Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern beendet ihre Amtszeit mit zwei wegweisenden Beschlüssen

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern beendet ihre Amtszeit mit zwei wegweisenden Beschlüssen

München, 6. 10. 2005 Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ARK) hat am 27. September 2005 in Nürnberg ihre vierjährige Amtszeit mit zwei wegweisenden Beschlüssen beendet: „Wir haben in dieser Sitzung den Durchbruch für ein modernes Tarifsystem der Diakonie in Bayern erzielt“, so Rüdiger Thiel, der Vorsitzende der ARK. Die Kommissionsmitglieder einigten sich in einem zweiten Beschluss darauf, die Beschäftigten der Landeskirche und der Diakonie zum 1. Januar 2006 von ihrer Eigenbeteiligung am Pflichtbeitrag zur Kirchlichen Zusatzversorgungskasse Darmstadt (KZVK) zu befreien.


Die Kommission nahm in einem Grundsatzbeschluss die bisher erarbeiteten Eckpunkte für neue Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes Bayern, die so genannten „AVR – Bayern“, zustimmend zur Kenntnis. Sie beauftragte ihre Fachgruppe Diakonie, weiter in diese Richtung zu arbeiten.

Die Beschäftigten der Landeskirche und der Diakonie werden mit Beginn des neuen Jahres höhere Nettobezüge erhalten: Landeskirche und Diakonie werden den Pflichtbeitrag zur KZVK dann in seiner vollen Höhe von vier Prozent der Bruttovergütung alleine tragen. Bisher übernehmen die Beschäftigten ein Prozent, die Dienstgeber drei Prozent. Unter Berücksichtigung der Sozialversicherungs- und Steueranteile führt der Beschluss zu einer Erhöhung der Nettobezüge um durchschnittlich 1,5 Prozent. Im Rahmen einer Prozessvereinbarung legte die ARK fest, dass der Mehraufwand, der den Dienstgebern durch den Beschluss entstehen wird, im nächsten Jahr kompensiert werden soll. Am 24. Oktober 2005 wird sich die ARK für die Dauer von vier Jahren neu konstituieren.


Die ARK befasst sich mit allen Fragen des Arbeitsrechts für die rund 70.000 Beschäftigten bei Landeskirche und Diakonie in Bayern. Sie setzt sich zusammen aus je vier Vertretern der Mitarbeitenden im kirchlichen und diakonischen Dienst sowie aus je vier Vertretern kirchlicher Körperschaften und von Trägern diakonischer Einrichtungen. Die Mitglieder der ARK sind unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Rechtsetzende Entscheidungen der ARK benötigen eine Zweidrittel-Mehrheit ihrer Mitglieder. Die ARK ist wesentlicher Bestandteil des so genannten „Dritten Weges“, nach dem die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in Kirche und Diakonie nicht durch den Abschluss von Tarifverträgen festgelegt werden. Die Beschäftigten sind durch ihre Mitwirkung in der paritätisch besetzten ARK an der Gestaltung des kirchlichen Arbeitsrechts gleichberechtigt beteiligt. Das kirchliche Arbeitsrecht wird durch das Leitbild der Dienstgemeinschaft bestimmt. Es schließt aus, unterschiedliche Interessen mittels Streik und Aussperrung durchzusetzen.

Ihr Ansprechpartner

Daniel Wagner, Pressesprecher der ARK Bayern

Daniel Wagner

Pressesprecher der ARK
+ 49 179 537 4225