Kaum Beschäftigte in der niedrigsten Lohngruppe. Arbeitsrechtliche Kommission stellt fest: Kirche und Diakonie zahlen mehr als geforderten Mindestlohn

Kaum Beschäftigte in der niedrigsten Lohngruppe. Arbeitsrechtliche Kommission stellt fest: Kirche und Diakonie zahlen mehr als geforderten Mindestlohn

München, 22. 04. 2013 Evangelische Kirche und Diakonie in Bayern zahlen mehr als den von der Landessynode geforderten gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro. Bei ihrer Sitzung am Montag, 22. April, diskutierte die Arbeitsrechtliche Kommission der EvangelischLutherischen Kirche in Bayern (ARK) die Tarifbedingungen der niedrigsten Entgeltgruppe.

„Bei der Kirche beträgt der niedrigste Stundenlohn 9,13 Euro, bei der Diakonie 8,81 Euro, jeweils unter Berücksichtigung der Sonderzahlung“, erklärte Oberkirchenrätin Karla Sichelschmidt, die Stellvertretende Vorsitzende der ARK. Sie erinnerte an weitere Vorteile im kirchlichen und diakonischen Dienst: beitragsfreie Zusatzversorgung, 30 Tage Urlaub, arbeitsfrei am Buß- und Bettag. Tobias Mähner, ARK-Mitglied und Stellvertretender Vorsitzender des Diakonischen Werks in Bayern, wies darauf hin, dass es kaum Beschäftigte im untersten Bereich der Eingruppierung gibt: „Die Zahl der Mitarbeitenden, die in der Entgeltgruppe 1 eingruppiert sind, ist in Kirche und Diakonie verschwindend gering, da davon ja nur einfachste Tätigkeiten erfasst werden. Das Einkommen der allermeisten Mitarbeitenden liegt deutlich über den Mindestlohngrenzen.“ ARK-Vorsitzender Günter Popp versicherte: „In der ARK achten beide Seiten – Dienstnehmer und Dienstgeber – darauf, dass auch und gerade die unteren Entgeltgruppen im Blick sind und eine angemessene Entlohnung gewährleistet wird.“

Ihr Ansprechpartner

Daniel Wagner, Pressesprecher der ARK Bayern

Daniel Wagner

Pressesprecher der ARK
+ 49 179 537 4225