Mehr Geld für Diakonie Mitarbeitende. Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch Lutherischen Kirche in Bayern (ARK)beschließt Erhöhung der Bezüge

Mehr Geld für Diakonie Mitarbeitende. Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch Lutherischen Kirche in Bayern (ARK)beschließt Erhöhung der Bezüge

Nürnberg/München, 7. 11. 2014. Den Beschäftigten der bayerischen Diakonie steht im Jahr 2015 eine Gehaltssteigerung ins Haus. Ab 1. April 2015 werden in den Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) des Diakonischen Werks Bayern die Grundentgelte sowie Ausbildungs- und Praktikantenvergütungen um 3,0 Prozent erhöht.

Der Beschluss der Kommission erfolgte im Vorgriff auf das Ergebnis der Tarifverhandlungen im Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), das bisher maßgeblich für die Erhöhungen der Entgelte von Kirche und Diakonie war. Die Verhandlungen der TdL werden voraussichtlich Ende dieses oder Anfang nächsten Jahres beginnen. Um aber rückwirkende Tarifsteigerungen beim Angleich an den TV-L zu vermeiden, die die Diakonie bei den Entgeltverhandlungen mit der öffentlichen Hand nicht geltend machen kann und die somit nicht refinanzierbar wären, beschlossen die Mitglieder der ARK schon jetzt eine Tariferhöhung im Geltungsbereich der AVR-Bayern.


Um deren Höhe wurde zwischen den VertreterInnen von Dienstgebern und Dienstnehmern im Vorfeld hart verhandelt. Während der letzten Sitzung der Kommission am 17. Oktober 2014 konnte keine Einigung zwischen den Tarifparteien erzielt werden. Nach weiteren Beratungen der Parteien untereinander kam schließlich die Dienstgeberseite den DienstnehmerInnen noch einmal entgegen und bot die für letztere akzeptable Entgelterhöhung um 3,0 Prozent an. Der Beschluss konnte im so genannten Umlaufverfahren, also schriftlich unter allen Kommissionsmitgliedern, gefasst werden.
Sollten die Tariferhöhungen im TV-L die 3,0 Prozent überschreiten, werden die AVR der Diakonie Bayern im Jahr 2016 entsprechend angepasst. Der ARK-Vorsitzende Günter Popp zeigte sich zufrieden mit dem Ergebnis: „Nach in der Sache harten Verhandlungen im Vorfeld wurde schließlich doch noch ein für alle Beteiligten tragbares Ergebnis erzielt, das niemanden als Verlierer zurücklässt. Das ist eine gute Nachricht für die rund 83000 Beschäftigten in der Diakonie Bayern und eine gute Voraussetzung für weiterhin konstruktive Verhandlungen in den nächsten Jahren.“

Die ARK

Nach einem Beschluss der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern von 1977 wird für die Ausgestaltung des Diensverhältnisses sowie die Ordnung und Fortentwicklung der Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie eine Arbeitsrechtliche Kommission gebildet. Sie beschließt insbesondere Regelungen zu Abschluss und Inhalt von Arbeitsverträgen. Die Beschlüsse der ARK sind verbindlich und wirken normativ. Die ARK besteht aus 16 unabhängigen Mitgliedern. Sie ist paritätisch besetzt von je vier Vertreterinnen und Vertretern der Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst, der Mitarbeitenden im diakonischen Dienst, der kirchlichen Körperschaften und der Träger diakonischer Einrichtungen.

Ihr Ansprechpartner

Daniel Wagner, Pressesprecher der ARK Bayern

Daniel Wagner

Pressesprecher der ARK
+ 49 179 537 4225