Für Mitarbeitende der Diakonie und Kirche
Alle Beschlüsse für AVR/DiVO
Beschlüsse der ARK für den Geltungsbereich der AVR sowie der DiVO
Hier finden Sie die Beschlüsse aus den Sitzungen der ARK Bayern und des Schlichtungsausschusses für den Geltungsbereich der AVR und der DiVO. Diese werden jeweils kurz nach der Sitzung veröffentlicht.
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission am 07. Juli 2021 den folgenden Beschluss gefasst: Entgeltrunde 2022 im Bereich der AVR-Bayern (Anlagen 2, 3, 4, 16, 17 AVR-Bayern)
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission am 07. Juli 2021 den folgenden Beschluss gefasst:
Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Arbeitsrechtsregelung über die Altersteilzeitarbeit -Verlängerung der Geltungsdauer der ARR-ATZO
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission am 07. Juli 2021 den folgenden Beschluss gefasst:
Verlängerung der Öffnungsklausel zur Gewährung einer Ballungsraumzulage in Kindertageseinrichtungen nach Anlage 15 a AVR-Bayern1
1. Änderung von § 24 Abs. 4 Kirchliche Dienstvertragsordnung (DiVO; RS 650); Arbeitsmarktzulage, wird bis 31.12.2024 verlängert.
2. Die ARR Altersteilzeit (ARR ATZ neu; RS 791/1) wird bis 31.12.2024 verlängert.
Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Arbeitsrechtsregelung über den Dienst der Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen (ARR KM neu; RS 732/1)
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern fasst die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 21. Mai 2021 den folgenden Beschluss:
Änderungen in der Ausbildung zur Erzieher*in; Angleichung an die DiVO
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern fasst die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 21. Mai 2021 den folgenden Beschluss:
Arbeitsrechtsregelung über Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen (ARR dS; Anlage 16a AVR-Bayern)
Anlage 5f1 Ausbildungs- und Studienvertrag nach der Arbeitsrechtsregelung über Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen (ARR dS)
§ 2 Abs. 2 Arbeitsrechtsregelung über die Vergütung der vor Beginn oder während ihrer Schul- oder Hochschulausbildung tätigen Praktikanten und Praktikantinnen (PraktVergütARR) wird zum 1. September 2021 wie folgt neu gefasst:
Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der AVR-Bayern: Jahressonderzahlung und Beschäftigungsverbot bzw. Elternzeit (§ 40 AVR-Bayern)