Sondertarif für die Jugendhilfe der Diakonie Bayern. Arbeitsrechtliche Kommission reagiert auf Refinanzierungsprobleme

Sondertarif für die Jugendhilfe der Diakonie Bayern. Arbeitsrechtliche Kommission reagiert auf Refinanzierungsprobleme

Nürnberg/München, 21. 05. 2015. Immer mehr Jugendhilfeeinrichtungen der bayerischen Diakonie im Bereich des SGB VIII hatten ein Problem: Die Refinanzierungspraxis der Bezirke, die im Vergleich der Tarife TVÖD und AVR immer nur das jeweils niedrigere Entgelt erstattet, brachte sie in finanzielle Bedrängnis. Denn gerade bei den Einstiegsgehältern und den folgenden Stufen liegt der Diakonie-Tarif häufig über dem des öffentlichen Dienstes. Nun haben sich die Mitglieder der Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK) der EvangelischLutherischen Kirche in Bayern auf ein angepasstes Vergütungsmodell für Jugendhilfeeinrichtungen im Geltungsbereich des SGB VIII geeinigt.


„Wir haben mit der Sonderregelung den Spagat versucht, einerseits unsere Jugendhilfeeinrichtungen zu entlasten und andererseits dennoch auch die Mitarbeitenden im Vergleich zum Öffentlichen Dienst und unter den gegebenen, stark verbesserungswürdigen Rahmenbedingungen möglichst gut zu bezahlen“, kommentiert Günter Popp, Vorsitzender der ARK Bayern und Vorstandsvorsitzender des Verbands kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Bayern e.V. (vkm), den Beschluss der Kommission, der zum 1. Juli 2015 in Kraft tritt.

Das Sondermodell für die Jugendhilfe enthält im Gegensatz zum herkömmlichen dreistufigen AVR-Modell fünf Entgeltstufen. Neu hinzugekommen ist eine Einstiegsstufe, die um etwa fünf Prozent unter der bisherigen Stufe 1 liegt. Am anderen Ende der Skala wurde eine Erfahrungsstufe hinzugefügt, die langjährigen Mitarbeitenden eine nochmalige Entgeltsteigerung um ebenfalls etwa fünf Prozent beschert. Zudem werden die ErzieherInnen in der Kinder- und Jugendhilfe wegen der für diesen Bereich notwendigen besonderen Qualifikation eine Entgeltgruppe höher eingruppiert als bisher, was beispielsweise in der Einstiegsstufe ein Plus von mehr als 250 Euro brutto bedeutet.
Seit Bekanntwerden der ARK-Entscheidung gab es von einzelnen Diakonischen Werken und Mitarbeitendenvertretungen bereits Kritik an der Sonderregelung. Myriam Marshall, stellvertretende Geschäftsführerin der ARK Bayern führt das hauptsächlich darauf zurück, dass noch Erklärungs- und Informationsbedarf bestehe. Um diesen zu füllen, hat die ARK jetzt auf Basis der vorgebrachten Kritikpunkte einen Katalog mit zentralen Fragen und Antworten zur Sonderregelung für die Jugendhilfe erarbeitet, der demnächst veröffentlicht wird. „Wir hoffen, damit das entstandene Informationsdefizit zu beheben, stehen aber weiterhin gerne für Fragen und Diskussionen zur Verfügung“, betont Myriam Marshall. Wichtig sei es, das Sondermodell nun erst einmal in der Praxis zu erproben, betont Günther Popp. „Dann sehen wir am ehesten, ob, wo und wie möglicherweise tatsächlich noch nachjustiert werden muss. Wir werden die Umsetzung des Sondermodells aufmerksam beobachten und den Austausch mit den betroffenen Einrichtungen und Mitarbeitenden suchen“, verspricht der ARK-Vorsitzende.

Die ARK Bayern

Nach einem Beschluss der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern von 1977 wird für die Ausgestaltung des Diensverhältnisses sowie die Ordnung und Fortentwicklung der Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie eine Arbeitsrechtliche Kommission gebildet. Sie beschließt insbesondere Regelungen zu Abschluss und Inhalt von Arbeitsverträgen und ist für das Aushandeln von Entgelten zuständig. Die Beschlüsse der ARK sind verbindlich und wirken normativ. Die ARK besteht aus 16 unabhängigen Mitgliedern. Sie ist paritätisch besetzt mit je vier Vertreterinnen und Vertretern der Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst, der Mitarbeitenden im diakonischen Dienst, der kirchlichen Körperschaften und der Träger diakonischer Einrichtungen.

Ihr Ansprechpartner

Daniel Wagner, Pressesprecher der ARK Bayern

Daniel Wagner

Pressesprecher der ARK
+ 49 179 537 4225