Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission am 13. Juli 2023 den folgenden Beschluss gefasst:
Gewährung einer Sonderzahlung zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise Entgelterhöhung für die Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen der Anlage 10 i.V.m. Anlage 3a der AVR-Bayern (ARR Inflationsausgleich Ärzte und Ärztinnen)
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