Für Mitarbeitende der Diakonie und Kirche

Alle Beschlüsse für AVR/DiVO

Beschlüsse der ARK für den Geltungsbereich der AVR sowie der DiVO

Hier finden Sie die Beschlüsse aus den Sitzungen der ARK Bayern und des Schlichtungsausschusses für den Geltungsbereich der AVR und der DiVO. Diese werden jeweils kurz nach der Sitzung veröffentlicht.

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Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung (Dienstvertragsordnung – DiVO)

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat am 28. Oktober 2020 gemäß § 2 Abs. 2 und § 3 des Kirchengesetzes über das Verfahren zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter im Dienst der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und ihres Diakonischen Werkes (Arbeitsrechtsregelungsgesetz – ARRG) vom 30. März 1977 (KABl S. 95), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 1. Dezember 2019 (KABl 2020 S. 5), folgende Arbeitsrechtsregelung beschlossen, die hiermit gemäß § 12 Abs. 1 ARRG veröffentlicht wird:

§ 1 Die Kirchliche Dienstvertragsordnung (DiVO) in der Neufassung vom 7. Dezember 2007; KABl 2008 Nr. 1 Sonderausgabe, berichtigt S. 209, zuletzt geändert durch Beschluss vom 8. Juli 2020, veröffentlicht durch Bek vom 13. Juli 2020 (KABl S. 248), wird wie folgt geändert:

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Beschluss der Fachgruppe Verfasste Kirche der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 30. September 2020

Die Fachgruppe Verfasste Kirche der Arbeitsrechtlichen Kommission der EvangelischLutherischen Kirche in Bayern hat am 30. September 2020 gemäß § 10 b Abs. 2, 4 i. V. m. § 2 Abs. 2 und § 3 des Kirchengesetzes über das Verfahren zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter im Dienst der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und ihres Diakonischen Werkes (Arbeitsrechtsregelungsgesetz – ARRG) vom 30. März 1977 (KABl S. 95), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 1. Dezember 2019 (KABl 2020 S. 5), folgenden Beschluss gefasst, der hiermit gemäß § 12 Abs. 1 ARRG veröffentlicht wird:

Überleitung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst zum 1. Januar 2020, für die die Anlage 7 DiVO Anwendung gefunden hat; Besitzstandswahrungen der Personen, die vom 01.01.2020 bis 31.08.2020 ihren Dienst begonnen haben

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Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 8. Juli 2020 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern

Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 8. Juli 2020 den folgenden Beschluss gefasst: Klarstellung zur Ausschlussfrist in den Musterverträgen (Anlagen 5 – 5e AVR-Bayern)

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Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 8. Juli 2020 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern

Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission am 8. Juli 2020 den folgenden Beschluss gefasst:

Korrektur der Neuregelung der Ballungsraumzulagen (Anlage 15 AVR-Bayern)

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Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung (Dienstvertragsordnung – DiVO)

Die Fachgruppe Verfasste Kirche der Arbeitsrechtlichen Kommission der EvangelischLutherischen Kirche in Bayern hat am 8. Juli 2020 gemäß § 10 b Abs. 2, 4 i. V. m. § 2 Abs. 2 und § 3 des Kirchengesetzes über das Verfahren zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter im Dienst der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und ihres Diakonischen Werkes (Arbeitsrechtsregelungsgesetz – ARRG) vom 30. März 1977 (KABl S. 95), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 1. Dezember 2019 (KABl 2020 S. 5), folgende Arbeitsrechtsregelung beschlossen, die hiermit gemäß § 12 Abs. 1 ARRG veröffentlicht wird:

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Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 18. Juni 2020 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern

Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission am 18. Juni 2020 den folgenden Beschluss gefasst:

Entgeltrunde 2021 im Bereich der AVR-Bayern (§ 39 und Anlagen 3, 4, 16, 17 AVRBayern)

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Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern im Umlaufverfahren vom 18. Mai 2020 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern

Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern im Umlaufverfahren vom 18. Mai 2020 den folgenden Beschluss gefasst:

A. Ergänzungsbeschluss Musterausbildungsvertrag generalistische Pflegeausbildung (Anlage 5d AVR-Bayern)

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Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung (Dienstvertragsordnung – DiVO)

Die Fachgruppe Verfasste Kirche der Arbeitsrechtlichen Kommission der EvangelischLutherischen Kirche in Bayern hat am 15. Mai 2020 gemäß § 10 b Abs. 2, 4 i. V. m. § 2 Abs. 2 und § 3 des Kirchengesetzes über das Verfahren zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter im Dienst der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und ihres Diakonischen Werkes (Arbeitsrechtsregelungsgesetz – ARRG) vom 30. März 1977 (KABl S. 95), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 1. Dezember 2019 (KABl 2020 S. 5), folgende Arbeitsrechtsregelung beschlossen, die hiermit gemäß § 12 Abs. 1 ARRG veröffentlicht wird.

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Vollzug der 2. ÄTV öTV A 35 (sog. München-Zulage) im Bereich der Evang.-Luth. Kirche in Bayern

Die Fachgruppe Verfasste Kirche der Arbeitsrechtlichen Kommission Bayern hat zu dieser Thematik in ihrer Sitzung am 15.05.2020 beraten und hinsichtlich noch zu erlassender Vollzugshinweise Folgendes beschlossen:

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Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern im Umlaufverfahren für den Geltungsbereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern

Für den Geltungsbereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern im Umlaufverfahren am 26.03.2020 folgenden Beschluss gefasst:

§ 14a Kurzarbeit