Gut gemeint – schlecht gemacht

Dass es erst einer Pandemie bedarf, um den Mitarbeitenden in den Krankenhäusern, der Alten- und Behindertenhilfe und der Rettungsdienste die schon längst überfällige Anerkennung zukommen zu lassen ist traurig - doch endlich steht die Arbeit dieser Menschen im Mittelpunkt unserer Gesellschaft und ein jeder spürt wie wichtig und tragend diese Berufsgruppen sind. Aufgrund der Krise und der dadurch entstandenen Mehrbelastung für die Mitarbeitenden im Gesundheits- und Pflegesektor hat die bayerische Staatsregierung beschlossen für Pflegekräfte in Krankenhäusern, Alten- Pflege-Behinderteneinrichtungen, Reha-Kliniken sowie für die Rettungssanitäter, Rettungsassistenten und Notfallsanitäter einen einmaligen Corona-Bonus in Höhe von 300,00 Euro für Teilzeitkräfte und 500,00 Euro für Vollzeitkräfte auszubezahlen.

Es ist mehr als bedauerlich, dass dieses Zeichen der Anerkennung durch die unklaren Angaben zur Antragstellung erschwert werden. Auf der Homepage des Landesamtes für Pflege stehen die Anträge, die jeder Mitarbeitende ja selbst stellen muss, bereits seit einiger Zeit zur Verfügung. Für welche Mitarbeitende die Prämie jedoch gedacht ist, ist bis heute noch nicht eindeutig bekannt. „Die genauen Kriterien werden derzeit noch festgelegt und sobald wie möglich auf dieser Seite veröffentlicht“ steht dort zu lesen. Das hilft nicht weiter, wenn deshalb Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden die Bescheinigung nicht ausstellen, da sie Regressansprüche befürchten.

vkm-Bayern und DAViB fordern deshalb die bayerische Staatsregierung auf, die Modalitäten und den berechtigten Personenkreis nun endlich so zu konkretisieren, dass die Mitarbeitenden ihren versprochenen Corona-Bonus beantragen können.
Ebenso fordern wir eine Verlängerung Antragsfrist bis zum 30. Juni 2020.

Der berechtigte Personenkreis darf nicht zu eng gefasst werden. An guter Versorgung und Pflege im Pandemiefall sind viele Berufsgruppen beteiligt. Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben ist ohne die Mitarbeitenden in der Hausreinigung, der Haustechnik und Verwaltung nicht möglich. Eine entsprechende Bonuszahlung für diese Mitarbeitenden wird daher ebenso gefordert. Es darf innerhalb einer Einrichtung keine systemrelevanten Mitarbeitenden erster und zweiter Klasse geben.

vkm-Bayern und DAViB werden als Dienstnehmervertreter in der Arbeitsrechtlichen Kommission Bayern sehr genau beobachten und sich dafür einsetzen, dass die vielbeklatschten „Alltagshelden“ nicht nur in der Krise, sondern auch danach und bei den nächsten Entgeltverhandlungen die Anerkennung erhalten, von der nun alle sprechen!

Die Politik ist hier gefordert: Ein Corona-Bonus kann nur der Beginn für gravierende Veränderungen sein. Wir fordern weiterhin die Stellenschlüssel zu erhöhen und durch eine angepasste Refinanzierung die Erhöhung der Grundentgelte grundsätzlich zu ermöglichen.

Augsburg, Schweinfurt, 28. April 2020