Nürnberg/München, 24. 10. 2014. Turnusgemäß wechselte bei der Sitzung der ARK am Oktober 2014 in Nürnberg der Vorsitz. Neuer erster Vorsitzender ist Günter Popp, Vorstandsvorsitzender des Verbands kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (vkm). Zum stellvertretenden Vorsitzenden wurde Dr. Ottmar Funk, Kirchenverwaltungsdirektor im Landeskirchenamt München, gewählt.
Angesichts des Trends zur Aufsplitterung der Tariflandschaft durch Zulagen für bestimmte Berufsgruppen, wie zuletzt in München für ErzieherInnen, oder durch besondere Spartenverträge für einzelne Berufsgruppen bei gleichzeitiger Benachteiligung anderer fordert Popp die DienstgeberInnen auf, „ihre Möglichkeiten auf politischer Ebene dafür zu nutzen, dass diese Ungerechtigkeiten korrigiert werden.“ Die DienstnehmerInnen nimmt der neue ARK-Vorsitzende in die Pflicht, „alle Mitarbeitenden im Bereich Kirche und Diakonie zu fördern und die Arbeits- und Einkommensbedingungen zu verbessern.“ Immerhin sei der Beschluss des Münchener Stadtrats für eine ErzieherInnenzulage, „wenn auch vielleicht ungewollt, ein Signal, die Arbeit mit Menschen mehr in den Vordergrund zu stellen und auch endlich entsprechend zu honorieren.“ Seine Forderung an die Arbeit der Kommission: „Nehmen auch wir uns dies in den Verhandlungen über Lohnerhöhungen für das Jahr 2015 als Beispiel und setzen ein entsprechendes Zeichen. Der Zug ist noch auf dem richtigen Gleis.“
Sein Stellvertreter Ottmar Funk erwartet aus Sicht der Dienstgeberseite harte, aber von gegenseitiger Wertschätzung geprägte Verhandlungen: „Wir müssen Wege finden, als kirchlicher Arbeitgeber für unsere aktuellen und neu zu gewinnende Mitarbeitenden attraktiv zu bleiben, ohne die Notwendigkeit des verantwortungsvollen Umgangs mit den uns anvertrauten Haushaltsmitteln aus dem Blick zu verlieren, wofür die in der Sache zwar harten, aber stets von großem Respekt und gegenseitigen Vertrauen geprägten Verhandlungsrunden der Arbeitsrechtlichen Kommission eine sehr gute Voraussetzung bieten.“
Neben den Wahlen der neuen Vorsitzenden wurde das Vorschlagsrecht für den Vorsitz und den
stellvertretenden Vorsitz erweitert. Bis dato war dieses Recht den kirchlichen Dienstgebern und den
diakonischen Dienstnehmern vorbehalten. Ab jetzt dürfen auch die diakonischen Dienstgeber und
die kirchlichen Dienstnehmer Kandidaten für den Vorsitz vorschlagen. Neu besetzt wurde auch das Kirchengericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten. Den Vorsitz für die Amtsperiode vom 1. November 2014 bis zum 30. Oktober 2020 übernimmt Hans Malkmus, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Nürnberg. Zur ersten stellvertretenden Vorsitzenden wählte die ARK Eike Weißenfels, Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Nürnberg. Als zweiter stellvertretender Vorsitzender fungiert ab November Dr. Max von Schenckendorff, Richter am Sozialgericht München.
Die ARK
Nach einem Beschluss der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern von 1977 wird für die Ausgestaltung des Diensverhältnisses sowie die Ordnung und Fortentwicklung der Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie eine Arbeitsrechtliche Kommission gebildet. Sie beschließt insbesondere Regelungen zu Abschluss und Inhalt von Arbeitsverträgen. Die Beschlüsse der ARK sind verbindlich und wirken normativ. Die ARK besteht aus 16 unabhängigen Mitgliedern. Sie ist paritätisch besetzt von je vier Vertreterinnen und Vertretern der Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst, der Mitarbeitenden im diakonischen Dienst, der kirchlichen Körperschaften und der Träger diakonischer Einrichtungen.