Nürnberg/München, 4. 11. 2015. Eine klare Tarifregelung für Lehrkräfte war lange überfällig. Nach jahrelangen Verhandlungen gibt es nun die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L). Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche (ARK) in Bayern begrüßt diesen Schritt und hat die Entgeltordnung mit Beschluss vom 19. Oktober an die kirchlich-diakonischen Gegebenheiten angepasst und in Kraft gesetzt.
Jahrzehntelang wurden die Entgelte für Lehrkräfte per ministerialen Rundschreiben geregelt. Nun gibt es einen Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder, der rückwirkend zum 1. August 2015 in Kraft getreten ist. Damit stehen Eingruppierung und Bezahlung auch der bayerischen LehrerInnen endlich auf einer sauberen Rechtsgrundlage. „Es war Zeit, dass dieser Missstand nach langen Verhandlungen nun behoben ist und die Lehrkräfte, die so wichtige Arbeit leisten, ein klares und verlässliches Tarifwerk bekommen“, meint Dr. Tobias Mähner, Vorsitzender der ARK Bayern und Mitglied im Vorstand der bayerischen Diakonie. „Deshalb haben wir uns beeilt, die Regelung an unsere Tarifwerke anzupassen und in Kraft zu setzen.“
Mit Beschluss vom 19. Oktober 2015 hat die ARK Bayern die Entgeltordnung für Lehrkräfte mit wenigen Änderungen in die Kirchliche Dienstvertragsordnung (DiVO) übernommen. In den Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) der Diakonie Bayern wird die Entgeltordnung per Verweis auf die DiVO adaptiert. Allerdings gilt die Entgeltordnung für Lehrkräfte im kirchlich-diakonischen Bereich erst ab 1. September 2015. Diese Abweichung ist dem Umstand geschuldet, dass in kirchlichen und diakonischen Schulen das Schuljahr erst zum 31. August endet und nicht schon zum 31. Juli wie in staatlichen Bildungseinrichtungen. In Bayern gibt es derzeit insgesamt 158 evangelische Schulen: 42 Förderschulen, 31 Allgemeinbildende Schulen, 73 Berufliche Schulen sowie 12 Internate und Schülerheime (Stand Februar 2014).
Die ARK Bayern
Nach einem Beschluss der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern von 1977 wird für die Ausgestaltung des Diensverhältnisses sowie die Ordnung und Fortentwicklung der Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie eine Arbeitsrechtliche Kommission gebildet. Sie beschließt insbesondere Regelungen zu Abschluss und Inhalt von Arbeitsverträgen und ist für das Aushandeln von Entgelten zuständig. Die Beschlüsse der ARK sind verbindlich und wirken normativ. Die ARK besteht aus 16 unabhängigen Mitgliedern. Sie ist paritätisch besetzt von je vier Vertreterinnen und Vertretern der Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst, der Mitarbeitenden im diakonischen Dienst, der kirchlichen Körperschaften und der Träger diakonischer Einrichtungen.