München, 22. 04. 2013 Mitarbeitende in der Verwaltung der Verfassten Kirche, die bislang in der Entgeltgruppe 9 besonders verantwortungsvolle Tätigkeiten wahrnehmen, werden in die Entgeltgruppe 10 eingruppiert. Das beschloss die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ARK) in ihrer Sitzung am Montag, 22. April in München. „Damit erreichen wir eine faire Differenzierung, denn es wurde zwischen der Grundtätigkeit und einer besonderen Verantwortung nicht unterschieden. Das war für die Betroffenen nur schwer nachvollziehbar“, erläuterte der ARK-Vorsitzende Günter Popp.
„Betroffene Mitarbeitende können bis zum 30. Juni 2013 einen Antrag auf Neubewertung der Stelle stellen. Der Anteil besonders verantwortungsvoller Tätigkeiten muss mindestens 50 Prozent der Gesamttätigkeit betragen,“ informierte Gerhard Berlig, der Geschäftsführer der Kommission. Wenn dem Antrag stattgegeben wird, wird die Differenz rückwirkend ausgezahlt, denn die entsprechende Arbeitsrechtsregelung tritt zum 1. Januar 2012 in Kraft.