Nürnberg, 23.07.2025 Kurz vor Beginn der Sommerferien konnte jetzt nach schwierigen Verhandlungen eine Tarifeinigung für die Mitarbeitenden der Diakonie in Bayern erreicht werden: Die Gehälter der Mitarbeitenden steigen linear zum 01.01.2026 um 3%, mindestens jedoch um 110 Euro. Hinzu kommt eine Steigerung des Weihnachtsgeldes („Jahressonderzahlung“) auf 85 % eines Monatsgehalts sowie die Verdopplung der Schichtzulagen.
Neben der linearen Steigerung um 3 % bzw. mindestens jedoch 110 Euro, wurde eine Verdoppelung der Schichtzulage ab dem 01.03.2026 von 50 Euro auf 100 Euro und eine Erhöhung der Wechselschichtzulage von 155 Euro auf 250 Euro vereinbart. Für die unteren Entgeltgruppen 2 und 3 wurde eine Erhöhung der Monatsentgelte um 150 Euro beschlossen und für die Entgeltgruppen 4 und 5 eine weitere Zulage in Höhe von 50 Euro monatlich. Auszubildende erhalten im kommenden Jahr 75 Euro mehr pro Monat.
Eine Pflegefachkraft (Entgeltgruppe 8) im 4. Berufsjahr, die in Wechselschicht arbeitet, kommt nach der Tarifsteigerung auf eine Bruttojahresvergütung von circa 56.700,– Euro zuzüglich Zeitzuschlägen und betrieblicher Altersversorgung – eine Steigerung von rund 2.900 Euro im Jahr. Eine Sozialpädagogin bzw. ein Sozialpädagoge in der Entgeltgruppe EG 10 mit 5 Jahren Berufserfahrung verdient damit ab dem 1.1.2026 64.100€ im Jahr.
Erstmalig wurden auch die Studierenden in praxisintegrierten dualen Studiengängen (z.B. Bachelor „Soziale Arbeit“) ab 01.08.2025 in den Diakonietarif AVR Bayern (Arbeitsvertragsrichtlinien) aufgenommen.
Die Verhandlungen innerhalb der Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK) zogen sich über einen Zeitraum von über 6 Monaten und waren insbesondere aufgrund der schwierigen Refinanzierungssituation vieler Einrichtungen der Diakonie nicht einfach. Die neuen Tarife gelten für alle Mitarbeitenden im Geltungsbereich der AVR Bayern und damit für über 90% aller Beschäftigten. Die Vereinbarung hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2026.
Joachim Laupenmühlen, Vertreter der Dienstnehmer in der ARK: „Wir haben damit eine Tarifsteigerung vereinbart, die innerhalb der Sozialwirtschaft auch in Zukunft sehr konkurrenzfähig ist und den Mitarbeitenden gute Arbeits- und Entlohnungsbedingungen weiterhin sichert.“
Dienstgebervertreterin Evelyn Henseleit zufolge stellt der Beschluss ein gutes Ergebnis für die Mitarbeitenden dar. Gleichzeitig berücksichtige er die finanzielle Situation der diakonischen Träger. „Insbesondere die deutliche Erhöhung der Schicht- und Wechselschichtzulagen stellt die Träger vor Herausforderungen, trägt jedoch der besonderen Belastung von Mitarbeitenden, die in Schicht und Wechselschicht arbeiten, Rechnung. Dieses Zeichen war uns wichtig.“
Die ARK Bayern ist das oberste Tarifgremium für die Evangelisch-Lutherische Kirche und ihrer Diakonie in Bayern. Ihre Entscheidungen betreffen derzeit über 120.000 Mitarbeitende; davon mehr als 100.000 aus dem Raum der Diakonie. Die Kommission besteht aus 16 unabhängigen Mitgliedern. Sie ist paritätisch besetzt mit je vier Vertreterinnen und Vertretern der Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst, der Mitarbeitenden im diakonischen Dienst, der kirchlichen Körperschaften und der Träger diakonischer Einrichtungen sowie deren Stellvertretungen. Die Arbeitsrechtliche Kommission beschließt insbesondere Regelungen zu Abschluss und Inhalt von Arbeitsverträgen und ist für das Aushandeln von Entgelten zuständig. Die Beschlüsse der ARK sind verbindlich und wirken normativ.