Die Arbeitsrechtliche Kommission hat die Abschaffung des Berufspraktikums nach Abschluss des Praktikumsjahres 2005/2006 zum 31.08.2006 beschlossen. §§ 9 und 10 der ARR über den Dienst der Kirchenmusiker/innen werden entsprechend geändert. Die dadurch frei werdenden Finanzmittel werden zur Finanzierung für bis zu drei Projektstellen für kirchenmusikalische Berufsanfänger eingesetzt.
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