Für den Geltungsbereich der Arbeitsvertragsrichtlinien Bayern (AVR-Bayern) hat die ARK Bayern am 28. Juni 2011 folgende Beschlüsse gefasst:
● Erhöhung der Ausbildungsvergütungen und der Vergütungen der Praktikanten und Praktikatinnen zum 1. Juli 2011 und zum 1. Januar 2012
● Erhöhung der Grenzbeträge in der Anlage 15 der AVR-Bayern – Ergänzende Leistung ("Ballungsraumzulage") – für Dienstnehmer, Dienstnehmerinnen und Auszubildende
● Begrenzung der Gewährung des Krankengeldzuschusses innerhalb eines Kalenderjahres
● Änderung (Ergänzung) der Anlage 5 – Dienstvertrag – der AVR-Bayern
● Änderung von § 29 AVR-Bayern – Zusatzurlaub für Nachtarbeit
● Neufassung des § 15 Absatz 6 AVR-Bayern
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