Für Mitarbeitende der ELKB

DiVO-Beschlüsse 2007

Icon
Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirchen in Bayern vom 23. November 2007 für den Geltungsbereich der DiVO

Für den Geltungsbereich der DiVO (Bereich der Landeskirche) hat die ARK Bayern am 23. November 2007 folgende Beschlüsse gefasst:

1. Neufassung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung

2. Neufassung der Arbeitsrechtsregelung über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Auszubildenden

3. Arbeitsrechtsregelung über eine ergänzende Leistung an Mitarbeitende (Stadt- und Umlandbereich München)

4. Sonderzuwendung 2007

Icon
Neufassung der DiVO in Anlehnung an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L), In-Kraft-Treten: 1. Januar 2008

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ARK) hat auf ihrer Sitzung am 25. Juli 2007 in Nürnberg einstimmig beschlossen, dass sich das Arbeitsrecht für die privatrechtlich beschäftigten Mitarbeitenden der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern künftig am Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) und dem Überleitungstarifvertrag der Länder (TVÜ-Länder) orientieren wird.

Icon
Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in Kindertagesstätten; künftige Arbeitsrechtsregelung

Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in Kindertagesstätten werden künftig nach den Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes Bayern (AVR-Bayern) bzw. nach der Kirchlichen Dienstvertragesordnung (DiVO) bezahlt werden. Ausschlaggebend hierfür ist, welches Recht der jeweilige Dienstgeber anwendet.