Tarifreform für 60.000 Diakoniebeschäftigte in Bayern. Kommission beschließt zukunftsfähige, familienfreundliche Regelungen

Tarifreform für 60.000 Diakoniebeschäftigte in Bayern. Kommission beschließt zukunftsfähige, familienfreundliche Regelungen

München, 24. 11. 2006 Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ARK Bayern) hat sich auf ihrer Sitzung am 24. November 2006 in München einstimmig auf eine grundlegende Reform des „Tarifregelungswerkes“ der Diakonie in Bayern geeinigt: Die neu entwickelten Arbeitsvertragsrichtlinien, die „AVR – Bayern“, werden zum 1. Juli 2007 für rund 60.000 Mitarbeitende in diakonischen Einrichtungen in Bayern in Kraft treten. Die „AVR – Bayern“ wurden innerhalb von zweieinhalb Jahren erarbeitet. Ziel war, ein Regelungswerk zu schaffen, das den Anforderungen diakonischer Arbeit gerecht wird und das dazu beiträgt, Arbeitsplätze zu erhalten und diakonische Einrichtungen langfristig zu sichern.


Das neue Regelungswerk ist für die Mitarbeitenden der Diakonie in Bayern attraktiv. „Die AVR – Bayern bieten ein einfaches, übersichtliches, gerechtes und zukunftsweisendes Arbeitsvertragsrecht“, sagte Dr. Jörg Kruttschnitt, Mitglied der Fachgruppe Diakonie innerhalb der ARK Bayern. Er wies ausdrücklich darauf hin, dass die Regelungen auf der Grundlage des „Dritten Weges“ in der ARK ausgehandelt wurden: Dienstnehmer- und Dienstgebervertreter haben das neue Regelungswerk als Dienstgemeinschaft gemeinsam erarbeitet und beschlossen.

Die AVR – Bayern beinhalten folgende Kernpunkte: Diakoniespezifisches, transparentes Vergütungssystem In Zukunft wird es nur noch eine Entgelttabelle mit insgesamt 14 Entgeltgruppen für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geben. Maßgeblich für die Eingruppierung sind nicht mehr Ausbildung, Alter und Dienstzeit, sondern die Merkmale der übertragenen Tätigkeit und der Grad der Verantwortung: Jeder Mitarbeiter wird anhand von Tätigkeitsbeschreibungen und Richtbeispielen einer der 14 Entgeltgruppen zugeordnet. Die Richtbeispiele, die im Eingruppierungskatalog verwendet werden, benennen häufig anfallende Tätigkeiten und Berufsbilder in der Diakonie. „Unser neues Regelungswerk, das sich überwiegend auf den Sozialbereich konzentriert, wird den Anforderungen der Diakonie besser gerecht als der TV-L. Die Mitarbeitenden werden gemäß konkreter Tätigkeitsbeschreibungen in die neuen Entgeltgruppen übergeleitet. Komplizierte Überleitungen, wie sie beim Übergang vom BAT zum TV-L oder TVöD eintreten, werden so vermieden“, so Mechthild von Luxburg, Mitglied der Fachgruppe Diakonie innerhalb der ARK Bayern.

In der Summe keine Lohnabsenkung

Die Lohnsumme, die die Diakonie in Bayern an ihre Beschäftigten auszahlt, wird sich durch die „AVR – Bayern“ insgesamt nicht verringern. Zudem stellen Besitzstandsregelungen sicher, dass bisherige Beschäftigte keine Lohneinbußen hinnehmen müssen. „Niemand wird in Zukunft weniger verdienen als er bisher hat“, betonte Rüdiger Thiel, Vertreter der Dienstnehmer im diakonische Dienst innerhalb der ARK Bayern.

Weihnachtszuwendung und soziale Leistungen bleiben erhalten

An alle Beschäftigten wird eine Weihnachtszuwendung in Höhe von 80 Prozent eines Monatsgehalts ausbezahlt werden. Auch die sozialen Leistungen bleiben im gleichen Umfang erhalten wie bisher – darunter die Beihilfe, betriebliche Altersversorgung, Sonderurlaub für die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger und von Kindern. Insbesondere ist es gelungen, die Unkündbarkeit von Mitarbeitern zu erhalten, die das 40. Lebensjahr vollendet haben und mehr als 15 Jahre in einer Einrichtung tätig waren. „Durch die AVR – Bayern wird es keine Verschlechterungen für die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer geben. Zudem haben wir in unserem Regelungswerk – im Gegensatz zum TV-L – neue familienfreundliche Leistungen eingeführt. Das ist ein sehr großer Erfolg“, sagte Rüdiger Thiel.

40-Stunden-Woche

Die Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche. Es besteht die Möglichkeit, mit einer betrieblichen Öffnungsklausel einen Vollzeitkorridor zwischen 38 und 42 Stunden pro Woche zu vereinbaren.

Langfristige Sicherung von Arbeitsplätzen und diakonischen Einrichtungen.

Die „AVR – Bayern“ berücksichtigen die Rahmen- und Refinanzierungsbedingungen in der Diakonie, die sich in den vergangenen Jahren stark verändert haben: Die Zahl der Menschen, die in diakonischen Einrichtungen versorgt werden, steigt nicht zuletzt aufgrund der demografischen Entwicklung und aufgrund der Probleme in der Gesellschaft ständig an. Zugleich werden die finanziellen Mittel, die der Diakonie zur Verfügung stehen, immer geringer. Trotz knapper werdender Mittel muss eine steigende Zahl Hilfebedürftiger betreut werden. Die „AVR – Bayern“ enthalten flexible Regelungen und sichern daher Arbeitsplätze im Bereich der Diakonie. Detaillierte Informationen zu den „AVR – Bayern“ finden Sie ab 26. November 2006 auf der Internetseite der ARK Bayern (www.ark-bayern.de → Beschlüsse). Die „AVR – Bayern“ werden ab dem Redaktionsschluss im Dezember 2006 ebenfalls im Internet öffentlich zur Verfügung gestellt werden.

Ihr Ansprechpartner

Daniel Wagner, Pressesprecher der ARK Bayern

Daniel Wagner

Pressesprecher der ARK
+ 49 179 537 4225