Tarifreform für 25.000 kirchliche Beschäftigte beschlossen. Ev.-Luth. Kirche in Bayern wird sich künftig am Tarifvertrag der Länder (TV-L) orientieren

Tarifreform für 25.000 kirchliche Beschäftigte beschlossen. Ev.-Luth. Kirche in Bayern wird sich künftig am Tarifvertrag der Länder (TV-L) orientieren

München, 26. 07. 2007 Das Arbeitsrecht für die privatrechtlich beschäftigten Mitarbeitenden der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern wird sich künftig am Tarifrecht des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) orientieren. Das hat die Arbeitsrechtliche Kommission der Landeskirche (ARK) auf ihrer Sitzung am 25. Juli 2007 in Nürnberg einstimmig beschlossen. Die neu gefasste „Kirchliche Dienstvertragsordnung“ (DiVO) wird am 1. Januar 2008 in Kraft treten und ist ab sofort unter www.arkbayern.de einsehbar. Die bis 31. Dezember 2007 gültige Fassung lehnt sich noch am Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) an, der auf staatlicher Ebene bereits am 1. November 2006 durch den TV-L abgelöst wurde.

Die künftige DiVO übernimmt Vorschriften des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und des Tarifvertrags zur Überleitung der Beschäftigten der Länder. In vielerlei Punkten weicht die DiVO jedoch bewusst von den staatlichen Vorschriften ab: So gilt für alle kirchlich Beschäftigten die 40 Stunden-Woche. Besonderen Wert legt die Arbeitsrechtliche Kommission darauf, Familien zu unterstützen – so wurde ein besonderer Urlaubsanspruch für Kinderbetreuung und Pflege geschaffen.

Der Buß- und Bettag bleibt weiterhin arbeitsfrei. Mit dem Beschluss steht nunmehr auch fest, dass die Evangelisch-Lutherische Kirche und das Diakonische Werk in Bayern erstmals in ihrer Geschichte zwei unterschiedliche Tarifsysteme anwenden werden. Die diakonie-spezifischen Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR Bayern) sind bereits seit 1. Juli 2007 in Kraft.

Die Entscheidung der ARK, sich im kirchlichen Bereich wie bisher am staatlichen Tarifrecht zu orientieren, kommentierte die Vorsitzende, Dr. Karla Sichelschmidt, wie folgt: „Die meisten privatrechtlichen Mitarbeitenden im kirchlichen Bereich üben Tätigkeiten aus, die denen des öffentlichen Dienstes gleichen. Darüber hinaus haben wir in der Personalverwaltung die Möglichkeit, die bereits bestehende Rechtsprechung und Kommentarliteratur zum staatlichen Tarifrecht zu nutzen.“ Zu den rund 25.000 privatrechtlich Beschäftigten der Landeskirche zählen etwa Mitarbeitende in der Verwaltung des Landeskirchenamtes, der Dekanate und Kirchengemeinden, ErzieherInnen, KinderpflegerInnen, Lehrkräfte und Mitarbeitende im Hauswirtschaftsbereich.

Ihr Ansprechpartner

Daniel Wagner, Pressesprecher der ARK Bayern

Daniel Wagner

Pressesprecher der ARK
+ 49 179 537 4225