Nürnberg/München, 14. 08. 2017. Die Amtsperiode 2013/2017 der ARK Bayern war geprägt von Entscheidungen, die sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmer-VertreterInnen einiges an Kompromissbereitschaft abverlangte. Die derzeit noch Vorsitzenden Klaus Klemm und Tobias Mähner ziehen gerade deshalb eine positive Bilanz der Arbeit in den zurückliegenden vier Jahren. Beide Vorsitzenden stehen als Personen für ein Novum der zurückliegenden Amtsperiode: Klemm ist der erste DienstnehmerInnen-Vertreter der Verfassten Kirche, der Vorsitzender der ARK Bayern wurde, sein Vorgänger und Stellvertreter Tobias Mähner ist der erste DienstgeberInnen-Vertreter von Seiten der Diakonie, der den bayerischen ARK-Vorsitz innehatte. Vorher war der jährliche Wechsel der Vorsitzenden derart geregelt, dass die vorsitzenden Dienstgeber-VertreterInnen aus der Verfassten Kirche und, die vorsitzenden Dienstnehmer-VertreterInnen aus der Diakonie kamen.
Auch darüber hinaus prägten Neuerungen und teilweise sehr harte Verhandlungen die zurückliegende Amtsperiode der ARK Bayern. So waren die Ergebnisse der Tarifrunden 2015 und 2017 jeweils hart erkämpft. Für den Bereich der Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) der bayerischen Diakonie beschloss die ARK schließlich Entgelterhöhungen, bevor eine Einigung für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vorlag, die bis dahin immer maßgeblich für die Entgeltverhandlungen in der ARK war. Zudem wurde die Evaluation der AVR Bayern abgeschlossen. Resultat dieses Prozesses war unter anderem die neu angepasste Entgelttabelle. Für den Bereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern blieb die ARK bei der Orientierung an den TV-L-Abschlüssen. Doch auch in der kirchlichen Dienstvertragsordnung (DiVO) fand eine Anpassung der Entgelttabelle statt: Ziel war es, pädagogischen Mitarbeitenden in Kitas der evangelischen Landeskirche eine attraktivere Entlohnung zu bieten.
Ein weiterer Meilenstein war die Einführung einer neuen Altersteilzeitregelung für Kirche und Diakonie zum 1. Januar 2015. Damit das nach dem Auslaufen der alten Regelung am 1. Januar 2010 fünf Jahre herrschende Vakuum gefüllt werden konnte, war allerdings zum ersten Mal in der Geschichte der ARK Bayern eine Schlichtung notwendig. Dienstnehmerund Dienstgeber-VertreterInnen hatten vorher fast zwei Jahre um eine Einigung gerungen. Im Zuge der Schlichtung wurde insbesondere eine Lösung für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Mitarbeitende gefunden. Gleichzeitig wurde ein rechtlicher Rahmen für den Fall geschaffen, dass DienstnehmerInnen und DienstgeberInnen gemeinsam eine Altersteilzeit vereinbaren wollen. „Hier hat sich gezeigt, dass trotz konträrer Sichtweisen im Rahmen des Dritten Weges in einer Schlichtung ein konstruktives Ergebnis erzielt werden kann, das von beiden Seiten getragen wird“, resümiert der derzeit stellvertretende ARK-Vorsitzende Tobias Mähner.
Große öffentliche Aufmerksamkeit erfuhr schließlich der Beschluss zur Modifikation der so genannten ACK-Klausel Ende April 2017. Die Neuregelung beschreibt sehr genau, unter welchen Voraussetzungen die Einstellung von Mitarbeitenden möglich ist, die nicht der evangelischen Kirche oder einer anderen Kirche der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen angehören. Vom Grundsatz, dass bevorzugt Evangelische einzustellen sind, wird dabei nicht abgewichen. Eine Ausnahme gilt unter anderem für ErzieherInnen, Kranken- und AltenpflegerInnen, ÄrztInnen, AssistentInnen oder Verwaltungsmitarbeitende, wenn sie keine Verkündigungs- oder Leitungsfunktion haben, sich niemand außer ihnen bewirbt und die Einstellung zur Aufrechterhaltung des Aufgabenbereiches notwendig ist. Weiterhin ist die Einstellung vom Menschen, die nicht Mitglied eine ACK-Kirche sind, möglich, wenn nur einfache kirchliche Loyalitätsanforderungen an die auszuübende Tätigkeit gestellt werden und sie deutlich besser geeignet sind als konfessionelle BewerberInnen. Bereits in dieser Amtsperiode wurde die von den Dienstgeber-VertreterInnen geforderte Eigenbeteiligung der DienstnehmerInnen an den Beiträgen zur kirchlichen Zusatzversorgung (EZVK) in jeder Tarifrunde kontrovers diskutiert. Bislang haben die DienstnehmerVertreterInnen diese Bastion gehalten. Aber: „Für die kommende Amtsperiode wird die EZVK-Eigenbeteiligung der DienstnehmerInnen eines der brisantesten Themen auf dem Verhandlungstisch der ARK Bayern werden“, ist sich der derzeitige ARK-Vorsitzende Klaus Klemm sicher, der auch darüber hinaus einige Herausforderungen auf die ARK zukommen sieht: „Wir leben in bewegten und gleichermaßen bewegenden Zeiten, in denen sicher geglaubte Errungenschaften hinterfragt und auf den Prüfstand gestellt werden – auch das kirchliche Arbeitsrecht. Umso wichtiger wird es sein, dass die ARK Bayern sich ihrer Grundlagen bewusst bleibt und weiterhin konstruktiv und im Sinne des kirchlich-diakonischen Auftrags nach Lösungen sucht, mit denen die Arbeitsbedingungen bei evangelischer Kirche und Diakonie in Bayern weiterhin stetig verbessert werden.“
Die ARK Bayern
Nach einem Beschluss der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern von 1977 wird für die Ausgestaltung des Diensverhältnisses sowie die Ordnung und Fortentwicklung der Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie eine Arbeitsrechtliche Kommission gebildet. Sie beschließt insbesondere Regelungen zu Abschluss und Inhalt von Arbeitsverträgen und ist für das Aushandeln von Entgelten zuständig. Die Beschlüsse der ARK sind verbindlich und wirken normativ. Die ARK Bayern ist das oberste Tarifgremium für Evangelisch-Lutherische Kirche und Diakonie in Bayern. Ihre Entscheidungen betreffen deren derzeit rund 117000 Mitarbeitende. Die ARK besteht aus 16 unabhängigen Mitgliedern. Sie ist paritätisch besetzt mit je vier Vertreterinnen und Vertretern der Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst, der Mitarbeitenden im diakonischen Dienst, der kirchlichen Körperschaften und der Träger diakonischer Einrichtungen.