Für Mitarbeitende der ELKB

DiVO-Beschlüsse 2008

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Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung (Dienstvertragsordnung – DiVO)

Die Kirchliche Dienstvertragsordnung (DiVO) in der Neufassung vom 7. Dezember 2007 (KABl 2008 Nr. 1 Sonderausgabe, ber. S. 209), geändert durch ARK-Beschluss vom 8. Mai 2008, veröffentlicht durch Bek vom 10. Juni 2008 (KABl S. 211), wird wie folgt geändert.

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Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirchen in Bayern vom 15. September 2008 für den Geltungsbereich der DiVO

Für den Geltungsbereich der DiVO (Bereich der Landeskirche) hat die ARK Bayern am 15. September 2008 folgende Beschlüsse gefasst, die im Folgenden näher erläutert werden:

1. Vollzug des Rundschreibens des Bayer. Finanzministeriums vom 12.06.2008; Funktionszulage für Beschäftigte im Schreibdienst

2. Vollzug des Rundschreibens des Bayer. Finanzministeriums vom 17.06.2008; leistungsbezogener Stufenaufstieg, Anhalten in der Stufe

3. Vollzug des Rundschreibens des Bayer. Finanzministeriums vom 16.07.2008; Wiederaufleben der Besitzstandszulage für Kinder nach Unterbrechung der Kindergeldzahlung

4. Garantiebetrag nach Höhergruppierung aus einer individuellen Endstufe

5. Stufenaufstieg zum 01.11.2008; Auslegung von § 6 Abs. 1 Satz 4 TVÜ-Länder

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Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirchen in Bayern vom 8. Mai 2008 für den Geltungsbereich der DiVO

Für den Geltungsbereich der DiVO (Bereich der Landeskirche) hat die ARK Bayern am 8. Mai 2008 folgende Beschlüsse gefasst, die im Folgenden näher erläutert werden:

1. Anlage 1 zu § 13 Abs. 1 der Dienstvertragsordnung in der bis zum 31.12.2007 geltenden Fassung (§ 60 Abs. 1 DiVO); Neufassung der Abschnitte 1, 2, 6 Teil III, und 10

2. Anlage 1 zu § 13 Abs. 1 der Dienstvertragsordnung in der bis zum 31.12.2007 geltenden Fassung (§ 60 Abs. 1 DiVO); Änderung des Abschnitts 9

3. Aussetzen von Höhergruppierungen von Beschäftigten mit individueller Zwischenstufe

4. Auslegung der Protokollerklärung zu § 11 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-Länder

5. Änderungen der Arbeitsrechtsregelung für Praktikanten und Praktikantinnen für Berufe des Sozial- und Erziehungsdienstes

6. Änderung der Sicherungsordnung