Gerechtere Entlohnung für Leiter/-innen in evang. luth. Kitas in Bayern beschlossen Neue Regelung stellt Führungskräfte in kirchlichen Kitas besser als in staatlichen

Gerechtere Entlohnung für Leiter/-innen in evang. luth. Kitas in Bayern beschlossen Neue Regelung stellt Führungskräfte in kirchlichen Kitas besser als in staatlichen

München – Leiterinnen und Leiter evangelisch-lutherischer Kindertagesstätten, deren Dienstverhältnis bereits vor dem 1. Januar 2008 bestand, können rückwirkend zum 1. Januar 2009 auch dann in den Genuss von Bewährungsaufstiegen und Vergütungsgruppenzulagen kommen, wenn sie aufgrund einer rückläufigen Belegung ihrer Tagesstätte in eine niedrigere Entgeltgruppe herabgruppiert werden. Ferner fließen in die Berechnung der für ihre Vergütung relevanten Durchschnittsbelegung künftig Gewichtungsfaktoren ein. Das hat die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ARK Bayern) gestern in Nürnberg beschlossen. „Der Beschluss schafft mehr Gerechtigkeit und stellt Führungskräfte evangelisch-lutherischer Kindertagesstätten und deren Stellvertretende besser als ihre Kolleginnen und Kollegen in staatlichen Einrichtungen“, erklärte Gerhard Berlig, der Geschäftsführer der ARK Bayern.


Die tarifliche Eingruppierung von (stellvertretenden) Kindertagesstätten-Führungskräften bemisst sich nach der durchschnittlichen Belegung der Einrichtung pro Kalenderjahr: Sind im Schnitt mindestens 100 Plätze belegt, gilt Entgeltgruppe 10 der kirchlichen Dienstvertragsordnung (DiVO). Besuchen weniger Kinder die Einrichtung und sinkt die Zahl der belegten Plätze somit auf 70 bis 99, wird die Führungskraft automatisch in Entgeltgruppe 9 herabgruppiert. Dies entspricht der Regelung im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L), an den sich die DiVO grundsätzlich anlehnt. Mit dem aktuellen Beschluss stellt die ARK Bayern sicher, dass (stellvertretende) Leiterinnen und Leiter in evangelisch lutherischen Kindertagesstätten, die vor dem 1. Januar 2008 (Novellierung der DiVO) eingestellt wurden, Bewährungsaufstiege und Zulagen auch dann erhalten, wenn sie aufgrund sinkender Belegungszahlen herabgruppiert werden. Bewährungsaufstiege und Vergütungsgruppenzulagen werden entsprechend dem Überleitungsrecht nach Erreichen einer bestimmten Dienstzeit innerhalb einer Entgeltgruppe gewährt.

Des Weiteren hat die ARK Bayern die für die Bezahlung der (stellvertretenden) Leitungen relevante Durchschnittsbelegung pro Kalenderjahr reformiert: Demnach fließen Kinder ab drei Jahren mit dem Faktor 1 in die Berechnung ein, Kinder unter drei Jahren mit dem Faktor 2, behinderte oder von wesentlicher Behinderung bedrohte Kinder mit dem Faktor 3. Die Regelung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft. Bislang galt bei der Berechnung der Durchschnittsbelegung der Faktor 1 für alle Kinder – unabhängig von Alter und individuellem Förderbedarf.

Ihr Ansprechpartner

Daniel Wagner, Pressesprecher der ARK Bayern

Daniel Wagner

Pressesprecher der ARK
+ 49 179 537 4225