Nürnberg/München, 9. 03. 2016. Fachkräfte im Sozial- und Erziehungsdienst, insbesondere in KiTas, sind derzeit äußerst gefragt. Entsprechend hart ist der Wettbewerb der verschiedenen Träger um qualifiziertes Personal. Auch die Einrichtungen von evangelischer Kirche und Diakonie in Bayern müssen deshalb mit möglichst guten Arbeitsbedingungen werben. Dem hat die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche (ARK) in Bayern nun Rechnung getragen. In der Sitzung vom 7. März 2016 einigten sich Dienstnehmer- und DienstgebervertreterInnen zunächst für den Bereich der Diakonie auf eine neue Entgelttabelle. Für den Bereich der Landeskirche steht die neue Entgelttabelle für Mitarbeitende in Kindertagesstätten bereits weitestgehend fest. Zum endgültigen Beschluss fehlen nur noch Details.
In den Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) der Diakonie Bayern wurde die Entgelttabelle wie schon im Juli 2015 die Tabelle für die Kinder- und Jugendhilfe von drei auf fünf Stufen erweitert. Damit“, so der ARK-Vorsitzende Tobias Mähner, „haben unsere Einrichtungen noch bessere Möglichkeiten, Mitarbeitende differenzierter nach deren jeweiliger Berufserfahrung einzustufen.“ Ab 1. Juli 2016 gilt für alle Mitarbeitenden in der bayerischen Diakonie wieder eine einheitliche Entgelttabelle. Die Sonderregelung
für die Kinder- und Jugendhilfe fällt ab diesem Zeitpunkt weg. „Solche Spartenregelungen laufen dem Grundgedanken der AVR ohnehin ein Stück weit zuwider“, erklärt Tobias Mähner, Vorsitzender der ARK Bayern.
Signifikant am neuen Entgeltmodell ist die um 2,5 Prozent gegenüber der bisherigen Einarbeitungsstufe abgesenkte neue Stufe 1. Dennoch bleibt der bisherige Vorteil der AVR erhalten. BerufseinsteigerInnen bekommen trotz der Absenkung noch mehr Gehalt als im Geltungsbereich anderer Tarifwerke. Neu geschaffen wurde zudem eine fünfte Stufe für Mitarbeitende, die mindestens 15 Jahre bei der Diakonie Bayern arbeiten. Sie tritt außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe ab 1. April 2017 in Kraft und
liegt 2,5 Prozent höher als Stufe 4. Ab 1. November 2016 erhöhen sich die Entgelte analog der im Juli 2015 für die AVR ausgehandelten Tarifsteigerung. Demnach gibt es für die unteren Entgeltgruppen
von E1 bis E9 gestaffelt bis zu 3,9 Prozent mehr Gehalt. Ab Entgeltgruppe 10 steigen die Gehälter um 1,4 Prozent. Für die kirchlichen Mitarbeitenden in Kindertagesstätten wird es ab September 2016 über die bereits beschlossene tarifliche Erhöhung zum 1. April 2016 hinaus nochmals mehr Geld geben. Dienstnehmer- und DienstgebervertreterInnen wollen sich bis zur ARK-Sitzung im Mai auf ein endgültiges Zahlenwerk einigen.