Angepasste Engelte in kirchlichen KiTas. Leitungskräfte, ErzieherInnen und KinderpflegerInnen in KiTas der Evangelisch Lutherischen Kirche in Bayern bekommen ab September 2016 mehr Geld

Angepasste Engelte in kirchlichen KiTas. Leitungskräfte, ErzieherInnen und KinderpflegerInnen in KiTas der Evangelisch Lutherischen Kirche in Bayern bekommen ab September 2016 mehr Geld

Nürnberg/München, 08. 06. 2016. Um den jüngsten tariflichen Entwicklungen im KiTa-Bereich Rechnung zu tragen, hat die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche (ARK) in Bayern nach den neuen Entgelttabellen für den Bereich der bayerischen Diakonie nun in einer Sonderregelung auch die Entgeltstrukturen für Leitungskräfte, ErzieherInnen und KinderpflegerInnen in kirchlichen KiTas angepasst. Die gute Nachricht: „Die pädagogischen Fachkräfte in Kindertagesstätten bekommen in jedem Fall mehr Gehalt“, verspricht Tobias Mähner, Vorsitzender der ARK Bayern. Die Regelung gilt ab September 2016.


Damit einerseits eine Entgeltsteigerung im KiTa-Bereich erzielt werden kann, andererseits aber die Refinanzierung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und – betreuungsgesetz (BayKiBiG) gewährleistet bleibt, wurden in die bisherige Eingruppierungstabelle Zwischenstufen eingefügt. Mitarbeitende, die ab 1. September 2016 in Entgeltgruppe 9 oder höher eingruppiert werden können, müssen bis 31. August 2017 einen Antrag auf Übernahme in die neue Entgelttabelle stellen, der dann rückwirkend zum 1. September 2016 gilt. Ansonsten bliebe es bei der vorherigen Einstufung.

Für alle KiTa-Fachkräfte in Einrichtungen der evangelischen Landeskirche in Bayern, die automatisch oder per Antrag in die neue Eingruppierungstabelle wechseln, gilt in jedem Fall: Sie werden ab 1. September 2016 so eingestuft, dass sie mehr verdienen als vorher. Ebenfalls wichtig: Gewährte Ortszuschläge für Ballungsräume fließen nicht in die Berechnung der neuen Entgelte ein und bleiben somit voll erhalten. „Damit sind wir im Wettbewerb um pädagogische Fachkräfte für unsere KiTas wieder besser aufgestellt“, freut sich Klaus Klemm, DienstnehmerInnenvertreter und derzeit stellvertretender Vorsitzender der ARK Bayern.

Die ARK Bayern

Nach einem Beschluss der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern von 1977 wird für die Ausgestaltung des Diensverhältnisses sowie die Ordnung und Fortentwicklung der Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie eine Arbeitsrechtliche Kommission gebildet. Sie beschließt insbesondere Regelungen zu Abschluss und Inhalt von Arbeitsverträgen und ist für das Aushandeln von Entgelten zuständig. Die Beschlüsse der ARK sind verbindlich und wirken normativ. Die ARK besteht aus 16 unabhängigen Mitgliedern. Sie ist paritätisch besetzt von je vier Vertreterinnen und Vertretern der Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst, der Mitarbeitenden im diakonischen Dienst, der kirchlichen Körperschaften und der Träger diakonischer Einrichtungen.

Ihr Ansprechpartner

Daniel Wagner, Pressesprecher der ARK Bayern

Daniel Wagner

Pressesprecher der ARK
+ 49 179 537 4225