Nürnberg, 06. 12. 2019 Die Beschäftigten der Diakonie im Großraum München bekommen ab Januar 2020 zum Teil deutlich mehr Geld. Die Arbeitsrechtliche Kommission, zuständig für das kirchlich-diakonische Arbeitsrecht, hat die bisherige „Allgemeine Ballungsraumzulage“, die bislang 75 – Euro betrug, auf 135,- erhöht und zudem ergänzend eine „Erhöhte Ballungsraumzulage“ in Höhe von weiteren 135,- Euro beschlossen. Ein Teil der Beschäftigten der Diakonie erhält damit ab Januar 2020 bis zu 270,- Euro mehr im Monat. Hinzukommen weitere Zulagen für Kinder, die bis zu 50,- Euro im Monat pro Kind betragen können.
Die Diakonie reagiert mit der Anpassung ihres Tarifwerkes, den „Arbeitsvertragsrichtlinien“ (AVR), auf eine Entscheidung der Stadt München. Die hatte im Sommer beschlossen, die Ballungsraumzulage im Verdichtungsraum München für ihre Angestellten zu verdoppeln. Der Verdichtungsraum umfasst neben München u.a. auch die Landkreise Dachau, Ebersberg und Fürstenfeldbruck. Die Diakonie ist der erste Verband, der den Schritt der Stadt München aus dem Juni 2019 für die eigenen Beschäftigten
nachvollzieht.
Zukünftig erhalten die Mitarbeitenden im Großraum München der Entgeltgruppen 1 – 9 grundsätzlich eine „Allgemeine Ballungsraumzulage“. Die Beschäftigten in Kindergärten, Kindertagesstätten sowie anderer Einrichtungen mit kommunaler Förderung profitieren bereits ab 1. Januar 2020 davon. Die in den Gehaltsgruppen E1 – E9 eingruppierten Mitarbeitenden der stationären Pflege, der stationären Behinderten- und sowie der Jugendhilfe erhalten wie bisher eine Zulage, deren Höhe von 75,- € auf 135,- € ansteigt. Wenn sie im Verdichtungsraum München leben und arbeiten, erhalten sie zudem zukünftig zusätzlich die „Erhöhte Ballungsraumzulage“ in Höhe von bis zu weiteren 135,- Euro. Berechnungen der ARK zufolge entspricht die Neuregelung einem Aufschlag zu den AVRGehältern um bis zu 14%. Eine Erzieherin verdient damit bei der Diakonie ab dem 1.1.2020 mindestens 3.173 Euro und bis zu 3.832 Euro monatlich. „Hinzu kommen noch die Jahressonderzahlung und die beitragsfreie Altersvorsorge. Die Diakonie muss sich mit diesen Zahlen wirklich nicht verstecken“, so der Vorsitzende der zuständigen Fachgruppe in der ARK, Innere-Missions-Geschäftsführer Dr. Günther Bauer. „Ich freue mich, dass die Diakonie mit dieser Entscheidung als Arbeitgeberin weiterhin attraktiv und auch konkurrenzfähig bleibt.“ Gerade im Bereich der Kindergärten und Kindertagesstätten, aber auch in der Pflege herrsche in München massiver Personalmangel; Mitarbeitende würden von „allen Seiten mit entsprechenden Angeboten umworben.“
Die Mitarbeitenden in der stationären Pflege, der stationären Kinder-, Jugend- und Behindertenhilfe, die nach E10 – E14 eingruppiert sind, sollen spätestens ab Juli 2020 ebenfalls in den Genuss der angehobenen „Allgemeinen Ballungsraumzulage“ kommen – analog zu den Regelungen der Stadt München, die ebenfalls Zulagen für die gehobeneren Gehaltsgruppen vorsehen. Dazu zählen Einrichtungsleitungen, Pflegedienstleitungen, aber auch etwa Psychologen und Psychologinnen, die bei der Diakonie beschäftigt sind. „Auch für sie will die Diakonie attraktiv sein“, so Hans Gundel (Augustinum München, DAViB), der die Dienstnehmerseite in der zuständigen Fachgruppe vertritt. Voraussetzung in diesem Fall sei allerdings, dass entsprechende Vereinbarungen mit den Kostenträgern abgeschlossen würden. Eine Besonderheit gilt für Einrichtungen, die vom Bund, Land oder der Kirche bezuschusst werden. Da diese Körperschaften die Erhöhung in ihren Personalkostenpauschalen nicht vorgesehen haben, können Beschäftigte in diesen Einrichtungen frühestens ab 2021 die Zulage erhalten. „Anders als die Stadt München können wir nicht so einfach über die Zulagen für unsere Beschäftigten entscheiden – wir müssen in den Verhandlungen stets die Refinanzierung sicherstellen.“
Beide – Bauer wie Gundel – zeigten sich optimistisch, dass dies gelinge. Bauer: „Den Kostenträgern ist die angespannte Situation im Ballungsraum München durchaus bewusst.“ Neben den Ballungsraumzulagen erhalten Beschäftigte mit Kindern ab 2020 zusätzlich bis zu 50 Euro pro Kind. Auch für Auszubildende, Praktikanten und Praktikantinnen wurde die Zulage erhöht, sie erhalten zukünftig 60,- Euro mehr im Monat. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zulage entsprechend ihrem jeweiligen Stellenanteil.
Die ARK Bayern ist das oberste Tarifgremium für Evangelisch-Lutherische Kirche und Diakonie in Bayern. Ihre Entscheidungen betreffen deren derzeit rund 117.000 Mitarbeitende. Vom Beschluss der Ballungsraumzulage sind mehr als 10 % der Mitarbeitenden betroffen. Die ARK besteht aus 16 unabhängigen Mitgliedern. Sie ist paritätisch besetzt mit je vier Vertreterinnen und Vertretern der Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst, der Mitarbeitenden im diakonischen Dienst, der kirchlichen Körperschaften und der Träger diakonischer Einrichtungen. Sie beschließt insbesondere Regelungen zu Abschluss und Inhalt von Arbeitsverträgen und ist für das Aushandeln von Entgelten zuständig. Die Beschlüsse der ARK sind verbindlich und wirken normativ.