Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern will sich künftig am Tarifvertrag fürden öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) orientieren

Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern will sich künftig am Tarifvertrag fürden öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) orientieren

München, 24. 11. 2006 Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ARK Bayern) hat auf ihrer Sitzung am 24. November 2006 in München beschlossen, dass sich die Ausgestaltung der Dienstverhältnisse der Mitarbeitenden der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, ihrer Dekanatsbezirke, (Gesamt-)Kirchengemeinden und kirchlichen Stiftungen auch künftig an den Tarifverträgen der Länder orientieren wird.

Sie beauftragte ihre Fachgruppe „Verfasste Kirche“, eine Neufassung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung (DiVO) vorzubereiten, die auf dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 12. Oktober 2006 und auf dem Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) vom 12. Oktober 2006 basiert. Die neue DiVO wird voraussichtlich am 1. Januar 2008 in Kraft treten

Ihr Ansprechpartner

Daniel Wagner, Pressesprecher der ARK Bayern

Daniel Wagner

Pressesprecher der ARK
+ 49 179 537 4225