Für Mitarbeitende der ELKB
DiVO-Beschlüsse 2007
Für den Geltungsbereich der DiVO (Bereich der Landeskirche) hat die ARK Bayern am 23. November 2007 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Neufassung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung
2. Neufassung der Arbeitsrechtsregelung über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Auszubildenden
3. Arbeitsrechtsregelung über eine ergänzende Leistung an Mitarbeitende (Stadt- und Umlandbereich München)
4. Sonderzuwendung 2007
Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ARK) hat auf ihrer Sitzung am 25. Juli 2007 in Nürnberg einstimmig beschlossen, dass sich das Arbeitsrecht für die privatrechtlich beschäftigten Mitarbeitenden der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern künftig am Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) und dem Überleitungstarifvertrag der Länder (TVÜ-Länder) orientieren wird.
Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in Kindertagesstätten werden künftig nach den Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes Bayern (AVR-Bayern) bzw. nach der Kirchlichen Dienstvertragesordnung (DiVO) bezahlt werden. Ausschlaggebend hierfür ist, welches Recht der jeweilige Dienstgeber anwendet.