem Grunde nach übernommen.
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission am 07. Juli 2021 den folgenden Beschluss gefasst:
Gewährung einer einmaligen Corona- Sonderzahlung im Bereich der AVR-Bayern